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Klarstellung "Inaktivität"
BeitragIch fand den Vorschlag auf den ersten Blick interessant (ohne Wertung, nur weil ich über so eine Variante noch nie nachgedacht hatte), aber er schien ja nicht auf große Gegenliebe zu stoßen - und wenn wir ehrlich sind, haben die Abwesenheitsregelungen auch in den einzelnen MNs immer das Problem gehabt, dass es eben legitime Abwesenheiten gibt, die man nicht vorher weiß oder in der Dauer nicht abschätzen kann.
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In den Zielen bin ich voll bei dir. Wir müssen das nur irgendwie sauber formuliert kriegen. Was statt einem einzigen präzisen Begriff natürlich auch noch ginge, wäre dass wir für Eintragungsverfahren und Vetos explizit festschreiben, wer berechtigt ist, und den Teil mit allen Delegierten von einer festen Liste von Fällen auf "alles andere" ausweiten. Weitere Varianten mit "jeder Betroffene/potenziell Benachteiligte/was auch immer" statt "alle Delegierten" für diese Restfälle wären natürlich auch…
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Änderung der GO - Vetorecht
BeitragAlso geht es dir nur um ein vernünftiges Maß an Ausgestaltung generell, nicht um einzelne Punkte. Dann hatte ich das falsch verstanden. Ich weiß, dass du mit "hinreichende Ausgestaltung" als Begriff auch nicht ganz einverstanden warst, aber können wir dann nicht den Teil mit "dass es nicht möglich ist eine Inkompatibilität festzustellen" weglassen, der das Missverständnis verursacht hat? "hinreichende Ausgestaltung" fand ich deswegen sinnvoll, weil der Begriff ja bei Änderungsverfahren schon ben…
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Änderung der GO - Vetorecht
BeitragVielleicht verstehe ich auch einfach nur falsch, was du mit dem Änderungsantrag genau im Sinn hast. Vielleicht machen wir mal ein Beispiel. Staat B möchte sich neben Staat A eintragen. A hat in der Grenzregion ein hohes Gebirge. B ist generell recht annehmbar ausgestaltet, hat aber nur eine politische Karte und noch keine topographische, d.h. es ist nicht erkennbar, ob es an der Grenze Gebirge oder Flachland vorsieht. Text dazu gibt es auch noch keinen. Soll A in diesem Fall vetoberechtigt sein,…
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Zitat von Mehregaan: „Ich hab mir den von dir zitierten Passus Botherfield angeschaut, aber bitte ich einfach frei heraus den Antrag einfach abzulehnen und dann deinen zu stellen oder ihm zuzustimmen und dann selbst eine Änderung zu motivieren. Dein Plan wird nämlich dazu führen, dass gar keine der Änderungen durchgehen wird, weil es ein 2/3 Quorum gibt dann der Status Quo ziemlich sicher erhalten bleibt.“ Okay. Die Vorgehensweise bei Gegenanträgen ist tatsächlich komisch, lassen wir das lieber …
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Änderung der GO - Vetorecht
BeitragEine gewisse Unsicherheit wird es dahingehend immer geben, dass man unterschiedlicher Meinung sein kann, was kompatibel ist und was nicht. Aber die Unsicherheit, was vage ist und was nicht, kommt ja erst dadurch ins Spiel, dass man alles, was nicht oder nur vage ausgestaltet ist, erst einmal grundsätzlich als inkompatibel einstuft und dann der Antragsteller ausdrücklich auf seine Homepage schreiben muss, dass es nicht inkompatibel ist. Ich finde das nur umständlich ohne großen Nutzen.
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Zitat von Mehregaan: „Dein Ausgangsantrag ist einfach maximal unklar, da wirst du einfach ertragen müssen, dass wir unterschiedliche Auffassungen haben. “ Thelma hat ihn ja während der Aussprache modifiziert und am Ende auch noch einmal klargestellt, wie sie ihn gerne abgestimmt haben möchte. Das ist nur ignoriert worden, womit wir über einen Text abstimmen, der gar nicht mehr der Antragstext ist.
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Zitat von Gilgamesh: „Ja, der nur entstanden ist, weil Cranberra sich in Dinge eingemischt hat, für die es sachlich nicht zuständig war. Und das ist keine Interpretation sondern Fakt außer du beweist mir, dass Cranberra bei der Teilung des Medianischen Imperiums in irgendeiner Weise eine sachliche Zuständigkeit hat. “ Ob es sachlich zuständig war, will ich gar nicht diskutieren, spielt auch keine Rolle. Aber eine neutrale Abstimmungsleitung ist das nicht, wenn du deine Interpretation statt der A…
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Ach richtig, das Teil mit "ersatzweise" ist auch noch in der gleichen Frage drin. Ich würde gerne den ersten Teil ablehnen und der zweiten Alternativfassung zustimmen. Wie mache ich das jetzt? Und vor allem, wie interpretieren wir überhaupt irgendein Ergebnis? Das hat doch bei keinem Ausgang der Abstimmung irgendeine Aussagekraft, weil dann immer noch nicht geklärt ist, welcher Teil jetzt eigentlich angenommen bzw. abgelehnt wurde. Das ist genau das, was ich vermeiden wollte als ich darum gebete…
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Ich finde, Schiedsverfahren sind sowieso schon schwer genug, weil die Bewertung eines fest vorliegenden Vorgangs nicht einfach ist. Aber man braucht es sich doch nicht auch noch extra schwer machen, indem sich auch gleich noch die Faktenlage während des Verfahrens ändern kann. Ein abgewiesenes Veto ist übrigens ein abgeschlossener Beschluss, bei dem sich die Faktenlage nicht mehr ändert. Gegen den könnte beim aktuellen Entwurf schon vorgegangen werden, auch wenn über den Eintragungsantrag im Ges…
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Änderung der GO - Rücktritt
BeitragIch hätte letzteres darunter verstanden, aber vielleicht kann man das auch noch eindeutiger formulieren.
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Zitat von Gilgamesh: „Ich weise mal darauf hin, dass die Abstimmung heute startet und bei positivem Entscheid diese Diskussion betrifft und demnach aushebelt. Da ein Schiedsverfahren offenbar nur eine einfache Mehrheit benötigt, die GO-Änderung jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit, ist das Unterlaufen der GO durch das Schiedsverfahren damit komplett. Die Zustimmung zum Schiedsverfahren würde damit geltendes Recht verletzen und gleichzeitig eine GO-Änderung erzwingen, die dann durchzubringen ist, au…
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Zitat von Mehregaan: „ (5) Ein Schiedsverfahren kann nicht zu einer dauerhaften GO-Änderung führen.“ Ich glaube, das ist überspezifisch, sowohl was das "dauerhaft" angeht als auch die Beschränkung auf die GO. Vielleicht "...kann nicht zu einer Änderung der geltenden Regeln führen"? Bei (4) sind wir also offenbar nach wie vor unterschiedlicher Meinung. Das ist in Ordnung. Ich würde dann, sobald wir ansonsten eine finale Version haben, nach §2 (2) der Geschäftsordnung einen Gegenantrag stellen, de…
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Änderung der GO - Vetorecht
BeitragAber wie vage ist zu vage? Ich finde es schwer, zu beweisen, dass eine Ausgestaltung nicht inkompatibel mit der eines Nachbarn ist, weil es so viele theoretisch mögliche dafür relevante Aspekte gibt. Wenn gewisse Aspekte nicht ausgestaltet sind, ist für mich eigentlich die Grundannahme, dass sie kompatibel sind. Wenn sie später dann doch anders ausgestaltet werden, ist das ein Fall für das Ausgestaltungsänderungsveto.
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Änderung der GO - Rücktritt
BeitragWenn hier niemand dagegen ist und ich mich nach Ende der Diskussion noch daran erinnere, könnte ich das tatsächlich tun.
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Ich glaube, wir müssen erst einmal wieder definieren, was eine Schiedssache überhaupt ist. Daraus ergibt sich dann automatisch, was die Frage ist und bei Beschlüssen gilt ja meines Wissen schon jetzt wie üblich: Gleichheit verneint die Frage. Ich denke auch, dass es die Anzahl der Schiedsverfahren verringert, weil für einige der jüngsten Schiedsanträge das überhaupt nicht die richtige Form war. Dass ich dagegen keine abschließende Liste von Fällen unterstütze, in denen Delegierte ein Schiedsverf…