TOP 3.1 - Löschungsrichtlinie

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    • Original von Ove Søndergaard
      Original von Wolfram Lande
      Die Staaten existieren nicht für die Karte sondern die Karte für die Staaten.


      Sie verzerren meine Aussage auf recht populistische Weise.

      Das wollte ich nicht. Ich wollte das viel mehr mal erwähnen.
      Aus gutem Grund gibt es die Vetos. Ich persönlich wehre mich grundsätzlich nicht gegen irgendeinen wie auch immer gearteten Staat, ausser gegen Marsmännchen, dann gibt es einen Direktorenveto von meiner Seite. Der Rest hängt von den Einzelstaaten ab.
      Ich bin auch gegen eine Inaktivitätsklausel welche Staaten siebt. Die Regularien der AIC haben bisher funktioniert und werden es auch weiterhin. Das kein Regelwerk perfekt ist ist klar.

      (1) Ein Staat kann bei längerer Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.

      (2) Bei erstgenannter Möglichkeit hat das Direktorium der AIC die Inaktivität des betreffenden Staates auf Antrag eines Delegierten festzustellen. Ein Staat gilt dann als inaktiv, wenn in dessen Forum seit mindestens einem Monat kein Beitrag mehr verfaßt wurde.

      Dieses halt ich hier in jedem Fall als als genügend, wenngleich man die exakte Aktivität sicherlich noch umformulieren kann zu "14 Tage" statt "einem Monat" und so weiter.
      Die Regeln existieren, eine Anpassung ist möglich. Aber erstere müssen auch angewandt werden.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Original von Robert Ashcroft
      Was machen wir eigentlich, wenn manche Staaten erst nach der Eintragung anfangen Marsmännchen zu simulieren?


      Ohne all zu viel Werbung für das AIC-Regelwerk zu machen ... dennoch:
      (5) Ändert ein Staat seine Ausgestaltung nach der Eintragung, so können alle Staaten, die nach §47 bei Eintragung ein Vetorecht besessen hätten, Veto gegen diese Ausgestaltungsänderung einlegen. In diesem Falle wird der entsprechende Staat nach §50 inaktiviert und nach 30 Tagen gelöscht, sollte die Ausgestaltungsänderung nicht widerrufen oder passend abgeändert worden sein.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Original von Wolfram Lande
      [...]
      (5) Ändert ein Staat seine Ausgestaltung nach der Eintragung, so können alle Staaten, die nach §47 bei Eintragung ein Vetorecht besessen hätten, Veto gegen diese Ausgestaltungsänderung einlegen. In diesem Falle wird der entsprechende Staat nach §50 inaktiviert und nach 30 Tagen gelöscht, sollte die Ausgestaltungsänderung nicht widerrufen oder passend abgeändert worden sein.


      Wo ich das gerade lese: Wie groß muss die Änderung denn sein, damit dieser Paragraph greift? Gilt das schon für kleinere geografische Anpassungen, Umbenennung von Städten oder die Etablierung eines neuen Staatssystems? Oder beschränkt sich das eher auf Änderungen der kulturellen Aspekte?
    • Original von Toni de Lippi
      Warum ist es nicht von Belang zu schauen, wie bisherige Fälle gelöst wurden oder wie ähnliche Orgas das machen? Das müßten sie mir erklären...


      Weil ich keine Lust habe auf ihre polemische Fragestellung zu antworten.


      Bei der OIK weiß ich es nicht, aber gab es so einen Fall schon mal bei der GF?


      Bei der OIK ist nichts passiert, da gab es das. Bei der GF gab es so einen Fall meines Wissens noch nicht.
      Delegierter von Aurora und Ozeania
    • Es dürfte eindeutig sein, worauf hingewiesen wurde.

      Zurück zum Thema.

      Erstens: Zweikartigkeit. Wenn ersichtlich wird, daß ein Staat sich nicht mit unserer Karte identifiziert und einfach nur Platz durch Interaktionslosigkeit blockiert, sollte nicht tatenlos zugesehen werden. Es ist richtig, daß in der GO der AIC die Zweikartigkeit gestattet ist, generell habe ich auch nichts dagegen einzuwenden, aber sobald ersichtlich wird, daß kostbare Fläche - die AIC-Karte beispielsweise ist nicht erweiterbar und selbiges würde ich mir auch für die neue wünschen - schlicht belegt, aber im Prinzip ungenutzt ist, gilt es im Interesse der Organisation einzugreifen. Ob das nun gleich von höchster Ebene geschieht oder sich die (vermeintlich) betroffenen Staaten zunächst selbst darum bemühen, auf ihre Situation hinzuweisen, das lasse ich vorerst offen.

      Zweitens: Änderungen nach Eintragung. Was die OIK betrifft, so war und ist es ihr in der Tat gleich, ob ein Staat seine Geographie nachträglich ändert oder nicht - so geschehen bei Cordanien, das stumpf einen Fluß bei uns entspringen ließ, wo gar keiner ist. Das war übrigens auch der Anlaß, diesen Paragraphen zu formulieren. Es ist aber so, wie schon erwähnt wurde: es kommt auf den jeweiligen Fall an.
    • Original von Dr. Friedrich McClane
      Ob das nun gleich von höchster Ebene geschieht oder sich die (vermeintlich) betroffenen Staaten zunächst selbst darum bemühen, auf ihre Situation hinzuweisen, das lasse ich vorerst offen.


      Hierüber machte ich mir gerade kurz Gedanken. Nein, es sollte nicht sofort von höchster Ebene eingegriffen werden. Vielmehr obliegt diese Aufgabe jenen, beispielsweise den Nachbarn, die sich gestört fühlen, wenn Staat X seinen Schwerpunkt nicht auf unsere Karte legt. Subjektiv? Ja. Aber was will man auch machen, irgendwer muß der Kanarienvogel im Bergwerk sein und auf das Problem hinweisen - zunächst, wie gesagt, auf kleiner Flamme. Wenn sein ernsthafter Versuch, das Gespräch und eine Lösung mit Staat X zu suchen, scheiterte, kann er Gas machen und sich an die Organisation selbst wenden, die dann noch einmal vermitteln kann - wenn das nicht klappt ...

      Der Ablauf kann selbstredend noch geändert werden, worauf es mir ankommt ist die Selbsttätigkeit der Mitglieder, denen nicht alles vorgekaut werden sollte.
    • Vielleicht sollte man erstmal eine Liste erstellen, also jede Orga für sich, welche Staaten überhaupt zu den Eintragungskandidaten zählen würden. Vermutlich würden insbesondere auf GF-Seite da schon einige Staaten von deren Karte (Volkby ect.) wegfallen.

      Und dann könnte man ja sehen was noch "Ballast" ist und was nicht.
      Ryu Chishu