Das Direktorium hat gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität der Republik Stralien festgestellt.
Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Stralien erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Sonntag, den 25.09.2011 21:50 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.
Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Stralien erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Sonntag, den 25.09.2011 21:50 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser