Was zählt als Homepage?
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Das ist eben die große Frage ... Zunächst einmal dürfte aufgrund des Bewertungsbogens relativ klar sein, was die Seite ungefähr enthalten muss (daraus ergibt sich auch indirekt, was sie z.B. für eine erfolgreiche Reservierung hermachen muss).
Ich meine mich bei der AIC daran zu erinnern, dass das Regelwerk aussagte, dass Lexika keine HP ersetzen können. Ich denke, man kann sich einig werden, dass ein einfacher Eintrag z.B. im MN-Wiki keine Homepage (bzw. Webpräsenz in GO-offizieller Sprache) darstellt.
Schwieriger wird es dann bei eigenen Wikis oder bei - ich wüsste jetzt keinen Fachbegriff - für direkt ins Forum integrierte bzw. daran angeschlossene Seiten, was ja mit einigen Forensoftwaren möglich ist.
Bei früheren Verfahren wurde es so gehandhabt, dass man beim Ausfüllen des Bewertungsbogen ein eigenes Wiki mitzählte, sofern dieses auf der "richtigen" HP verlinkt war. Das ist natürlich auch ein eher behelfsmäßiges Konstrukt.
PS: Genauso interessant ist eigentlich die Frage, der Existenz einer HP nach dem Eintragungsverfahren ...Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
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Der Vollständigkeit halber möchte ich - danke an unseren Richter des Schiedgerichtes für den Hinweis - darauf hinweisen, dass es bei der AIC-Regel um Lexikoneinträge ging, die eine Webpräsenz nicht ersetzen konnten.
Aber derzeit stellt sich die Situation faktisch so dar: der Antragsbearbeiter, also in der Regel der Vizedirektor, entscheidet mit Annahme des Antrages bzw. Überleitung zur Bearbeitung, ob der betreffene Staat über eine Webpräsenz verfügt. Dies ist natürlich rein subjektiv und Gott sei Dank bin ich während meiner Amtszeit nicht wirklich darüber in Verlegenheit gekommen - was aber nicht heißen muss, dass es für immer so bleiben möge.
Der einfachste Weg wäre natürlich, dass man einen Beschluss formuliert und diesen der Vollversammlung vorlegt, damit diese im Sinne von § 3 Abs. 4 GO (Die Vollversammlung entscheidet [...] bei Fragen, die durch das Regelwerk der CartA nicht abgedeckt werden) darüber befinden kann.
Genaue Defintionen werden aber wahrscheinlich schwierig zu finden sein.
Ganz anders verhält es sich ja bei der anderen, von mir aufgeworfenen Frage: derjenigen nach der Webpräsenz nach der Eintragung. Derzeit könnte man diese einfach nach dem Verfahren abschalten, da sie nicht mehr gebraucht wird.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
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Also bei Wikis würde ich dazu tendieren, sie nicht als Homepage zu klassifizieren. Etwas anderes ist es bei eingebauten Foren-CMS, die jedoch sichtbar nicht nur Foreninhalte sind. vBulletin und das IPBoard haben meines Wissens nach solche Funktionen.
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Ja. Da kann es man durchaus mit Patrick Botherfields Worten aus dem anderen Thread halten:
Die CartA geht es eigentlich nichts an, welches technische System benutzt wird, solange der Inhalt vorhanden und gut erreichbar ist.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser