Austbard

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  • Original von Denne Ziang Belai
    Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor) im Namen des Direktoriums

    Gegenstand: Das Direktorium schlägt gem. § 19 Abs. 2 Z. 2 GO der Vollversammlung vor, die Inaktivität des Fürstentums Austbard festzustellen.


    Der Antragsteller hat das Wort.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Werte Delegierte,

    ich möchte die Antragsbegründung kurz halten, da sie in diesem Thread behandelt wurde: Austbard wurde eingestellt und das Forum abgeschaltet, ohne dass ein Löschantrag gestellt worden wäre. Daher hat sichd as Direktorium entschlossen, der Vollversammlung die Feststellung der Inaktiviät Austbards vorzuschlagen, da zum einen die exakte Datierung des Ablaufs der 30-Tage-Regel in solchen Fällen schwieirg ist, zum anderen ein hiesiges Verfahren in diesem Sinne schneller die Notwendigkeiten schaffen kann.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Auch ich war und bin stets ein Freund klarer Sachen. Doch wird hier nicht über das Ziel hinausgeschossen? Die 30-Tage-Regel ist doch dazu da, dass es sich einer noch einen Monat lang überlegen kann, ob er nicht doch auch der Karte bleiben möchte. Es ist doch durchaus möglich, dass der Austbarder und/oder der Aurelier kurz vor Ablauf der 30-Tage-Frist die Reissleine zieht und sagt: Stopp, ich habe es mir anders überlegt und möchte dabei bleiben.

    Unglücklich und unanständig der Kartenorga gegenüber ist es, einfach abzuschalten und sich nicht abzumelden. Ist somit kein Datum für den Beginn der 30-Tage-Frist klar, so wird dieses Datum halt durch das Direktorium gewillkürt - von dem Moment an, wo das Direktorium feststellt, dass das Forum abgeschaltet ist, läuft die 30-Tage-Frist und dies wird hier pubiziert. Wer dann hier nicht schaut, ist selber schuld.

    Die 30-Tage-Frist schützt vor unüberlegten Handlungen. Aus diesem Grund werde ich dem obigen Antrag nicht zustimmen, da damit die 30-Tage-Frist ausgehebelt wird.
    aktuell für das Schwarzhahnland unterwegs
  • Original von Denne Ziang Belai
    Das mit Aurelia wurde schon angegangen und wird sich bald erledigen: Confederació Aurelia


    Achso, hab ich nicht mitbekommen.

    Original von Charles Lanrezac
    Die 30-Tage-Frist schützt vor unüberlegten Handlungen. Aus diesem Grund werde ich dem obigen Antrag nicht zustimmen, da damit die 30-Tage-Frist ausgehebelt wird.


    Guter Einwand, sehe ich auch so.
  • Pardon, ich stand offenbar auf dem Schlauch.

    Die 30-Tage-Regel betrifft ja nur die Aktivität. Der Staat wird hier von der VV inaktiv erklärt und hat dann vierzehn Tage Zeit, zu widersprechen. gemäss § 19 Abs. 4 der GO: "In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden."

    Natürlich ist Austbard als inaktiv zu erklären, wenn es vorangekündigt das Forum schliesst. Die Möglichkeit, dem Entscheid der VV zu widersprechen, ist ja gegeben. Diese Frist ist aber nicht dreissig Tage (wie ich dachte, woher hab ich das nur ...), sondern vierzehn Tage.
    aktuell für das Schwarzhahnland unterwegs