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Frohe Weihnachten
BeitragNatürlich auch in diesem Jahr: Frohe Weihnachten!
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Entsperrung einer Wasserfläche
BeitragGut, dann gibt es von meiner Seite aus keinen Widerspruch.
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Entsperrung einer Wasserfläche
BeitragIch gebe direkt zu, meine Frage könnte etwas heikel zu beantworten sein: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Direktorium dem Reservierungsantrag Livorniens zustimmt? Denn wenn die Reservierung nicht durchgeht, wir aber zuvor die Wasserfläche entsperren, ist auch niemand geholfen.
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Andro
BeitragÄhm. Pro forma: Wir haben (noch) keinen Vetoverzicht erklärt.
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Auf der OIK gab es schon einmal einen solchen Fall: Horstreich. Selbst dort wurde es nicht genehmigt. Man kann ja darüber debattieren, nach welchen Kriterien man beschließen soll, ob ein späterer Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg hat. Aber spätestens wenn sofort ersichtlich ist, dass es nicht der Fall ist (vor allem ein absehbares Veto, Probleme mit der Klimakarte etc.), muss die CartA Möglichkeiten haben und behalten, eine Reservierung nicht auszusprechen.
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Es muss ja nicht auf Lebenszeit sein. Von mir aus kann man die Amtszeit auch begrenzen, wobei ich in einem solchen Fall eher längere denn kürze Zeitspannen im Vorteil sehe. Rein theoretisch könnte auch das Direktorium den Kartographen in Eigenregie "einstellen"/beauftragen. Alles möglich und je nach Wunsch der VV.
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Zitat von Jade Thrace: „Ich würde sagen, 3 gleichgestellte Direktoren, jeder kann sich prinzipiell um alles kümmern. Wer einen Antrag als erster entdeckt bearbeitet ihn. Ist er zwischenzeitlich mal weg, bearbeitet ihn ein anderer einfach weiter.“ Die Idee dahinter ist nicht schlecht, aber ich habe genügend Erfahrung im Leiten von Vereinen, Gruppen etc., um zu sagen, dass sowas noch nie funktioniert hat. Das endet nur im Chaos, weil jeder alles anders macht, und schon weiß der eine nicht mehr, wa…
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Antrag zur Änderung der GO §14/4
BeitragZitat von Carson Theophrast McSniff: „Im Moment ist diese Enthaltung ein Nein.“ Ist sie eben nicht: Enthaltungen gelten nach § 21 (2) GO als "nicht-abgegebene Stimmen". Im Übrigen zeigt der genannte Absatz in Verbindung mit § 8 (4) GO, dass es der beantragten Regelwerksänderung nicht bedarf; denn das Direktorium kann selbständig festlegen, ob es bei seinen Abstimmungen die Möglichkeit einer Stimmenthaltung gibt oder eben nicht. Dass es im Falle Freeslands zu einer solchen Situation kommt, ist be…
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Abwesenheit
BeitragAm besten fragt man direkt in Astor. Wenn man ihn irgendwo erreicht, dann am ehesten dort.
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Wahl des Direktors
BeitragDie Wahl ist beendet. Für den Kandidaten stimmten fünf Delegierte, gegen ihn keiner. Mehregaan hat damit die notwendige einfache Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen Stimmen erhalten und wurde somit zum Direktor gewählt.
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Werte Kollegen, gemäß § 14 (4) GO liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) GO - Freiheit von Plagiarismus - erfüllt ist. Gibt es hierzu Aussprachebedarf?
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Das Imperium Ladinorum hat folgenden Antrag auf Reservierung gestellt: Zitat von Marcus Flavius Celtillus: „Sehr geehrte Damen und Herren, dass Reich der Ladiner stellt zum zweiten Male den Antrag auf Reservierung auf der CartA gem. §14 CartA-Grundordnung: Hier die Legitimation. Voller Name der Nation: Imperium Ladinorum Kurzname: Ladinien Kürzel: IL Forum: imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/index.php Webseite: imperium-ladinorum.de E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: Kiwi_Kea(AT)web.de (M…
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Ladinien
BeitragIch stelle fest, dass der Antrag vollständig ist. Er wird nun dem Direktorium zur Bearbeitung vorgelegt.
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[Reservierung] Freesland
BeitragStimmt das Direktorium der Reservierung des Königreiches Freesland zu? Gemäß § 21 Absatz 2 der Grundordnung dauert die Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 21. März 14:10 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (d.h. den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.