Werte Mitglieder des Direktoriums,
das Téngóku Kyówakoku hat folgenden Antrag auf Gebietsveränderung gestellt:
Wir haben nun zu entscheiden, ob
1. gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
2. gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos* der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
3. gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums, sowie
2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes [hier der Fall] muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
*Hinweis: Die Amtssprache der CartA ist klar Deutsch; im Deutschen ist die Mehrzahl von Veto Vetos. Dabei ist es egal, ob das Wort ursprünglich lateinischer Herkunft war.
das Téngóku Kyówakoku hat folgenden Antrag auf Gebietsveränderung gestellt:
Original von Ryu Chishu
Gebietsmodifikation des Téngóku Kyówakoku
Ich möchte die Verantwortlichen der CartA hiermit offiziell darüber in Kenntnis setzen, dass das Téngóku Kyówakoku eine Gebietsmodifikation in Form einer Erweiterung um nachfolgende Gebiete auf der Karte anstrebt.
1. Inselkette Shima Vasam
2. Inselkette KMtei KyojM
3. Kontinentalgebiet Samhan
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Formblatt, für Fragen stehe ich Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.
---
1. Téngóku Kyówakoku
2. (1) Shima Vasam, (2) Kaiserland, (3) Samhan.
3. TEN
4. forum.tengoku-kyo.info
5. tengoku-kyo.info
6. diplo@tengoku-kyo.info
tengoku-kyo.info/pics/antrag.png
Vetoberechtigte Nationen
Andro - Informationsgabe
Chinopien - Informationsgabe
Wir haben nun zu entscheiden, ob
1. gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
2. gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos* der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
3. gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums, sowie
2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes [hier der Fall] muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
*Hinweis: Die Amtssprache der CartA ist klar Deutsch; im Deutschen ist die Mehrzahl von Veto Vetos. Dabei ist es egal, ob das Wort ursprünglich lateinischer Herkunft war.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gilgamesh ()