Gebietszusammenschluss HRR-Dreibürgen

  • Gebietszusammenschluss HRR-Dreibürgen

    Werte Kollegen,

    das Heilige Remische Reich und das Kaiserreich Dreibürgen haben einen Antrag auf Gebietszusammenschluss gestellt, wobei das HRR im Kaiserreich Dreibürgen aufgehen wird.

    Die Deligierten der beteiligten Mitgliedsstaaten haben den Antrag bestätigt, wie es § 17 Abs. 2 GO verlangt:

    Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.

    Es liegt gem. § 17 Abs. 4 S. 2 GO nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der Stimmen festzustellen, ob die Voraussetzungen eingehalten wurden.

    Gibt es hierbei Aussprachebedarf?
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Gut, dann leite ich nun die Abstimmung ein.

    Stellt das Direktorium gem. § 17 Abs. 4 S. 1 GO in Bezug auf den Antrag auf Gebietszusammenschluss zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und dem Heiligen Remischen Reich fest, dass alle Bedingungen gem. § 17 Abs. 2 GO erfüllt sind?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 1. Januar 13:26 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Da eine unumstößliche Mehrheit vorleigt, beende ich die Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt, dass alle Voraussetzung bzgl. des Gebietszusammenschlusses zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und dem Heiligen Remischen Reich erfüllt sind. Der Gebietszusammenschluss wird entsprechend verzeichnet.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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