Der Vizedirektor und Delegierte Chinopiens Denne Ziang Belai unterbreitet der Vollversammlung nachfolgenden Vorschlag zur Änderung der §§ 2, 4 und 17 der Grundordnung, welcher hiermit zu Diskussion gestellt wird. Die Diskussion dauert gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vollversammlung vorerst 168 Stunden bis 07.09.2010 gegen 20:25 Uhr.
§2
(3) Keine natürlich Person darf gleichzeitig unter mehr als einem Pseudonym Delegierter sein. Ein Delegierter kann beliebig viele Mitgliedsstaaten vertreten, er verfügt aber bei Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung und sonstigen Institutionen der CartA immer nur über insgesamt eine Stimme.
§ 4
(3) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Mitgliedstaates bei Eintragung, verzeichnet sind; Mitgliedsstaaten, welche gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens desjenigen Mitgliedstaates bei Eintragung, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird. Neue Mitgliedsstaaten werden dieser Liste entsprechend eingereiht, können allerdings frühestens zwei Monate nach Eintragung in die Liste ihren Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden, sofern sie früher an der Reihe wären, bleiben sie unberücksichtigt und werden erst nach Beginn der Liste von vorn in die Aufnahmekommission eingesetzt; sofern ein Forenverbund nach der Eintragung der entsprechenden Mitgliedsstaaten eingegangen wird, gilt dies entsprechend. Ein Delegierter bzw. eine natürliche Person wird erst wieder in die Aufnahmekommission eingesetzt, wenn die Liste nach der letzten Einsetzung der betreffenen natürlichen Person wieder von vorn begonnen hat, sofern sie früher an der Reihe wäre, bleibt der durch sie vertretene Mitgliedsstaat unberücksichtigt. Kamen alle Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der unberücksichtigten Mitgliedsstaaten, einmal zum Zuge oder ist in Hinblick auf (4) die Liste erschöpft, beginnt die Liste von vorn.
§ 17
(2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der betreffenen Mitgliedsstaaten.
(3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der betreffenen Mitgliedsstaaten.
AfA auf dem Marktplatz der Mikronationen
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