Die reguläre Amtszeit der Richterin des Schiedsgerichts endet am 17.11.2010.
Gemäß § 5 (1) der Geschäftsordnung der Vollversammlung (GsOV) wird das Amt des Richters des Schiedsgerichts hiermit ausgeschrieben.
Zeitlicher Ablauf:
05.11.2010 bis 12.11.2010 - Öffentliche Bekanntgabe von Kandidaturen
Gemäß § 5 (2) GsOV haben diese Bekanntgaben nur in diesem Thread zu erfolgen.
12.11.2010 bis 17.11.2010 - Wahl des Richters des Schiedsgerichts
Sollte im ersten Wahlgang keine Entscheidung fallen, findet in der Zeit vom 20.11.2010 bis 25.11.2010 gemäß § 7 (2) der Grundordnung ein zweiter Wahlgang statt.
Gemäß § 9 (2) der Grundordnung kann zum Richter jeder Bürger eines Mitgliedsstaats gewählt werden, der weder Delegierter ist noch dem Direktorium angehört. Ich möchte daher die Delegierten bitten, diese Ausschreibung in den Mitgliedsländern bekannt zu machen und geeignet erscheinende Persönlichkeiten auch direkt anzusprechen.
Gemäß § 5 (1) der Geschäftsordnung der Vollversammlung (GsOV) wird das Amt des Richters des Schiedsgerichts hiermit ausgeschrieben.
Zeitlicher Ablauf:
05.11.2010 bis 12.11.2010 - Öffentliche Bekanntgabe von Kandidaturen
Gemäß § 5 (2) GsOV haben diese Bekanntgaben nur in diesem Thread zu erfolgen.
12.11.2010 bis 17.11.2010 - Wahl des Richters des Schiedsgerichts
Sollte im ersten Wahlgang keine Entscheidung fallen, findet in der Zeit vom 20.11.2010 bis 25.11.2010 gemäß § 7 (2) der Grundordnung ein zweiter Wahlgang statt.
Gemäß § 9 (2) der Grundordnung kann zum Richter jeder Bürger eines Mitgliedsstaats gewählt werden, der weder Delegierter ist noch dem Direktorium angehört. Ich möchte daher die Delegierten bitten, diese Ausschreibung in den Mitgliedsländern bekannt zu machen und geeignet erscheinende Persönlichkeiten auch direkt anzusprechen.
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