Dreibürgen (Salem)

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  • Dreibürgen (Salem)

    Servus, Grüß Gott und Hallo!
    Wir täten das folgende gern machen und zwar einmal das Königreich Jerusalem eintragen und dann die Nördlichen Inseln wieder zum Königreich Imperia ausbauen.

    1. Kaiserreich Dreibürgen
    2. Dreibürgen - DB
    a. Königreich Jerusalem oder einfach Jerusalem
    b. Königreich Imperia oder Imperianisches Archipel
    3. svbandit.de/wbb2/index.php
    4. dreibuergen.de
    5. kaiser@dreibuergen.de
    6.
    a. = img834.imageshack.us/img834/4282/antrag.png
    b. = img338.imageshack.us/img338/7949/35389527.png


    Vetoberechtigte Nationen + Benachrichtigung
    Gran Novara
    Tomanien
    Grasonçais
    Meltania
    Targa
    Büyük Sergiye
    Dionysos

    (Nambewe)
    Albernia
    Empire Uni
    Hansastan


    Falls es Fragen gibt, stehe ich Gewehr bei Fuß! ;)
    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Friedrich Alexander I. ()

  • Nun stelle ich aber endgültig fest, dass der Antrag vollständig ist, und ich werde ihn nun weiterleiten. Das Änderungsverfahren ist eröffnet.

    Etwaige Veti gegen diesen Antrag auf Gebietsmodifikation sind an dieser Stelle bis Montag, den 7. Februar 20:02 Uhr, einzulegen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Das Direktorium der CartA hat gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO beschlossen, Veto gegen den Antrag auf Gebietsmodifikation des Kaiserreiches Dreibürgen vom 24.01.2011 aufgrund eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 2 GO einzulegen.


    Begründung:

    Das das im besagten Antrag auf Gebietsmodifikation beantragte Gebiet „Imperianisches Archipel“ ist mehreren Aussagen zufolge ein Plagiat des Teilstaates der Demokratischen Union, Kaiserreich Imperia; nicht nur der Name des Gebietes ist übernommen worden, sondern auch z.B. Namen von Städten oder gar exakte Umrisse von (früheren) Inselgruppen „DU-Imperias“; Sinn hinter diesem war – wenn auch nicht von Seiten Dreibürgen, welches das Imperianische Archipel „nur“ übernahm – sich für den damaligen Wechsel der DU bzw. Imperias von der Karte der OIK zur derjenigen der Graphein Foundation zu „revanchieren“.

    Daher sieht das Direktorium die Bedingungen von § 13 Abs. 2 GO –

    Plagiarismus wird nicht geduldet. Reservierungs- und Eintragungsanträge sind abzulehnen, wenn sie durch einen Staat gestellt werden, dessen Name oder Konzept offensichtlich von einem anderen Staat kopiert wurde oder wenn sie der heimtückischen Schädigung eines anderen Staates dienen.

    – als gegeben an.

    Das Direktorium interpretiert § 13 Abs. 2 S. 2 GO so, dass dieser neben den genannten Eintragungs- und Reservierungsantragen ebenso jedweden sonstigen Antrag mit gleicher Wirkung – einer Änderung der Gesamtkarte – umfasst.
    Weiterhin interpretiert das Direktorium den Wortlaut „sind abzulehnen“ im Sinne eines Vetos mit dessen Folgen gem. § 18 Abs. 4 GO sowie darüber hinaus, dass das Direktorium darüber zu befinden hat.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Das Kingdom of Albernia legt gegen den Antrag Veto ein, weil er inkompatibel mit der derzeitigen Ausgestaltung Albernias ist. Die Konflikte werden allgemein als auflösbar angesehen, das ist aber bis jetzt nicht geschehen.

    Allein durch ihre neue Größe würde die Inseln durch den Antrag eine weit größere Bedeutung erhalten als bisher. Sie liegen dabei auf dem direkten Seeweg zwischen Albernia und Medea, so dass sie für die historische Ausgestaltung der albernischen Kolonisierung Medeas nicht weiter zu ignorieren wären - das gilt sowohl für eine anticäische Kolonie (Dreibürgen oder Imperia) wie auch unter Piraten-Besetzung, also für alle Varianten, die bisher in der Diskussion waren. Auch für das albernische Mutterland erfordert die neue Lage geschichtliche Erklärungen insbesondere zu den Beziehungen zu Dreibürgen und nach den aktuellen Planungen auch (DU-)Imperia.

    Da diese Fragen einer Änderung vor allem der bestehenden historischen Ausgestaltung bedürfen und es über diese Änderungen derzeit keine Einigkeit gibt, sieht das Kingdom of Albernia eine Inkompatibilität, die ein Veto begründet, als gegeben an.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Mal ganz unprofessionell: ach herrje, jetzt stellt ihr uns wieder vor die Frage der Interpretation des Regelwerkes (vor allem, was damit gemeint ist, dass das Verfahren "unterbrochen" wird). Aber nun zurück.

    Das Direktorium wird sich dem eingelegten Veto annehmen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Naja, mein Problem war, dass die Veto-Frist heute abläuft. Es könnte also sein, dass die Inseln umbenannt werden (wodurch das Direktoriumveto gegenstandslos ist), die Medea-Frage aber nicht geklärt ist und die Vetofrist für uns vorbei wäre. In dem Fall hättet ihr entscheiden müssen, ob sich die Vetofrist durch die Unterbrechung verlängert - auch nicht besser.

    Meinetwegen könnt ihr mit der Bearbeitung unseres Vetos gern warten bis das erste Veto aufgehoben ist.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Ich habe das Ganze im Direktorium angesprochen. Wie auch immer dort die Entscheidung ausfallen möge, das Veto ist auf jeden Fall notiert (und wurde im jeden Fall innerhalb der Frist eingelegt) und eine Entscheidung wird darüber getroffen - je nach Einigung entweder etwas früher oder etwas später.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Original von Patrick Botherfield
    Naja, mein Problem war, dass die Veto-Frist heute abläuft. Es könnte also sein, dass die Inseln umbenannt werden (wodurch das Direktoriumveto gegenstandslos ist), die Medea-Frage aber nicht geklärt ist und die Vetofrist für uns vorbei wäre. In dem Fall hättet ihr entscheiden müssen, ob sich die Vetofrist durch die Unterbrechung verlängert - auch nicht besser.

    Meinetwegen könnt ihr mit der Bearbeitung unseres Vetos gern warten bis das erste Veto aufgehoben ist.


    Absolut korrektes Vorgehen!
    Irkanien!
    qui latine loquitur plerumque est molestus.
    If you don't make me soup now you are gonna regret it.
  • Ich entschuldige mich im Namen des Direktoriums für die eingetretene Verzögerung. Wie man sieht, stellt uns dies alles vor einige Herausforderungen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werde ich dies natürlich umgehend mitteilen. Daher bitte ich noch um etwas Geduld.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Nun ja, der Kreis der Vetoberechtigten würde sich auf diejenigen um das Heilige Land beschränken - und da ja bereits sowieso die Vetoberechtigten getrennt nach den Antragsgebieten benachrichtigt wurden, würde ich sagen, dass es reicht, den Antrag in abgeänderter Form einfach nochmals abzugeben.

    Es wäre zwar schön, wenn man dann trotzdem die verbliebenen Vetoberechtigten benachrichtigen würde - eben einfach sagen: so und so sieht's aus -, aber die Pflicht zur Benachrichtigung wurde eigentlich bereits erfüllt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • RE: Dreibürgen

    Und jetzt der Antrag ohne das Archipel.

    1. Kaiserreich Dreibürgen
    2. Dreibürgen - DB
    a. Königreich Jerusalem oder einfach Jerusalem
    3. svbandit.de/wbb2/index.php
    4. dreibuergen.de
    5. kaiser@dreibuergen.de
    6. img834.imageshack.us/img834/4282/antrag.png


    Vetoberechtigte Nationen + Benachrichtigung
    Gran Novara
    Tomanien
    Grasonçais
    Meltania
    Targa
    Büyük Sergiye
    Empire Uni
    Dionysos
    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

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