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Schiedssache zu §13
Gaspard Monge - - Archiv
BeitragDa in der Grundordnung zwischen "Eintragung" (§12) und "Änderung einer Eintragung" (§13) unterschieden wird, ist nach unserer Aufassung eine "Eintragung" keine "Änderung einer Eintragung". § 13 (1) Ziff.6 GO spricht aber explizit von "Eine solche Änderung der Eintragung ist ist nur einmal innerhalb von sechs Monaten gültig." Da aber, wie bereits ausgeführt wurde, eine Eintragung eben keine "solche Änderung der Eintragung ist" sondern eben eine Eintragung, ist die in § 13(6) der GO genannte sechs…
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Antragsteller: Gaspard Monge, Empire Outremer Gegenstand: Schiedssache zu § 13 (1) Ziff.6 GO Die Vollversammlung möge gemäß ihrer Zuständigkeit in Schiedssachen laut § 7 GO feststellen, dass der in Debatte über §13 (6) diskutierte § 13 (1) Ziff.6 der GO so zu verstehen ist, dass die erste Änderung einer Eintragung sofort erfolgen kann und erst zwischen erster und zweiter Änderung eine Frist von sechs Monaten verstreichen muss.
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Kartenarchäologie
BeitragHallo CartA, hat jemand eine Ahnung was da abgetreten wurde? Antrag auf Gebietsabtretung Und, vielleicht noch wichtiger: Hat jemand die Karten die in der Kartenliste auf Abtacha und karthographie.be referenziert sind und die jetzt nicht mehr einsehbar sind.
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Antragsteller: Gaspard Monge, Empire Outremer Gegenstand: Konkretisierung des § 13 (1) Ziff. 6 GO gemäß dem Vorschlag von Lord Reis Zitat von Lord Reis: „ Ich plädiere daher für eine Abänderung des § 13 (1) Ziff. 6 GO zu folgendem Wortlaut: "6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Ersteintragung oder der letzten Änderung zulässig." “
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Debatte über §13 (6)
Gaspard Monge - - Foyer
BeitragIch würde den Wortlaut von Lord Reis unterstützen.
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Debatte über §13 (6)
Gaspard Monge - - Foyer
BeitragMan sollte die Regeln so anwenden wie sie formuliert sind. Wenn man sich was anderes gedacht hat, hätte man es auch reinschreiben können. Hat man aber nicht.
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Debatte über §13 (6)
Gaspard Monge - - Foyer
Beitraggroc39fesohr_rasulov_fotolia_63905214_xs.jpg
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Debatte über §13 (6)
Gaspard Monge - - Foyer
BeitragMir geht es im Kern eigentlich nicht um eine generelle Abschaffung der Sechs-Monats-Regel. Damit kann ich gut leben, es geht vielmehr darum das die Wartezeit zwischen Eintragung und erster Modifikation eben nicht in der GO steht und ich mich darauf verlassen habe, dass sie dann eben auch so gilt wie es da steht. Ich lese gerne alte Anträge, keine Frage. Aber die können für mich keine Basis sein, ansonsten ist die GO nämlich nichts wert und eine "amerikanische Rechtsprechung" auf Basis von Präzed…
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Debatte über §13 (6)
Gaspard Monge - - Foyer
BeitragReden wir hier von unbegrenzten Erweiterungen? Ich zumindest tue das nicht. Im Endeffekt wird Outremer drei der fünf Provinzen an Valorien, Barnstorvia und Livornien abtreten was eigentlich nur den Zweck hat Spiel zu generieren.
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Debatte über §13 (6)
Gaspard Monge - - Foyer
BeitragDen Fall Livornien kannte ich, habe ihn allerdings völlig anders bewertet. Da durch die Eintragung die Küstenlinien verändert wurden (die Inseln gab es vorher ja gar nicht) kann man hier durchaus von einer Modifikation sprechen. Zudem waren der angesprochene Antrag auf Modifikation nicht eine Modifikation sondern drei und die sollten nach dem Wortlaut der GO durchaus einen Abstand von sechs Monaten haben und nicht von null. Warum Livornien die Anträge seither nicht wiederholt hat entzieht sich m…
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Debatte über §13 (6)
Gaspard Monge - - Foyer
BeitragZitat von De Rossi: „Kein Veto, nur der Hinweis auf § 13 (6) der GO. “ Schönen guten Abend, ich möchte erstmal allen für die Auseinandersetzung mit unserem Antrag danken, dann aber zunächst auf das rein formale eingehen. Mit ist es wichtig Regeln zu beachten, allerdings ist es mir auch wichtig Regeln auszuschöpfen. Ich sage dies, da ich De Rossis Hinweis an dieser Stelle für nicht einschlägig halte. Wie es in der Vergangenheit gehandhabt wurde ist etwas anderes, mit geht es erstmal um den Wortla…
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Das Empire Outremer stellt den Antrag auf Gebietserweiterung um die ehemalige Adelsrepublik Anturien Voller Name der Nation: Empire Outremer Kurzname: Empire Outremer Kürzel: EO Forum: empire-outremer.de/forum Webseite: empire-outremer.de/cms E-Mailadresse des Ansprechpartners: connetable@empire-outremer.de Kartenausschnitt:gebietsmodifikation_anturien.gif Link zum betreffenden Unterforum: anturien.camelopardalis.de/ Vetoberechtigte Nationen: Barnstorvia (dort vertreten durch Anielle Saint-Just)…
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Gut. Dann hat sich mein Einwand natürlich erledigt. Ich verstand es anders da ja beide Inseln zwar nicht in eurer Farbe, aber immerhin coloriert wurden. Wir werden wohl im August einige "Urlauber" zu den beiden Inseln senden. Wir haben sie nämlich ursprünglich haben wollen, haben aber zugrunsten Chowas verzichtet.
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Anturien
BeitragBürokratie ist gut und hier auch sehr sinnvoll. Ich ziehe den Antrag hiermit zurück, wir werden das anders angehen.
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Valorien
BeitragHerzlichen Glückwunsch
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Anturien
BeitragDie Verzögerung bei der Homepage sind neben der unverzeihlichen Tatsache, dass ich es einfach nicht gemacht habe auch ein wenig dem geschuldet, dass die Antragsbearbeitung hier bis zum Eingangsstempel einen Monat gedauert hat. Das verleitet ja zusätzlich, die Hände in den Schoss zu legen.
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Nicht falsch verstehen, wir begrüßen euch als Nachbarn und Partner, doch erscheint mir eure "Westinsel" schon in das nächste Quadrat zu ragen, wenn ihr sie denn ganz beansprucht. Auf der inoffiziellen größeren Karte wird das auch deutlicher. Damit sind nach meinem Verständnis neben Turanien, Dionysos und Dreibürgen auch wir Veto-berechtigt, oder?
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Anturien
BeitragUnter anderem weil ich immer mit dem Kartenmalen anfange und das wäre ziemlich für die Katz wenn jetzt irgend einander die Gegen vor uns reservierte. Sicherlich kann man es auch anders herum machen.
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Anturien
BeitragDeine Ausführungen sind natürlich nicht von der Hand zu weisen, ich möchte aber anmerken, dass wir mit der Ausgestaltung noch warten wollten bis das Gebiet reserviert ist. Und es ist natürlich ein neuer weg, ich denke aber, das neue Wege nötig sind um die Szene zu beleben. Im übrigen ist mein Rechtsverständnis das, das es hier keine 6-Monats-Sperre gibt da lediglich sechs Monate zwischen zwei Modifikationen vergehen müssen, wobei bisher noch keine erfolgt ist. Folglich kann es auch keim Unterlau…