Die Volksrepublik Tchino hat gem. § 19 Abs. 3 GO auf eigenen Wunsch hin die Löschung von der Karte beantragt und wird daher als inaktiv gekennzeichnet.
Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Tchino erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Sonntag, den 20.02.2011 23:14 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.