Zum Ausschluss der Republik Dionysos

    • Zum Ausschluss der Republik Dionysos

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Völker aller Länder!

      Entrüstet hat die Republik Dionysos festgestellt, dass eine Delegation nicht an den derzeitigen Gesprächen der Vollversammlung teilnehmen darf, gar ausgeschlossen wird.

      Seitens des Direktoriums der Cartographie Assoziation sind uns bis heute keine diplomatischen Kompromissvorschläge eingegangen. Weder wurde der Delegation mitgeteilt, den sächlichen Account stillzulegen, noch eine personifizierte Delegation anzumelden.

      Wir fordern das Direktorium auf, besagte Rechte für die Delegation der Republik Dionysos gemäß des derzeitigem Statuts der CartA-VV freizuschalten.

      Hochachtungsvoll,
      Stacy Strahlsonne
      Delegierter zu UVNO, CartA & OIK
    • Original von Republik Dionysos
      Kompromisslos werde ich diesen Account sicherlich nicht abgeben. Die Republik Dionysos pochert auf ihr Recht, Zutritt für ihren Abgesandten zu verschaffen.

      Erst nach Abstimmung / Beschluss wird dieser Account stillgelegt. Es sei denn, das Direktorium ist zu Gesprächen bereit und beendet diese fast diktatorischen Machenschaften.


      LOL.

      Nochmal:
      '(3) Keine natürliche Person darf gleichzeitig mehr als einmal als Delegierter in die Vollversammlung entsendet werden.'

      Und bis nicht sichergestellt ist, dass Dein Account diesem nicht widerspricht wird dieser nicht zugelaasen.

      Dann beweisen sie mir bitte, wo dies eintritt.

      Das gilt beidseitig.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Wieso sollten wir "verhandeln"? Ich glaube es ... Nein, wir machen es anders.

      1. Der Direktor ist für die Bestätigung eines Delegierten und für die Einsetzung in dessen Rechte verantwortlich - § 2 Abs. 5 S. 1 GO.
      2. Erst nach Bestätigung ist ein Delegierter auch Delegierter, der das Recht hat, an Abstimmungen und Aussprachen der Vollversammlung teilzunehmen - § 2 Abs. 6 GO i. Vbg. m. § 1 GsOV.
      3. Eine Regelung über sächliche Delegierten-IDs wird durch die GO bzw. das Gesamt-Regelwerk nicht getroffen, also ist es an der Vollversammlung, darüber eine Entscheidung zu treffen - § 3 Abs. 4 GO.
      4. Aufgrund der Tatsache, dass die Vollversammlung diese eine Entscheidung zu treffen hat, wurde die Bestätigung oder Nicht-Bestätigung auf den Zeitpunkt nach dieser Entscheidung verschoben - siehe Punkt 5.
      5. Natürlich ist es das Recht Dionysos' einen Delegierten zu entsenden - § 2 Abs. 2 GO. Jedoch geht es gerade auch darum, ob die getätigte Entsendung mit dem Regelwerk der CartA vereinbar ist, und - ich wiederhole mich - dafür ist aufgrund der Tatsache, dass diese spezielle Frage nicht durch das Regelwerk abgedeckt ist, der Entscheid der Vollversammlung vonnöten.

      Also: immer geschmeidig bleiben. Es wird sich schon alles aufklären.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Wenn das Direktorium ihrer Pflicht nicht nachkam, der betreffenden Nation zu melden, oder zu bitten, sich umzubenennen, war es durchaus richtig, auf diese Unaufmerksamkeit zu reagieren. Wissen sie, Dionysos ist das Land der Ehre.

      Nachdem diese Bitte nun kam, bitte ich mich, zu entschuldigen. Es gab kulturelle Differenzen.

      Ich bitte, den Account umzubenennen.
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