Änderung § 6 (2) GO

  • Änderung § 6 (2) GO

    Werte Delegierte,

    der Delegierte Chinopiens hat folgenden Antrag gestellt:

    Original von Denne Ziang Belai
    Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)

    Gegenstand: Änderung der GO

    In Art. 6 Abs. 2 GO werden hinter dem Wort delegieren die Worte eingefügt und vertreten sich gegenseitig.


    Der Antragssteller hat das Wort.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Werte Delegierte,

    dieser Antrag hätte vielleicht ein paar Wochen früher behandelt werden müssen ... Nun ja. Er soll dazu führen, dass wir das "Delegationsprinzip" in der gegenseitigen Vertretung der Direktoriumsmitglieder erweitern. Die GO streng ausgelegt ist es nämlich bisher so, dass ein anderes Direktoriumsmitglied die Aufgaben eines abwesenden nur dann vorübergehend ausüben darf, wenn das abwesende Direktoriumsmitglied dies so "angeordnet" hat. Die Problematik daran sehen wir im derzeitigen Fall, der immer wieder auftreten kann - als Ursachen gibt es Tausende Dinge und wir wollen nicht von den schlimmsten ausgehen.

    Daher soll der entsprechende Absatz so erweitert werden wie beantragt: dass Direktoriumsmitglieder - natürlich nach einer gewissen Zeit der unangekündigten Abwesenheit (wann genau, das könnte man z. B. im Direktorium selbst klären) und sofern eine Delegation fehlt - "einfach so" die notwendigen Arbeiten erledigen können.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser