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Änderung § 17 der GO
BeitragRichtig in bescheidenem Umfang. Ein Kolonialreich einzutragen wär ja wie der Antrag damals vom Horstreich, wir erinnern uns? Tja, man könnte sich wenn man da wieder die volle Freiheit herstellen will plus Qualitätsnivellierung warum überhaupt Kartenspaltung, denn dann haben wir OIK 2.0..
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Büyük Sergiye
BeitragIch hab ein Veto?!?!?!? Hatte ich das bei der Eintragung auch? Ja hatte ich achja kein Veto von Targa. Gegen Verkleinderungen hab ich ja keine Phobie.
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Änderung § 17 der GO
BeitragZitat: „Original von Robert Ashcroft Was ist hier eigentlich aus dem Ruder gelaufen?“ Ah, normalerweise wird hier wegen geringeren Sachen getrennt, da dachte ich wenn über Forenspionage und Datenbanken gelabert wird wärs auch wieder mal an der Zeit.
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Änderung § 17 der GO
BeitragHat der Vizedirektor eine konkrete Idee wie man das mit den Gebietsabtretungen regeln kann oder soll ich selbst Hand anlegen?
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Targa bringt folgenden Änderungsantrag ein: Zitat: „ § 16. Änderungen einer Eintragung. (1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Direktoriums. 2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein und darf erst zwölf Monate nach der letzten Gebietsvergrößerung sei es durch Gebietsmodifikation gemäß § 16. oder durch Gebietszu…
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Änderung § 17 der GO
BeitragKann man die Themenfremde-Beiträge bitte abtrennen? Sowas muss man ja nicht hier einreißen lassen auf einmal.
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Änderung § 17 der GO
BeitragZitat: „Original von Alfred Schündler Wäre nicht unter den gegebenen Umständen eine nachgelagerte Prüfung des Zusammenschlusses (sagen wir mal 3 Monate später) sinniger als solche Pauschallösungen?“ Wer maßt sich an sowas sinnvoll prüfen zu können? Und: Wie kann man hier objektiv sein? + Bürokratieaufwand. Zitat: „ Schon der §13 6 ist unter Qualitätsaspekten eher grenzwertig, da es sicher Staatenkonstrukte gibt, deren Ausgestaltung auf einem geteilten Staatsgebiet aufbaut.“ Das zeugt von einem f…
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Änderung § 17 der GO
BeitragIn meinem Antrag geht es ganz eindeutig nur um Gebietserveränderungen die zu einer Vergrößerung führen. Bei Küstenveränderungen oder Insel-Löschungen ist das nicht der Fall. Im Antrag zu §16. der Go möchte ich noch anmerken.
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Änderung § 17 der GO
BeitragZitat: „Original von Friedrich Alexander I. Wäre ich mit einverstanden, bleibe aber weiterhin bei den vom Platzmeister vorgeschlagenen 6 Monaten als Fix-Wert für alle Veränderungen.“ Dir steht frei a) einen eigenen Antrag diesbezüglich zu stellen oder b) wenn meiner durch ist eine Änderung. Ich werde meinen Antrag nicht auf 6 Monate reduzieren. Zitat: „Original von Denne Ziang Belai Dürfte ich den Vorschlag machen, alle Änderungsanträge in einen einzigen Antrag zu packen? Sie beziehen sich ja ga…
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Änderung § 17 der GO
BeitragIch sehe zwischen einer Namensänderung und einer doch substantiellen Veränderung der Karte und von Mitgliedsstaaten doch einen erheblichen Unterschied und bleibe vorerst bei meiner beantragten Dauer von zwölf Monaten.
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Änderung § 17 der GO
BeitragPlatzi, meinst du da meine vorgeschlagene Änderung von §16. oder eine andere?
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Änderung § 17 der GO
BeitragDas Argument der Bürokratie wird auch durch mehrmaliges Wiederholen nicht wahrer. Ein klare zeitliche Beschränkung schafft keine Bürokratie. Bürokratie wird durch Ausnahmeregelungen, Direktorenentscheidungen und Ähnlichem geschaffen, aber sicher nicht durch die hier angestrebten Regelungen. Die 90-Tage-Regelung wird doch auch nicht als Bürokratie empfunden oder irre ich da?
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Änderung § 17 der GO
BeitragDer Vergleich hinkt nicht nur, der hat nicht einmal Beine.
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Änderung § 17 der GO
BeitragAh okay. Dann nehm ich einfach zur Kenntnis, dass wir das anders sehen. Wobei ja der Gebietszusammenschluss-Paragraph die Kür zur Pflicht für die Änderung, die ich vorher beantragt habe darstellt.