Vertrag mit der VETO

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    • Vertrag mit der VETO

      Der Vizedirektor und Delegierte Chinopiens Denne Ziang Belai beantragt eine Diskussion über den Vertrag zwischen der VETO und der Graphein Foundation und dessen weitere Gültigkeit.

      Da es sich nicht um eine Beschlussvorlage für die Vollversammlung im Sinne von § 3 GsOV handelt, ist die Diskussionsdauer voerst nicht begrenzt.

      Vertrag über die Nutzung der Karte und die Mitwirkungsrechte der Graphein Foundation an der Arbeit der Virtual Economic and Trading Organisation

      Präambel:
      Die Graphein Foundation (GF) und die Virtual Economic and Trading Organisation (VETO) haben den folgenden Vertrag geschlossen, um die Beziehungen zwischen der Graphein Foundation und der Virtual Economic and Trading Organisation auf eine feste vertragliche Basis zu stellen.


      Art. 1: Nutzung der Karte der GF durch die VETO
      (1) Die VETO ist berechtigt, jeweils die Kartenwerke der Graphein Foundation für ihre Zwecke zu verwenden und nach eigenem Ermessen die für ihre Arbeit notwendigen Karten anzufertigen. Ausgeschlossen bleiben Änderungen an den von der Graphein Foundation festgelegten Verlauf der Küstenlinien und Grenzen.
      (2) Die GF wird auf Ersuchen der VETO die Karten der VETO in ihr amtliches Kartenwerk aufnehmen.
      (3) Die VETO übernimmt in Vertretung der Graphein Foundation die Verteilung von Rohstoffen in denjenigen ihrer Mitgliedsstaaten, welche auf der Karte der Graphein Foundation verzeichnet sind.
      (4) Die Rohstoffverteilung für nicht auf der Karte der Graphein Foundation verzeichnete Staaten bleibt davon unberührt.


      Art. 2: Begrenzung der Kartennutzung
      (1) Die Erlaubnis zur Nutzung nach Art. 1 (1) beschränkt sich auf die veröffentlichten Ausgaben der Karten. Unveröffentlichte Karten, Arbeitsversionen und Vorlagen bleiben ausgenommen und werden nicht zur Verfügung gestellt.
      (2) Mit der Aufnahme in das offizielle Kartenwerk nach Art. (2) geht keine weitere Verbindlichkeit der Karten einher, welche über die Verbindlichkeit hinausgehen, die sie im Rahmen der VETO für deren Mitglieder erlangen, es sei denn, das Kuratorium trifft einen anderweitigen Beschluss. Ebenfalls übernimmt die Graphein Foundation nicht die Pflege der Karten.


      Art. 3: Mitwirkungsrechte der Graphein Foundation
      (1) Die Graphein Foundation kann einen Vertreter entsenden, welcher als beratendes Mitglied an der Arbeit der VETO teilnimmt und die Graphein Foundation repräsentiert, jedoch keine Stimmrechte besitzt. Die Mitwirkung des Vertreters der Graphein Foundation bezieht sich nur auf Bereiche, welche die Graphein Foundation betreffen.
      (2) Entscheidungen über die Rohstoffverteilung kann die Graphein Foundation durch einen Einspruch zurückweisen. Dieser Einspruch muss binnen 14 Tagen vorgebracht werden. Er muss eine Begründung der Ablehnung enthalten, welches spätestens 14 Tage nach dem Vorbringen des Einspruchs mitgeteilt werden muss.
      (3) Die Graphein Foundation wirkt an Entscheidungen über die Rohstoffverteilung in Gebieten, welche nicht auf ihrer Karte verzeichnet sind, nicht mit.


      Art. 4: Auflösung und Nachfolge der Graphein Foundation
      (1) Wird die Graphein Foundation aufgelöst, so gehen die ihr gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte an ihre Nachfolgeorganisation über.
      (2) Existiert keine Nachfolgeorganisation oder gibt es mehrere Nachfolgeorganisationen, ohne das eine Organisation als eindeutiger Rechtsnachfolger festgelegt werden kann, entfallen die Rechte der Graphein Foundation und die in diesem Vertrag festgelegten Rechte fallen an die VETO zurück.


      Art. 5: Gültigkeit, Kündigung
      (1) Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit.
      (2) Er endet mit der Auflösung, welche jederzeit und fristlos im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen kann.
    • Werte Delegierte,

      wie ich bereits in der Antragsstellung ausdrückte, ist mir dieser damals zwischen der Graphein Foundation und der Virtual Economic and Trading Organisation geschlossene Vertrag beim Stöbern im GF-Forum in die Hände gefallen. Interessant für die CartA ist Artikel 4 Abs. 1:

      Wird die Graphein Foundation aufgelöst, so gehen die ihr gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte an ihre Nachfolgeorganisation über.

      Damit ist dieser Vertrag bzw. seine Bestimmungen auf die CartA als (Fusions-) Nachfolgeorganisation der GF übergegangen. Nun muss es darum gehen, was mit dieser Übereinkunft geschehen soll: Weiterführung, Kündigung, Neuverhandlung ... Es gäbe einige Möglichkeiten, die Frage ist nur: welche soll es sein?
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Original von De Rossi
      Sinn?


      Ich sehe auch keinen Sinn, diesen Vertrag weiterzuführen; auch da er an einigen Stellen nicht wirklich zu den Grundfesten der CartA passt. Aber ich muss ja zumindest versuchen, das Ganze erst einmal wertneutral in die Vollversammlung einzubringen. ;)

      Original von Alfred Schündler
      Die Frage ist doch, ob die CartA überhaupt der Rechtsnachfolger der Graphein Foundation ist. Gab es dazu eine klare Vereinbarung oder sind bloß alle GF-Staaten mehr oder weniger aus freien Stücken auf die CartA gewechselt?


      Die CartA ist aus der Fusion der GF mit der AIC entstanden; da könnte man jetzt juristisch lange darüber debattieren, aber in diesem Falle sollte zum Beleg die Unterschrift des damaligen Chairman der GF, Robert Ashcroft, explizit für die Graphein Foundation unter das Gründungsregelwerk genügen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Hiermit ein offizieller Beschlussantrag:

      Beschluss der Vollversammlung über die Auflösung des Vertrages über die Nutzung der Karte und die Mitwirkungsrechte der Graphein Foundation an der Arbeit der Virtual Economic and Trading Organisation

      Die Vollversammlung beschließt das Folgende:

      1. In Rechtsnachfolge der Graphein Foundation (GF) beschließt die CartA, mit der Virtual Economic and Trading Organisation (VETO) in Verhandlungen zu treten, um den Vertrag über die Nutzung der Karte und die Mitwirkungsrechte der Graphein Foundation an der Arbeit der Virtual Economic and Trading Organisation gem. seines Art. 5 Abs. 2 aufzulösen.
      2. Das Direktorium wird bevollmächtigt, diese Verhandlungen zu führen und im Erfolgsfall die Vertragsauflösung im Namen der CartA zu vollziehen.
      3. Mit Annahme dieses Beschlusses setzt die CartA die im benannten Vertrag der GF zugebilligten Rechte und Pflichten sowie die von der GF an die VETO übertragenen Berechtigungen etc. mit sofortiger Wirkung aus; kein Organ der CartA wird diese erfüllen.


      Damit wäre klargestellt, dass der Vertrag aufgelöst werden soll - was jedoch nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich ist -, aber die Vertragsbestimmungen selbst bei einem Scheitern der Auflösungsverhandlungen keine Auswirkungen mehr auf bzw. für die CartA haben.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Ich bin ja gern dafür zu haben, dass Dinge nachvollziehbar und möglichst eindeutig geregelt werden. Man kann es aber auch übertreiben. Hier über den Vertrag der VETO mit der Graphein Foudation zu diskutieren halte ich wirklich für übertrieben. Meiner festen Überzeugung nach, geht dieser "Vertrag" die CartA wirklich überhaupt nichts an.

      - Die CartA versteht sich als Organisation auf "Meta-Ebene", die GF ist eine "rechtsfähige Stiftung im Sinne des albernischen Rechts", und die VETO ist eine Organisation von Mikronationen. Während sich also die CartA als SimOff-Organisation versteht, sehe ich GF und VETO als vorrangig SimOn-Einrichtungen. Einen Vertrag der CartA mit irgendwelchen SimOn-Einrichtungen kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.

      - Die GF hat sich nach meinen Erkenntnissen bis heute weder aufgelöst noch offiziell irgendwo auf ihrer Internetpräsenz ihren Beitritt zu irgendetwas erklärt. (Aber ich lasse mich da gern eines besseren belehren). Der Vertrag mit der VETO lagert bisher im Dokumentenverzeichnis der GF und sollte meiner Meinung nach auch dort verbleiben.

      - Eine Rechtsnachfolge der CartA für die GF und damit den Eintritt der CartA in den Vertrag der GF mit der VETO lässt sich nur schwer konstruieren, selbst wenn der damalige Chairman der GF das Gründungsregelwerk der CartA unterzeichnet hat. In den Gründungsdokumenten der CartA steht, so wie ich das sehe, nichts zur eventuellen Übernahme von Rechten oder Pflichten der GF oder der AIC durch die CartA.

      Ich würde daher den Vertrag als ein interessantes historisches Dokument betrachte, jedoch keinesfalls als wirksame Vereinbarung zwischen der Meta-Organisation CartA und der SimOn-Organisation VETO. Und wenn es keine wirksame Vereinbarung gibt bedarf es auch keiner Verhandlungen über deren Auflösung. Ich sehe daher keinerlei Handlungsbedarf seitens der CartA. Der Vertrag geht uns schlicht nichts an.
    • Original von Platzmeister
      ...


      Ja, für diese Rechtsauffassung - komisches Wort für eine Simoff-Organisation - gibt es durchaus Argumente, auch wenn in den Gründungsverhandlungen immer von einer Fusion der AIC und GF zur CartA ausgegangen wurde. Jedoch ist mir alles recht, wenn wir bloß diesen Vertrag loswerden bzw. er die CartA nicht bindet. ;)
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Der Vertrag bindet eigentlich überhaupt nicht sonderlich (ausgenommen Veto-Mitglieder):

      (3) Die VETO übernimmt in Vertretung der Graphein Foundation die Verteilung von Rohstoffen in denjenigen ihrer Mitgliedsstaaten, welche auf der Karte der Graphein Foundation verzeichnet sind.


      Das heißt ja nicht, daß die Veto die Verteilung der Rohstoffe für alle GF/CartA-Mitglieder bzw. die gesamte Karte übernimmt, sondern, daß ihr erlaubt wird, dies für Veto-Mitglieder, die gleichermaßen GF-Mitglieder sind, festzulegen. Problematisch würde das erst, wenn die CartA selbst eine verbindliche Rohstoffverteilung einführen wollte, die von derjenigen der Veto-Mitglieder abweicht.

      Aber ansonsten stehe ich auch (in Anlehnung an die Argumentationsweise des Platzmeisters) auf dem Standpunkt, daß die CartA da keine Rechtsnachfolge angetreten ist.
    • Als Vertreter eines VETO-Mitglieds fände ich es nicht schlecht, wenn wir zumindest einen eindeutigen Beschluss fassen, dass die CartA die Rechte aus diesem Vertrag nicht wahrnimmt. Eine Auflösung wäre mir noch lieber. Wenn man keins von beidem macht, kommt irgendwann jemand und besteht darauf, dass das noch gilt. Der Vertrag war freilich damals schon Blödsinn. Zwei Halb-simon-Organisationen schließen simon einen Vertrag über simoff-Angelegenheiten...

      Wichtig ist für mich nur, dass die VETO in Ruhe weiterhin für ihre Mitgliedsstaaten Dinge wie Rohstoffvorkommen festlegen kann und sich die CartA wie bisher auch raushält.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Wenn wir die Wirtschaftssim zum laufen haben kann diese durchaus als Meta-Ebene für den SimOn-Kram der VETO genutzt werden. Insofern hat Herr Botherfield in seinem Statement durchaus richtige Dinge gesagt.

      Die VETO kann ebenso eine Meta-Komponente erhalten, wenn sie dies nicht schon hat um einen Grundstock zu legen.
      Ich bitte die dort beteiligten Damen und Herren daher dies zu eruieren wenngleich die mit dem hier zu behandelndem Thema als solches nichts zu tun hat.
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • Ich wiederhole mich gern, aber ich sehe halt überhaupt keine Veranlassung, dass sich die CartA mit dem Vertrag auch nur befasst. Der VETO ist mit dem Untergang der GF halt der Vertragspartner abhanden gekommen und damit ist der Vertrag erledigt. Warum sollten wir hier irgendeine Rechtsnachfolge, die meiner Überzeugung nach nicht besteht, konstruieren, nur um dann einen Vertrag aufzulösen?

      Ich möchte die Verbürokratisierung der MN-Welt, und im speziellen der CartA als Organisation nicht noch befördern.
    • Es geht mir auch nicht unbedingt um die Buchstaben dieses konkreten Vertrags, aber der Vertrag hat zu GF-Zeiten die Frage geklärt, was die Zuständigkeit der Kartenorganisation und was Zuständigkeit der VETO ist. Die Argumentation, dass die Verteilung der Rohstoffe in gewisser Weise auch was mit der Landmasse zu tun hat, die eben von der CartA verwaltet wird, wäre ja nicht völlig aus der Luft gegriffen.

      Solange das nicht passiert und die CartA sich raushält, bin ich zufrieden.

      @Lande: Die VETO nimmt in allererster Linie simoff-Aufgaben wahr.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Der VETO ist mit dem Untergang der GF halt der Vertragspartner abhanden gekommen


      Das ist - pardon - lächerliches Unwissen. Die GF ist weder untergegangen, noch ist der VETO der Vertragspartner abhanden gekommen.

      Ich habe selbst als Chairman damals die Abstimmung geleitet, in der das Kuratorium und das ExComm beschlossen haben, dass die GF in der CartA aufgeht und dass die GF die CartA zu ihrem Rechtsnachfolger bestimmt. Wenn das Forum noch erreichbar sein sollte (spontan weiß ich es nicht) kann ich das gern raussuchen.

      Meiner Auffassung nach, ist daher eine Neufassung oder Übertragung des Vertrages überflüssig.
      Delegierter von Aurora und Ozeania