Das Direktorium hat gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität des Großherzogtums Bazen festgestellt.
Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Bazen erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Freitag, den 29.07.2011 22:54 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.
Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Bazen erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Freitag, den 29.07.2011 22:54 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser