Werte Kollegen,
das Heilige Remische Reich und das Kaiserreich Dreibürgen haben einen Antrag auf Gebietszusammenschluss gestellt, wobei das HRR im Kaiserreich Dreibürgen aufgehen wird.
Die Deligierten der beteiligten Mitgliedsstaaten haben den Antrag bestätigt, wie es § 17 Abs. 2 GO verlangt:
Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
Es liegt gem. § 17 Abs. 4 S. 2 GO nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der Stimmen festzustellen, ob die Voraussetzungen eingehalten wurden.
Gibt es hierbei Aussprachebedarf?
das Heilige Remische Reich und das Kaiserreich Dreibürgen haben einen Antrag auf Gebietszusammenschluss gestellt, wobei das HRR im Kaiserreich Dreibürgen aufgehen wird.
Die Deligierten der beteiligten Mitgliedsstaaten haben den Antrag bestätigt, wie es § 17 Abs. 2 GO verlangt:
Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
Es liegt gem. § 17 Abs. 4 S. 2 GO nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der Stimmen festzustellen, ob die Voraussetzungen eingehalten wurden.
Gibt es hierbei Aussprachebedarf?
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser