Änderung §§ 2, 4 und 17 GO

    • Änderung §§ 2, 4 und 17 GO

      Der Vizedirektor und Delegierte Chinopiens Denne Ziang Belai unterbreitet der Vollversammlung nachfolgenden Vorschlag zur Änderung der §§ 2, 4 und 17 der Grundordnung, welcher hiermit zu Diskussion gestellt wird. Die Diskussion dauert gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vollversammlung vorerst 168 Stunden bis 07.09.2010 gegen 20:25 Uhr.

      §2
      (3) Keine natürlich Person darf gleichzeitig unter mehr als einem Pseudonym Delegierter sein. Ein Delegierter kann beliebig viele Mitgliedsstaaten vertreten, er verfügt aber bei Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung und sonstigen Institutionen der CartA immer nur über insgesamt eine Stimme.

      § 4
      (3) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Mitgliedstaates bei Eintragung, verzeichnet sind; Mitgliedsstaaten, welche gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens desjenigen Mitgliedstaates bei Eintragung, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird. Neue Mitgliedsstaaten werden dieser Liste entsprechend eingereiht, können allerdings frühestens zwei Monate nach Eintragung in die Liste ihren Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden, sofern sie früher an der Reihe wären, bleiben sie unberücksichtigt und werden erst nach Beginn der Liste von vorn in die Aufnahmekommission eingesetzt; sofern ein Forenverbund nach der Eintragung der entsprechenden Mitgliedsstaaten eingegangen wird, gilt dies entsprechend. Ein Delegierter bzw. eine natürliche Person wird erst wieder in die Aufnahmekommission eingesetzt, wenn die Liste nach der letzten Einsetzung der betreffenen natürlichen Person wieder von vorn begonnen hat, sofern sie früher an der Reihe wäre, bleibt der durch sie vertretene Mitgliedsstaat unberücksichtigt. Kamen alle Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der unberücksichtigten Mitgliedsstaaten, einmal zum Zuge oder ist in Hinblick auf (4) die Liste erschöpft, beginnt die Liste von vorn.

      § 17
      (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der betreffenen Mitgliedsstaaten.
      (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der betreffenen Mitgliedsstaaten.

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    • Werte Delegierte,

      ich zitiere mich aus der Antragsstellung:

      Vor kurzem wurde die vorher gewohnheitsrechtliche Regelung "eine RL-Person = einmal Delegierter" offiziell in die GO übernommen. Der Fall der Sergiye zeigt, dass es damit zu Problemen kommen könnte, aus diesem Grunde habe ich unbeachtet meiner eigenen Auffasung eine GO-Änderung "entwickelt", die das Prinzip einführen würde, dass eine RL-Person nur mit einem Pseudonym Delegierter sein darf, dafür aber darunter beliebig viele Mitglieder vertreten darf, jedoch bei Abstimmungen der Vollversammlung immer nur über eine Stimme verfügt. (PS: Die Paragraphen- bzw. Absatz-Angaben in § 4 (3) und § 17 (2) und (3) müssen in der jetzigen GO sowieso geändert werden, da sich dort ein kleiner Fehler eingeschlichen hat: dort steht immer Abs. 1, aber real ist es Abs. 2.)

      Die reinen Änderungen an der GO sind selbsterklärend, das Wichtige ist eher, ob dieses Prinzip gewollt ist.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    • §17
      (2) ...;Mitgliedsstaaten, welche gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens desjenigen Mitgliedstaates bei Eintragung, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird.


      Mir erscheint es mir irgendwie praktikabler, die Staaten regulär in der Liste zu verzeichnen und den Delegierten selbst entscheiden zu lassen, mit welchem Staat er in der Aufnahmekommission sitzen will und den oder die ungenutzten Staaten dann mit einer Markierung zu versehen, daß sie zu überspringen sind. Das erspart Probleme, falls einer der vorher durch einen gemeinsamen Delegierten vertretenen Staaten einen eigenen Delegierten entsendet.

      Ansonsten eine Frage zum § 17, die nur mittelbar mit dem Antrag in Zusammenhang steht: Besteht derzeit Vetorecht gegenüber Gebietsteilungen, -zusammenschlüssen und -abtretungen? Das geht nicht so eindeutig aus der Grundordnung hervor.

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    • Original von Alfred Schündler
      Mir erscheint es mir irgendwie praktikabler, die Staaten regulär in der Liste zu verzeichnen und den Delegierten selbst entscheiden zu lassen, mit welchem Staat er in der Aufnahmekommission sitzen will und den oder die ungenutzten Staaten dann mit einer Markierung zu versehen, daß sie zu überspringen sind. Das erspart Probleme, falls einer der vorher durch einen gemeinsamen Delegierten vertretenen Staaten einen eigenen Delegierten entsendet.


      Dann gibt es aber wieder das Problem, dass ein Delegierter "springen" könnte - wenn man es denn nicht unterbindet - und dann auch noch mitteilen müsste, welchen Staat er denn nun vertreten möchte. Man denkt ja manchmal nicht an alles. ;)
      Aber Probleme bei der späteren Entsendung eines eigenen Delegierten dürfte es eigentlich nicht geben: dann wird der betreffene Staat eben ganz normal in die Liste eingefügt.
      Könnte man aber theoretisch auch machen. Ich werde den entsprechenden Entwurf ausarbeiten.

      Ansonsten eine Frage zum § 17, die nur mittelbar mit dem Antrag in Zusammenhang steht: Besteht derzeit Vetorecht gegenüber Gebietsteilungen, -zusammenschlüssen und -abtretungen? Das geht nicht so eindeutig aus der Grundordnung hervor.


      Nein, dieses Vetorecht besteht nicht. Ich hatte zwar mal unverbindlich angefragt, ob es man zumindest bei Gebietsteilungen einführen wolle, aber dies wurde nicht gewünscht.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Dann gibt es aber wieder das Problem, dass ein Delegierter "springen" könnte - wenn man es denn nicht unterbindet - und dann auch noch mitteilen müsste, welchen Staat er denn nun vertreten möchte.


      Springen kann man in jedem Fall, man braucht ja bloß zeitweilig auf eine Delegiertenschaft ganz zu verzichten und auch andere Konstellationen wären denkbar. Aber ehrlich gesagt ist mir das auch relativ egal ob eine Person mehrmals vor Durchschreiten der Liste erneut in der Aufnahmekomission sitzt und wer es erkennbar darauf anlegt, macht sich doch sowieso lächerlich.
    • Ich werde den entsprechenden Entwurf ausarbeiten.


      Mhm ... Ich komme da gerade auf keinen grünen Zweig, weil sich dann immer an dieser oder jener Stelle Ungereimtheiten ergeben. Aber ich werde mal weitersehen.

      Hier aber zunächst der Beschlussfassungsentwurf zum ursprünglichen Antrag:

      1. § 2 Abs. 3 GO erhält folgende Fassung:

      Keine natürlich Person darf gleichzeitig unter mehr als einem Pseudonym (ID) Delegierter sein. Ein Delegierter kann beliebig viele Mitgliedsstaaten vertreten, er verfügt aber bei Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung und sonstigen Institutionen der CartA immer nur über insgesamt eine Stimme.

      2. § 4 Abs. 3 GO erhält folgende Fassung:

      Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Kurznamens des Mitgliedstaates gem. § 14 (2) Ziffer 2 bei Eintragung, verzeichnet sind; Mitgliedsstaaten, welche gem. § 2 (2) und § 2 (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens des Kurznamens desjenigen Mitgliedstaates gemäß § 14 (2) Ziffer 2 bei Eintragung, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird. Neue Mitgliedsstaaten werden dieser Liste entsprechend eingereiht, können allerdings frühestens zwei Monate nach Eintragung in die Liste ihren Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden, sofern sie früher an der Reihe wären, bleiben sie unberücksichtigt und werden erst nach Beginn der Liste von vorn in die Aufnahmekommission eingesetzt; sofern ein Forenverbund nach der Eintragung der entsprechenden Mitgliedsstaaten eingegangen wird, gilt dies entsprechend. Ein Delegierter wird erst wieder in die Aufnahmekommission eingesetzt, wenn die Liste nach seiner letzten Einsetzung wieder von vorn begonnen hat, sofern er früher an der Reihe wäre, bleibt der durch ihn vertretene Mitgliedsstaat unberücksichtigt. Kamen alle Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der unberücksichtigten Mitgliedsstaaten, einmal zum Zuge oder ist in Hinblick auf (4) die Liste erschöpft, beginnt die Liste von vorn.

      3. § 17 Abs. 2 S. 2 GO erhält folgende Fassung:

      Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten gem. § 2 (2) und § 2 (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der betreffenen Mitgliedsstaaten.

      4. § 17 Abs. 3 S. 2 GO erhält folgende Fassung:

      Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten gem. § 2 (2) und § 2 (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der betreffenen Mitgliedsstaaten.


      Edit: Noch eine kleine Anpassung an die sonstige Sprache der GO (statt "§ 2 (2) und (3)", nun "§ 2 (2) und § 2 (3)".
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

    • Original von Alfred Schündler
      Springen kann man in jedem Fall, man braucht ja bloß zeitweilig auf eine Delegiertenschaft ganz zu verzichten und auch andere Konstellationen wären denkbar. Aber ehrlich gesagt ist mir das auch relativ egal ob eine Person mehrmals vor Durchschreiten der Liste erneut in der Aufnahmekomission sitzt und wer es erkennbar darauf anlegt, macht sich doch sowieso lächerlich.


      Dafür wurde extra dieser Absatz eingefügt:

      Ein Delegierter wird erst wieder in die Aufnahmekommission eingesetzt, wenn die Liste nach seiner letzten Einsetzung wieder von vorn begonnen hat, sofern er früher an der Reihe wäre, bleibt der durch ihn vertretene Mitgliedsstaat unberücksichtigt.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Das wird ja auch so gehandhabt - wird es theoretisch jetzt schon bzgl. Forenverbünden, wenn jetzt beisp. Aurora und Ozeania ihren auflösen, denn werden beide wieder einzeln eingetragen. Genauso wäre es bei zwei Staaten, die einen gemeinsamen Delegierten entsenden. Nehmen wir mald as Beispiel reekza bunda und Sergei: solange sie durch die gleiche Person vertreten werden, stehen sie in der Liste gemeinsam als "reekza bunda/Sergei", sobald sie die gemeinsame Delegiertschaft auflösen, dann steht eben einmal reekza bunda und einmal die Sergei alleine in der Liste.

      Groß durcheinander kann man da eigentlich nicht kommen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Ich bitte auch hier um Abstimmung. Wobei ich gerade am überlegen bin, ob man im Satz "Ein Delegierter wird erst wieder in die Aufnahmekommission eingesetzt, wenn die Liste nach seiner letzten Einsetzung wieder von vorn begonnen hat, sofern er früher an der Reihe wäre, bleibt der durch ihn vertretene Mitgliedsstaat unberücksichtigt" nicht hinter dem Wort Delegierter noch bzw. natürliche Person einsetzt, damit auch dieses klar ist. Aber eigentlich kann man sich das fast von selbst abbleiten ...
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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