Änderung GO §17 Einfügung

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  • Änderung GO §17 Einfügung

    Original von Piotr Markow
    Antragsteller: Piotr Markow (Andro)

    Gegenstand: Änderung der Grundordnung

    Die Föderale Republik Andro möchte folgende Änderung der Grundordnung vorschlagen.

    §17 der Grundordnung der CartA wird wie folgt geändert:

    § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
    (1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gemäß § 13 (1) Ziffern 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (2) Ziffer 3 erfüllen und und für jeden künftigen Mitgliedstaat die für eine Reservierung notwendigen Informationen bei der CartA hinterlegen.
    (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
    (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten. Der CartA ist ein § 14 (2) Ziffer 7 entsprechender Kartenausschnitt mitzuteilen, der die genaue Größe und Position der abzutretenen Teile des betreffenen Staatsgebietes darstellt.
    (4) Ein Zusammenschluss nach (2) oder eine Abtretung nach (3) darf frühestens 6 Monate nach der Eintragung der beteiligten Staaten auf der Karte der CartA stattfinden.
    (5) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend, die mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, ob die in (1) genannten Eintragungsbedingungen erfüllt werden.


    Der Antragssteller hat das Wort.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Die Föderale Republik Andro schlägt dieser Änderung vor, um das Verfahren der Gebietserweiterung durch Neueintragung und Fusionierung zu erschweren.
    Für eine Gebietserweiterung gilt nach §16, dass sie nur einmal in 6 Monaten stattfinden darf. Diese Regelung kann man theoretisch umgehen, in dem man einen neuen Staat gleich nebenan eintragen lässt und dann mit diesem fusioniert, denn für diese Handlung gibt es keine zeitliche Beschränkung. Daher schlagen wir vor, eine Frist von 6 Monaten für die Fusionierung einzuführen.
    Ich denke wir sollten diese Frist auch auf §17 (3) anwenden, damit es nicht möglich ist, bis af eine Stadt (z.B.) das gesamte Gebiet abzutreten, was ja einer Fusion fast gleichkäme.

    Die genaue Frist wäre sicher zu verhandeln an dieser Stelle, wir denken jedoch, dass 6 Monate ein geeigneter Zeitraum sind.



    Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Änderung nicht auf Grund der Diskussionen um Bazen beantragt werden, sondern eine generelle Lücke in der Grundordnung schließen sollen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Piotr Markow ()

  • Halte ich für genauso blödsinnig wie die früheren Ansätze, irgendwelche Fristen vorzugeben, innerhalb derer man dieses oder jenes nicht tun darf. Wenn ein Zusammenschluss verhindert werden muss, weil er keinen Sinn ergibt, dann gibt es Vetos. Und zwar innerhalb der ersten sechs Monate genauso wie danach, denn was Sinn ergibt und was nicht hängt nicht davon ab, wie lang jemand stillgehalten hat.

    Das hat bisher noch in jedem Fall funktioniert, also gibt es in diese Richtung keinen Änderungsbedarf - nicht nur, was Zusammenschlüsse angeht, sondern auch Gebietserweiterungen, Verkleinerungen, Spaltungen, Verlegungen, oder was weiß ich.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield ()

  • Inwiefern soll so etwas überhaupt gerechtfertigt sein, wenn man sich schon bei der Eintragung Staatsgebiete in der Größe Andros einverleiben kann? (Ich habe übrigens selber die These vertreten, ein Rußland brauche Platz, das geht nicht gegen den Antragsteller, aber gegen den Gedanken dahinter.) Zumindest in Dreibürgen hat sich gezeigt, daß diese Simulation von Erweiterungen und Anschlüssen profitiert hat. Es wäre meines Erachtens bloße Mißgunst so etwas zu verbieten, zumal man tatsächlich gerechterweise dann auch die jeweiligen Gebietsgrößen berücksichtigen müßte. Man müßte also die Sperrdauer etwa nach zugewonnenen Pixeln ansetzen, oder eventuell Verrechnung gegen Aufgabe anderer Landmassen anbieten oder wie auch immer. Was spricht überhaupt gegen Gebietswerweiterung bzw. Anschlüsse alle paar Monate, wenn sie im Rahmen bleiben und aussimuliert sind? Ich könnte sicher noch zehnmal um unsere jetzige Fläche erweitern, ohne daß wir in die Nähe der ganz großen kommen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler ()

  • Original von Mehregaan
    12 Monate.


    Hierzu muss ich im übrigen sagen, dass man die Erwartungen nicht zu hoch schrauben sollte, um das Gesamtunterfangen nicht zu gefährden.

    Um einmal ganz praktisch zu denken: Ich denke kaum, dass zwölf Monate konsensfähig für eine Zweidrittelmehrheit sind - das Beispiel hatten wir bereits bei der Frist für Gebietsmodifikationen - und, um die nun genannte andere Frist direkt einzubeziehen, entsteht damit zwischen beiden eine Inkohärenz, die es aus - benutzen wir die folgende Wortkombination noch einmal - ganz praktischen Gründen zu vermeiden gilt. Also entweder beide sechs oder beide zwölf Monate - wobei zweiteres wohl keine Aussicht auf Erfolg hat.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

  • Original von Piotr Markow
    Die 6 Monate entsprechen den 6 Monaten der Gebietserweiterung und nur darum geht es. Wir wollen Gebietserweiterungen nicht noch weiter erschweren, auch Fusionen nicht, aber wir sollten die Frist der Gebietserweiterung durch Fusion zumindest der Frist der Gebietserweiterung durch Antrag anpassen.


    Fusionen sind mit Eintragungen oder Erweiterungen überhaupt nicht vergleichbar.
  • Sechs Monate sind auch bei Eerweiterungen zu wenig, diesen Fehler muss man ja nicht wiederholen.


    Trotzdem geht es hier um Fusionen von Staaten. Das einzige Interesse, dass ich für die CartA an der Ermöglichung von Fusionen erkennen kann, ist dass Ausgestaltung und Verknüpfung bewahrt wird. Und ein Staat ist erfahrungsgemäß nach 6 Monaten nicht derart ausgestaltet und verknüpft, dass die CartA im Sinne ihrer Mitgleider ein Interesse an einem Fortbestand haben könnte.

    Vielleicht kommen noch andere Argumente hinzu, je nach Sichtweise, warum Fusionen generell erlaubt werden sollten. Aber auch in diesen Gedankenspielen finde ich persönlich keinen Grund, warum eine MN vor dem Ablauf von 12 Monaten mit einem anderen Staat sinnvoll fusionieren sollte.
  • Entschuldigung, aber ich habe da mal eine praktische Frage, wie sie ähnlich auch bei der Poldiskussion gestellt wurde: Wir reden doch hier nicht über das Verbieten von Fusionen, sondern von der Einzeichnung als einheitliches Staatsgebiet auf der Karte, oder? Wie will die CartA denn eine staatsrechtliche Fusion zweier Staaten praktisch verbieten? Vor diesem Hintergrund halte ich es für wenig hilfreich eine de facto fusioniertes Land nicht auch als solches zu verzeichnen. Andererseits kann es einem solchen Land prinzipiell auch bumsegal sein, ob sein Staatsgebiet nun in einer oder zwei Farben auf der Karte markiert ist. Macht des Faktischen und so...
    His Grace the Duke of Ergyll
    Francis Lucifer MacErgyll
  • Original von Denne Ziang Belai
    Nein, das Regelwerk sieht die Vetomöglichkeit in diesem Fall - egal ob vom Direktorium oder von den Anrainern - nicht vor.

    Hm, gut. Wenn überhaupt, dann könnte man darüber diskutieren, das dann einzuführen. Aber wie MacErgyll schon richtig sagt, ist es eigentlich sinnlos. Wenn zwei Staaten fusionieren und die CartA verbietet das, dann sind halt die Karten veraltet (bzw. hängen mit dem aktuellen Vorschlag bis zu einem halben Jahr hinter der Wirklichkeit her).

    Letztendlich läuft es mal wieder darauf hinaus, dass man Staaten, die nicht aktiv genug sind, sechs Monate zu überleben, dann eben gar nicht erst eintragen darf.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Original von Friedrich Alexander I.
    Ich würde 12 Monaten sogar zustimmen. Nur damit man hier nicht denkt, Dreibürgen schluckt jetzt alle 6 Monate andere MNs - wir können auch ein Jahr warten. :D


    Nach der obenstehenden Regel könnte Dreibürgen auch täglich MNs annektieren, sofern die bloß länger als 6 Monate bestehen. Das war mir beim Erstellen meiner ersten Antwort gar nicht bewußt (schlampige Lektüre).

    Aber ernsthaft: Ich kann das Geflenne, man sehe mir den Ausdruck nach, in dieser Frage wirklich nicht mehr hören. Es gibt außer dem Aufwand für das Kartenpersonal kein einziges ernsthaftes Argument gegen Zusammenschlüsse bzw. Gebietserweiterungen, wenn die ordentlich aussimuliert sind und wenn man bedenkt, wie relativ Größe und Ausgestaltung von MNs sind. Ich wüßte jedenfalls nicht, mit welchem Recht man das einer Mikronation verbieten sollte bzw. den Zeitraum reglementieren. Und die These, das würde in der Regel schlampig aussimuliert, könnte man mit allem Recht auf die meisten großen Länder anwenden, wenn man ihre Ausgestaltung auf die Fläche umlegt. Was ist denn eine gute Ausgestaltung und Aktivität je Quadratkilometer oder wie auch immer? Ich weiß gar nicht, wo das Problem ist. Manche Staaten erweitern hin und wieder, andere sind bereits bei Beginn riesig - aber wie will man unter dieser Bedingung den Flächenverbrauch kritisieren? Und was will man außer dem Flächenverbrauch sonst noch kritisieren?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler ()

  • Original von Alfred Schündler
    Und was will man außer dem Flächenverbrauch sonst noch kritisieren?


    Darum geht es doch eigentlich in jeder zweiten Diskussion hier, und fast jede wird durch irgendeinen Antrag im Zusammenhang mit Dreibürgen entflammt.
    Im Grunde haben 95% der Staaten überhaupt keine Eigentschaften oder Ambitionen, die derartige Regelungen oder Diskussionen über Verschärfungen nötig machen.
    Im Grunde...