Was soll der Blödsinn?Original von Wolfram Lande
Scheinbar ja.
Soso, die Clans in Aquila sind also genau wie die Hohen Häuser(die jeweils ein anderes System haben) und bekommen ihre Stimmen nach Provinzen? Aquila verehrt Leben und Natur? Interessant.Ich habe nie gesagt, daß Aquila von Futuna kopiert hätte oder umgekehrt.
Denn Vergleich halte ich jedoch in keinster Weise für blödsinnig,
da gerade ja hier der Vorwurf aufgekommen ist, Istiani würde Futuna kopieren.
Aquila hat nur gerade das gleiche Staatssystem und Gesellschaftssystem wie Futuna. Damals wäre jedoch nie jemand auf die Idee gekommen,zwischen den beiden Staaten irgendwelche Parallelen zu ziehen oder einem der Staaten Plagiatismus vor zu werfen.
Die ursprüngliche Bevölkerung Aquilas setzt sich aus verschiedenen indigen Stämmen zusammen. Durch die Kolonisierung durch die Goten wurden viele dieser Stämme ausgerottet oder versklavt. Vereinzelt existieren noch einige Stämme im aquilianischen Regenwald und konnten sich über die Jahre ihre eigene Kultur und Lebensart erhalten.
Der Imperator
Oberhaut des Staates ist der Imperator. Er ist der oberste Repräsentant des Staates, seiner Verfassung und seiner Einheit. Der Imperator wird in direkter Wahl vom Imperialen Clanrat gewählt.
Die Clans
Die Clans sind die Basis der aquilianischen Politik. Clan bezeichnet eine Gruppe von Familien, die eine eng umrissene geographische Einheit bewohnen und die sich auf einen gemeinsamen genealogischen Ursprung berufen. Sie alle erkannten den Clan-Primarch als ihren Herrn und Richter an. Im Gegenzug ist der Primarch verpflichtet, die Interessen seiner Gefolgsleute auch mit der Waffe zu verteidigen. Die Loyalität der Clanangehörigen gehörte traditionell ihrem Primarchs; sie sahen sich keinesfalls als direkte Untergebene des Imperators. Die Clans werden in Hohe Häuser und niedrige Häuser eingeteilt.
Hier mal was aus dem Wiki, soetwas gibt es bei uns nämlich kein bißchen. Besonders beim letzten Punkt ist zu beachten, dass es innerhalb der Hohen Häuser keine Blutsbindung geben muss.
Oh, du meinst diese hier: Klick michGerade die von dir hier zitierte Verfassung ist die Verfassung Aquilas,
die ich einfach erstmal so fast 1:1 für den Anfang von Istiani übernommen habe.
Da sieht man übrigens auch schön den deutlichen Unterschied zu Futuna. Bei uns werden die Provinzen als Lehen an Hohe Häuser vergeben, in Aquila sind das die ererbten Böden. Und die Stimmen im Clanrat gehen nach Clangröße, nicht wie bei uns nach kontrollierten Provinzen. Das ist also so ziemlich das Gegenteil.
Abgesehen davon hat die Verfassung keinerlei Ähnlichkeit mit der in Teilen von mir zitierten Istianis.
Noch mal genauer:
1. Verfassung Aquilas
Codex Imperatoris
I.
Der Imperator ist das unanfechtbare Oberhaupt des Imperium Aquila. Seiner Gewalt nicht nur aus Furcht, sondern auch aus Gewissenspflicht zu gehorchen, befehlen die Götter Selbst.
1. Der Imperator vertritt die Einheit des Imperiums nach außen.
2. Zur Sicherung der Einheit des Imperiums nach innen hat er Befehlsgewalt über:
2.1. den imperialen Verwaltungsapparat
2.2. die imperiale Armee
2.3. die schwarze Garde als Elitetruppe des Imperiums
2.4. die weiße Garde als Palastwache.
II.
Die Person des Imperators ist geheiligt und unverletzlich.
III.
Dem Imperator obliegt der Vorsitz des Hohen Rates und der Imperialen Häuser.
IV.
Die Hohen und Niedrigen Häuser des Imperiums wählen im Hohen Rat aus ihrer Mitte in Zweidrittelmehrheit einen der ihren aus, der als Imperator auf Lebenszeit die Geschicke Aquilas leitet.
Codex Regni
I.
Alle Regierungsgewalt geht vom Imperator aus. Dieser ist gesetzgebende, ausführende und richtende Gewalt zugleich.
II.
Der Imperator kann zur Beratung auch dem Hohen Rat der Häuser Gesetzesinitiativen antragen. Den Beschluss der Wirksamkeit von Gesetzen obliegt aber allein dem Imperator.
III.
Die Außenvertretungsrechte des Imperiums übt einzig der Imperator aus.
IV.
Dem Imperator obliegt die Freiheit, aus der Mitte des Clanrates Mitglieder zu imperialen Lords zu ernennen, umdiesen spezielle administrative Aufgaben zuübertragen.
. . .
Codex Juricidialis
I.
Oberster Richter des Imperiums ist der Imperator.
II.
Diesem steht ein beratendes Gremium aus allen Vertretern der Hausältesten zur Seite.
2. Istiani
Der Unterschied zwischen Aquila und Istiani kommt hier deutlich zum Tragen.Artikel 5 - Stellung des Imperators
(1) Der Schah ist das Staatsoberhaupt desDominions. Er ist der oberste Repräsentant des Staates, seiner Verfassung und seiner Einheit.
(2) Er ist der Vermittler zwischen den Staatsorganen und den gesellschaftlichen Gruppen innerhalb des Staates.
(3) Die Amtszeit des Schahs beträgt lebenslänglich.
Artikel 6 – Bestimmung des Schahs
(1) Der Schah wird allein von den Göttern auserwählt.
(2)
Artikel 7 - Aufgaben des Imperators
Dem Imperator obliegen im Einzelnen folgende Aufgaben:
a) Regierung des Dominions;
b) Sicherung des Friedens;
c) Wahrung der Verfassung;
d) Ernennenung der Richter;
e) Vornahme der Vereidigungen der Richter; der Diplomaten und der Governeure;
f) Verkündung von Gesetzen durch Einpflege in das Gesetzblatt;
g) Unterzeichnung von Staatsverträgen;
h) Oberkommando über die Streitkräfte im Kriegsfalle;
i) Veto gegen Entscheidungen des Konzil;
Kapitel III - Die Legislative
Artikel 8
1. Das Konzil ist das Gesetzgebungsorgan des Dominions.
2. Das Konzil besteht aus den vier Oberhäuptern der hohen Kasten.
Artikel 9
1. Das Konzil tritt in regelmässigen Sitzung zusammen.
2. Das Konzil tagt grundsätzlich öffentlich.
3. In Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tagt das Konzil geheim.
Artikel 10
1. Die Gesetze werden vom Konzil mit einfacher Mehrheit beschlossen.
2.
Artikel 11
Der älteste Vertreter des Konzils führt den Vorsitz.
Artikel 12
Das Recht der Gesetzesinitiative steht dem Schah, den vier Oberhäuptern der Kasten und den Führern der Häuser zu.
Kapitel IV - Die Exekutive
Artikel 13
1. Die vollziehende Gewalt übt die Administration aus.
2. Die Administration besteht aus der Kaste der Verwalter.
3. Der Hochpräfekt steht dieser vor.
Artikel 14
1. Die Administration erläßt auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze Verordnungen und Verfügungen und gewährleistet deren Vollzug.
2. Verordnungen und Verfügungen der Administration unterliegen der verbindlichen Ausführung.
Kapitel V - Die Judikative
Artikel 15 - Das Gericht
1. Die Rechtsprechung wird durch das Tribunal ausgeübt.
2. Die rechtssprechende Gewalt wird im Wege des Verfassungs-, Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsverfahrens ausgeübt.
3. Das Gerichtssystem wird durch die Verfassung und Gesetz festgelegt.
Artikel 15 - Die Richter
Die Richter sind unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.
Artikel 16 - Stellung der Gerichte
Das Tribunal ist das höchste Gerichtsorgan für Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen, für welche die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig sind.
3. Futuna:
Artikel 33 – Der Hohe Rat
§1 Der Hohe Rat besteht aus den Sprechern der Hohen Häuser und den Phönixfürsten.
§2 Diese werden von den Hohen Häusern und dem Phönixthron bestimmt.
§3 Der Hohe Rat tagt ständig in Timor.
§4 Der Hohe Rat wählt, durch die einfache Mehrheit unter den Bürgern einen Sultan, der Abstimmungen einleitet und die Tagesordnungspunkte bestimmt.
§5 Die Mitgliedschaft beim Hohen Ratgeht verloren durch Inaktivität und Verstoß gegen Gesetze.
§6 Der Hohe Rat beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Verfassungsänderungen werden mit einer 4/5 Mehrheit beschlussfähig.
§7 Kein Mitglied des Hohen Rates darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.
§8 Die Wahlprüfung obliegt dem Hohen Rat. Wird die Gültigkeit einer Wahl bestritten, entscheidet der futunische Gerichtshof.
Artikel 35 – Der Schah
§1 Der Schah ist mit der Prophetin Staats- sowie alleiniges Regierungsoberhaupt Futunas.
§2 Die Regierung des Schahs endet am 30. Geburtstag seines erstgeborenen Sohnes.
§3 Der Schah muss dem Glauben des Tempels angehören.
§4 Der Schah genießt während der Dauer seiner Amtszeit Immunität vor Strafverfolgung. Dies schließt die Absetzung durch Phönixritter nicht ein.
§5 Der Schah kann nur männlichen Geschlechts sein und muss anerkannter Erbe der Dynastie des Phönix sein. Der Schah ist während seiner Amtszeit Oberhaupt des Phönixthrons
§6 Der Schah kann sogenannte Edikte erlassen, die einen einzelnen Gegenstand regeln. Diese Edikte erlangen Gültigkeit durch eine öffentliche Erklärung des Schahs. Ein Edikt kann nach einer Frist von 10 Tagen durch den Hohen Rat wieder aufgehoben werden. Ein solches Edikt kann keine Grundrechte angehen oder eine der verfassungsmäßigen Institutionen in ihren Rechten beschneiden.
Artikel 36 – Die Regierung
§1 Die Staatsregierung ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Staates.
§2 Sie besteht aus dem Schah, den Wesiren und deren Mitarbeitern.
§3 Im Falle einer Abwesenheit des Schahs oder eines Interregnums werden die Vollmachten des Schahs auf die Wesire wie folgt aufgeteilt: Alle Wesire ernennen und entlassen ihre Staatssekretäre selbst. Verträge mit anderen Staaten erlangen durch die Unterschrift des Wesirs für Äußeres Rechtsgültigkeit. Staatsbeamten des öffentlichen Dienstes werden durch den Wesir für Inneres ernannt, Botschafter durch den Wesir für Äußeres. Der Hohe Rat übernimmt für diese Zeit die Ernennung und Entlassung der Wesire.
§4 Der Schah ernennt und entlässt mit Zustimmung des Hohen Rates die Wesire und deren Mitarbeiter. Der Hohe Rat kann einem oder mehreren Wesiren jederzeit das Misstrauen mit Zweidrittelmehrheit aussprechen. Der entsprechende Wesir ist dann zu entlassen.
§5 Der Schah führt in der Staatsregierung den Vorsitz und leitet ihre Geschäfte. Er bestimmt die Richtlinien der Politik. Er repräsentiert Futuna nach außen hin. Er oder der für das Ressort zuständige Wesir unterbreiten dem Hohen Rat die Vorlagen der Staatsregierung.
§6 Jedem Wesir wird durch den Schah ein Wesirat zugewiesen. Der Schah kann sich selbst ein oder mehrere Wesirate vorbehalten oder einem Wesir mehrere Wesirate zuweisen.
Artikel 46 – Zusammensetzung und Verfahren des Staatsgerichtes
§1 Das Staatsgericht besteht aus zwei Kadis, die in allgemeiner, gleicher, freier, unmittelbarer und geheimer Wahl von allen wahlberechtigten Staatsbürgern gewählt werden. Kadis müssen entsprechende Abschlüsse im Recht der futunischen Akademie vorweisen.
§2 Sie dürfen weder dem Hohen Rat, der Staatsregierung noch entsprechenden Organen einer Provinz angehören.
§3 Ein Gesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.
§4 Die Kadis sind nur dem Gesetz unterworfen.
§5 Die Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder der öffentlichen Sittlichkeit kann die Öffentlichkeit duch Gerichtsbeschluss eines Richters ausgeschlossen werden.
Schlussfolgerungen:
1. Aquila und Istiani sind keinesfalls vergleichbar, hat der Imperator doch in Aquila absolute Macht über die drei Gewalten, dort haben die die Clans lediglich Vorschlagsrecht.
2. Entgegen der Darstellung ist der Schah in Istiani an die Verfassung gebunden, die Richter unabhängig, das Konzil fähig Gesetze zu beschließen und der Schah nur formell an der Regierung beteiligt.
3. Damit ähnelt Istiani sehr stark Futuna, da hier die Richter unabhängig sind, der Schah die Regierung anführt und der Hohe Rat Gesetze beschließen kann.
4. Abgesehen von einigen Feinheiten haben die Schahs von Istiani und Futuna fast die selben Rechte und Legitimationen.
Der Titel ist mir egal, das wurde nun oft genug gesagt. Mir geht es allein um Inhalte.Daher auch dieses Beispiel.
Istiani sehe ich da jedoch ganz anders aufgebaut.
Lediglich der Titel des Herrschers und der Kulturraum mögen an Futuna erinnern.