Original von Piotr Markow
Antragsteller: Piotr Markow
Gegenstand: Antrag zur Sperrung von Planquadraten
Nach §13 (1) 5. werden sämtliche Planquadrate nördlich des 80. Grad nördlicher Breite und südlich des 80. Grad südlicher Breite und die Planquadrate zwischen dem Nullmeridian und dem 30. Grad westlicher Länge jeweils zwischem dem 70. Grad südlicher Breite und dem 80. Grad südlicher Breite für Neueintragungen und Reservierungen gesperrt.
Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung.