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Dadurch, dass sich das Direktorium nie eine Geschäftsordnung gegebenen hat, wäre dies Interpretationssache. Allerdings gab es bereits einen ähnlichen Fall (Anturien), wo der Antrag dann als abgelehnt betrachtet worden ist. Ich persönlich habe es nur versäumt abzustimmen, da ich wegen Seminarteilnahme etc. im etwas erhöhten Stress stand. Ich hätte der Reservierung aber auch nicht zugestimmt. Ich denke, die Begründung ergibt sich bereits aus meinen Beiträgen hier im Thread.
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Abwesenheit
BeitragDas gilt natürlich auch für hier: chinopien.mn-welt.de/forum/ind…&postID=102536#post102536 Sollte irgendwas anliegen und ich nicht zugegen sein, hat der Vizedirektor die Vertretungsbefugnis.
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Ich möchte mir vor allem - neben den Anmerkungen des Herrn Ashcroft - mal die Aktivität etwas genauer ansehen. Meinen ersten, flüchtigen Beobachtungen zufolge gab es zwischendurch eine riesige "Pause", und die derzeit zu findende Aktivität ist erst von kurzer Dauer. Daher möchte ich mir ein Bild machen, ob a) meine Beobachtungen wirklich stimmen und b) ob die derzeitige Aktivität vielleicht nur ein Strohfeuer ist. Daher bitte ich um etwas Geduld.
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Qarastan
BeitragIn Vertretung des Vizedirektors stelle ich fest, dass der Antrag nicht die Voraussetzungen des letzten Beschlusses der Vollversammlung erfüllt. Dies ist nachzuholen.
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Besetzung des Schiedsgerichts
BeitragIch habe es jetzt einmal versucht. Ist vielleicht noch nicht ganz perfekt: GO § 9: (1) Das Schiedsgericht besteht aus einem gewählten Richter und zwei Schöffen, die dem Richter in ihrer Entscheidungsbefugnis gleichgestellt sind und für jedes Verfahren gesondert berufen werden. (2) Zum Richter kann gewählt werden, wer weder Delegierter ist noch dem Direktorium angehört. Der Richter wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl durch die Vollversammlung entsprechend den Vorschriften von …
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§§ 14-17 GO
BeitragWerte Delegierte, mit 14 gegen 5 Stimmen hat die Vollversammlung den obigen Beschluss angenommen.
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Kartenänderungen
BeitragLöschung Téngóku.
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Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, beende ich die Abstimmung vorzeitig. Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Inaktivität des Téngóku Kyówakoku gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO festgestellt. Gem. § 19 Abs. 5 GO erfolgt die sofortige Löschung, da der letzte Widerspruch Téngókus gegen eine entsprechende Löschung vom 30. August stammt und das Direktorium somit innerhalb von 90 Tagen erneut die Inaktivität festgestellt hat.
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Stellt das Direktorium gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität des Téngóku Kyówakoku fest? Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 8. Oktober 09:25 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
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Ich benutze diesen Thread erneut, da das eingetreten ist, was mir selbst im Herzen weh tut - wenn mir diese persönliche Äußerung einmal gestattet sei. Ich muss beantragen, dass das Direktorium das Téngóku Kyówakoku gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO als inaktiv erklärt. Der letzte (nicht-externe) Beitrag stammt vom 31. August, ist also älter als 30 Tage. Die nachfolgenden sind alle von Auswärtigen verfasst worden. Beleg: Letzter nicht-externer Beitrag (31. August). Ich bitte um die Meinung meiner Kollegen…