Nationenkürzeländerung - Cranberra

  • Nationenkürzeländerung - Cranberra

    Das Dominion of Cranberra hat folgenden Antrag auf Änderung des ihm zugewiesenen nationenkürzels gestellt:

    Original von Giles Penn
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Dominion of Cranberra beantragt die Änderung ihres Nationenkürzels von DCB in CR. Da es leider keinen anderen Änderungsantrag gibt, steht dieser Antrag unter dem Namen einer Gebietsmodifikation.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Werte Kollegen,

    hierbei gilt es zunächst generell zu klären, ob eine nachträgliche Änderung möglich ist. Ich sehe weder in der Grundordnung noch in dem dazugehörigen damaligen Änderungsbeschluss ein Verbot einer solchen Änderung.

    Das Problem ist dann aber nur - wenn man denn ein solches konstruieren will -, dass es auch keine Grundlage für einen solchen Antrag gibt. Das Nationenkürzel wird/wurde durch drei verschiedene Sachverhalte festgelegt:

    1. Einen Reservierungs-, Eintragungs-, Gebietsmodifikations- oder Gebietsteilungsantrag;
    2. eine Mitteilung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Beschluss der Einführung von Nationenkürzeln;
    3. Festlegung durch das Direktorium bei den Mitgliedsstaaten, die in der Frist keine Mitteilung getätigt haben.

    Wie gesagt, dieses Problem ist sehr konstruiert, kann aber ebenso Mitgliedsstaaten betreffen, wenn sie ihren Namen ändern. Daher sollten wir - sehr wahrscheinlich auf die Kompetenz der Vollversammlung, alle nicht durch das Regelwerk abgedeckten Fragen zu klären, gestützt - eine Festlegung treffen, wie wir mit diesem Sachverhalt umgehen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser