Der Vizedirektor und Delegierte Chinopiens Denne Ziang Belai unterbreitet der Vollversammlung nachfolgenden Vorschlag zur Änderung der §§ 9, 14 und 17 der Grundordnung sowie des § 1 der Geschäftsordnung des Schiedsgerichts, welcher hiermit zu Diskussion gestellt wird. Die Diskussion dauert gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vollversammlung vorerst 168 Stunden bis 03.10.2010 gegen 17:50 Uhr.
1. § 9 Abs. 3 GO erhält folgende Fassung:
Falls der Richter während seiner Amtszeit ausscheidet, findet eine Neuwahl statt. Der neugewählte Richter bleibt für die verbleibende Amtszeit des für inaktiv erklärten Richters im Amt. Ein Richter scheidet in folgenden Fällen aus:
1. Durch Rücktritt.
2. Wenn er zu zwei aufeinanderfolgenden Verfahren nicht erschienen ist und dies durch die Vollversammlung festgestellt wird.
2. § 14 Abs. 4 GO erhält folgende Fassung:
Eine bereits zugesprochene Reservierung kann durch Beschluss des Direktoriums mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zurückgezogen werden, wenn
1. nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten ist, oder
2. nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde, oder
3. ein Antrag auf Eintragung nicht erfolgreich war, oder
4. der entsprechende Staat ausdrücklich bei der CartA auf die zugesprochene Reservierung verzichtet.
3. § 17 Abs. 1 GO wird um folgenden Satz 3 erweitert:
Der CartA ist ein § 14 Abs. 2 Ziffer 6 entsprechender Kartenausschnitt mitzuteilen, der die genaue Größe und Position der Staatsgebiete aller künftigen Mitgliedsstaaten darstellt.
4. § 17 Abs. 3 GO wird um folgenden Satz 3 erweitert:
Der CartA ist ein § 14 Abs. 2 Ziffer 6 entsprechender Kartenausschnitt mitzuteilen, der die genaue Größe und Position der abzutretenen Teile des betreffenen Staatsgebietes darstellt.
5. § 1 der Geschäftsordnung des Schiedsgerichtes wird um folgenden Abs. 4 erweitert:
Sofern der Richter zu einem Verfahren nicht erscheint oder verhindert ist, übernimmt der aus dem Direktorium berufene Schöffe dessen Aufgaben.
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