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Wahl des Servicleiters
BeitragSolange wir noch keinen neuen Serviceleiter haben und die GO über die Fortführung von Geschäften des SL keine Auskunft gibt, kann man sich vortrefflich über alles mögliche streiten. Eleganter fände ich es aber tatsächlich auch, nach der Rücktrittserklärung nur auf Antrag der VV tätig zu werden, also Diskussionen und Abstimmungen einzuleiten. Inaktivitätsfeststellungen können auch durch den neuen SL erfolgen. Die Zeit haben wir, denke ich.
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Wahl des Servicleiters
BeitragZitat von Patrick Botherfield: „Ich werfe einfach mal total zusammenhangslos den Namen Lord Reis in die Runde. Ich habe in letzter Zeit den Eindruck gewonnen, dass er hier gern als unaufgeregter Vermittler agiert und das wäre ja nicht ganz verkehrt. “ Danke für die netten Worte. Ich denke darüber nach, würde jedoch eine Kandidatur Sergeijs bevorzugen. Allerdings trifft genau das auch auf dich zu - darum würde ich eine Kandidatur deinerseits noch stärker begrüßen.
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Reservierung
BeitragIch schließe mich da Patrick Botherfield an - die CartA hat in letzter Zeit nicht gerade eine Reformationsbereitschaft gezeigt. Über einen entsprechenden Antrag würde ich mich dennoch freuen, auch wenn die letzten Diskussionen mich davon abhalten, selbst einen zu stellen.
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Wäre der erste Widerspruch nicht zulässig geworden, wäre schon damals die Löschung erfolgt. Wobei das Regelwerk da auslegungsfähig ist, was die Begründetheit eines Widerspruchs angeht. Eindeutig ist die Regelung zur zweiten Frist. Nachdem Valoriens Inaktivität festgestellt wurde und dem widersprochen wurde, führte die zweite Feststellung der Inaktivität innerhalb von 90 Tagen zur Löschung ohne Widerspruchsfrist. Alles entsprechend der GO passiert.
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Der jetzige Antragsvorschlag ist deutlicher, ja. Ich bringe meine Variante auch nicht als Gegenantrag ein, sie ist nur ein weiterer Denkanstoß. Beim jetzigen Vorschlag muss der Widersprechende zwingend darauf achten, erst im eigenen Forum zu posten, ehe er bei der CartA seinen Widerspruch einlegt. Das sollte kein Problem sein, würde aber zu seltsamen Konstellationen führen - wie jetzt beim EO. Der Widerspruch ging fristgerecht am Wochenende ein, erst heute (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) gab…
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Danke für deinen erneut sehr konstruktiven Beitrag.
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Zitat von Thelma Vilhjálmsdóttir: „Ich sehe schon die Möglichkeit eine Schiedssache daraus zu machen. Diese könnte dann die Löschung für nichtig erklären. Einstweilen wäre der Staat nicht verzeichnet. “ Die Möglichkeit wäre in der anderen Variante doch auch gegeben. Eine Schiedssache ist schließlich kein Widerspruch. Zitat von Thelma Vilhjálmsdóttir: „Ansonsten könnte man ja Pottyland innerhalb einer Woche von der Karte tilgen, denn selbst bei Aktivität eröffnet ein Widerspruch derzeit die "90-T…
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Zitat von Thelma Vilhjálmsdóttir: „"... ein Widerspruch nicht möglich ..." ist nicht das gleiche wie "... wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht ..." “ Wie legst du denn die jetzige Regelung aus? Nach meinem Verständnis ist das Prozedere: - Inaktivität wird festgestellt - Widerspruch wird erhoben - Innerhalb der weiteren 90 Tage wird erneut die Inaktivität festgestellt => Löschung, denn dauerhafte Inaktivität nach §16 (1) hat die Löschung zur Folge. Dass die Löschung …
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Zitat von Thelma Vilhjálmsdóttir: „Gute Idee, wieso sollte es auch einen "Rechtsbehelf" gegen mal frei drehende Serviceteams geben? “ Der Vorschlag entspricht der jetzigen Regelung, nur anders formuliert. Zitat von Gilgamesh: „Das geht völlig am Antrag vorbei. Mir geht es allein darum, dass die Zählung nicht automatisch mit Widerspruch auf 0 gesetzt wird, sondern dass in den folgenden 90 Tagen auch dann gelöscht werden darf, wenn die 30 Tage bereits mit Zeit vor dem Widerspruch erreicht wurden. …
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Ich verstehe das Ziel des Antrags, denke ich. Allerdings sollten wir schon eine Regelung für den Beginn der 90-Tage-Frist in der GO stehen haben. Sonst sind Auslegungsprobleme vorbestimmt. Für die 90-Tages-Frist muss es meiner Meinung nach einen definierten Beginn geben, von mir aus seit Feststellung der Inaktivität. Damit könnte man durch ein Einlegen des Widerspruchs "in letzter Minute" keine zusätzliche Zeit gewinnen. Wie wäre es damit, die 90 Tage ab Feststellung der Inaktivität zu zählen? D…
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Themenfremdes Diskussionen
BeitragReis nimmt sich einen Eimer Popcorn und findet, dass da gerade wesentliche Aspekte zum Antrag vorgebracht wurden.
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Zitat von Patrick Botherfield: „Und "kann" ist "kann". Was jetzt nicht heißen soll, dass ich die Nordmark außerhalb ihres Urlaubs für das aktivste Land weit und breit halte, aber das Serviceteam hat Entscheidungsfreiheit in diesem Punkt. “ Richtig. Der Vorschlag einer Schonfrist während des Lockdowns und der Nachwehen desselben sowie während der Ferienzeit wurde ja auch nicht weiter verfolgt.
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Zitat von Thelma Vilhjálmsdóttir: „Es tut mir leid, dass du dich angegriffen fühlst. “ Das tu ich nicht Dass ich deine Äußerung als "unsachlich" bezeichnet habe, bedeutet nicht, dass ich sie als persönlichen Angriff wahrgenommen habe. Zitat von Thelma Vilhjálmsdóttir: „Es besteht aber die Möglichkeit, dass ein Delegierter am 17.07 in den Urlaub gefahren ist und so die Kenntnis der Änderung überhaupt nicht erlangt hat. “ Dann hätte er wohl auch die vorherige Diskussion verpasst und sich da nicht …
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Zitat von Thelma Vilhjálmsdóttir: „Angenommen es gibt einen Antrag: "Es gelten nur noch Beiträge als Aktivität die im Schweinestall geschrieben und mindestens das Wort 'Oinkoink' enthalten." Du stimmt dagegen, kümmerst Dich auch nicht mehr drum, erscheint Dir als dümmlich der Antrag. Am Ende geht der Antrag durch und nach Beschluss stellt man binnen vier (4) Minuten fest. Pottylands letzte Aktivität war noch nie. Löschen wir mal Pottyland. “ Ich habe bewusst den Konjunktiv benutzt. Nach der Neur…