Eintragung Freistaat Fuchsen

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  • Eintragung Freistaat Fuchsen

    Der Freistaat Fuchsen hat folgenden Antrag gestellt:

    Original von Kubilay Kleinfuchs
    (Es handelt sich hierbei auch gleichzeitig um eine Gebietsmodifikation.)

    Voller Name der Nation: Freistaat Fuchsen
    Kurzname: Fuchsen
    Kürzel: FSB
    Forum: http://www.freistaat-fuchsen.de/forum
    Website: http://www.freistaat-fuchsen.de
    Bekenntnis zur Virtualität: freistaat-fuchsen.de/?page=48 (+auf der Startseite, links)
    Ansprechpartner: kubyal[ät]web[döt]de

    Kartenausschnitt:



    (Erklärung zum Kartenausschnitt) Hellgrün sind die Bereiche der bisherigen Reservierung. Dunkelgrün die Bereiche, die bei der Eintragung eingefügt werden müssten und zu Fuchsen gehören. Rot sind die Bereiche, die bei der Eintragung eingefügt werden müssten und nicht zu Fuchsen gehören. Alle Bereiche, die der Fläche des Freistaates hinzugefügt wurden (also die grünen Bereiche), werden seit mehr als 6 Jahren ausgestaltet und gehören ohne Ausnahme zur Simulation im Freistaat Fuchsen.

    Vetoberechtigte Staaten:

    Die vetoberechtigten Staaten wurden soeben informiert:
    - Nordmark: nordmark.mikronation.de/forum/….php?postid=7748#post7748
    - Anturien: mn-host.de/anturien/index.php?…read&postID=3728#post3728
    - Dreibürgen: svbandit.de/wbb2/thread.php?threadid=15356
    - Medianisches Imperium: medianisches-imperium.de/forum…benachrichtigung-fuchsen/
    - Severanien: forum.severanija.net/thread.php?threadid=1373
    - Bazen: bazen.mikronation.de/forum/thread.php?threadid=1031&sid=
    - Demokratische Union: forum.dunion.de/thread.php?threadid=10689
    - Vereinigtes Kaiserreich: empire-uni.eu/wbb/thread.php?threadid=2139
    - Merolie: merolie.mikronation.de/wbb2/thread.php?threadid=578
    - Albernia: forum.albernia.org/thread.php?threadid=5508
  • Zunächst einmal zu dem originären Zusatz des Antrages, dass es sich dabei "auch gleichzeitig um eine Gebietsmodifikation" handeln würde: Das ist natürlich nicht korrekt, da es dies nur eine solche wäre, wenn Fuchsen schon eingetragen wäre und z. B. eine Kolonie eintragen lassen wollte.

    Zum anderen: Nein. Ganz einfach darum, da die GO vorsieht, dass ein Staat (nur) beim Eintragungsantrag selbst Küstenlinien verändern kann. Anderenfalls war bisher die Vollversammlung damit befasst (Insellöschungen etc.).
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Gem. § 2 GsOA werde ich die Aufnahmekommission, die entscheiden soll, ob die in § 13 sowie in § 15 (2) Ziffer 1 und 3 bis 4 GO festgelegten Bedingungen erfüllt sind, zu gegebener Zeit einberufen.

    Dem Direktorium obliegen nun folgende Entscheidungen:

    1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
    2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingung (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist.
    3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob etwaig eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind.

    Da die Punkte 2 und 3 erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden können, müssen wir nun über Punkt 1 befinden.

    Daher frage ich, ob es Aussprachebedarf in Bezug auf das Einlegen eines Vetos von Seiten des Direktoriums im hiesigen Verfahren gibt?
  • Auch wenn es mir persönlich nicht unbedingt zusagt, dass sooo viel Küstenlinie verändert wird, möchte ich die Entscheidung darüber doch den Anrainern überlassen. Daher: Kein Aussprachebedarf.

    Ich werde zu gegebener Zeit die Aufnahmekommission einberufen, würde jedoch darauf hinweisen wollen, dass man den Verfahrenbeteiligten die Vetofrist mitteilen sollte, damit es nicht zu zeitlichen Problematiken kommt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Sehr geehrte Mitarbeiter, die Adelsrepublik Anturien hat ein Veto eingelegt:

    Veto der Adelsrepublik Anturien

    Hiermit möchte die Adelsrepublik Anturien das Direktorium bitten folgendes Veto gegen die Eintragung des Freistaates Fuchsen in der beantragten Form auf seine Stichhaltingkeit hin zu überprüfen und ggf. anzunehmen.

    Begründung:

    Grundsätzliches
    Der Antragsteller hat seine Ausgestaltung in keinster Weise auf die vorhandenen Gegebenheiten der CartA abgestimmt.
    Siehe hier:
    freistaat-fuchsen.de/?page=17
    Die hier dargestellten Gegebenheiten sind von der Ausgestaltung her teilweise völlig inkompatibel (Beispiele sind die dort genannten und eingezeichneten Nachbarländer oder die verwendeten Begriffe) mit der CartA und müssen aus unserem Verständnis zwingend vor einer Eintragung angepaßt werden.

    Die roten Gebiete
    Aus Sicht Anturiens sind massive Änderungen an Küstenlinien insbesondere in Gebieten die der Staat gar nicht für sich selbst beansprucht grundsätzlich besonders aufmerksam zu bewerten.
    Bei dem angefügten, nicht beanspruchten, Gebiet im Westen stellt sich aus Sicht Anturiens die Frage ob dieses Gebiet für einen Staat hinreichend attraktiv ist um sich dort anzusiedeln oder ob hier ein toter zusätzlicher Landstreifen geschaffen wird.
    Da eine weitere Veränderung der Küstenlinie und weitere Landgewinnung vermutlich schwieirig wird, ohne die dadurch schon beeinträchtigte Grundstruktur der Karte (Breiten der Meerengen zB) zu gefähren, sehen wir hier letzteres.
    Aus unserem Verständnis hat der Antragsteller schlüssig zu begründen warum es für seine Ausgestaltung unbedingt erforderlich ist hier zusätzlich ein unbeanspruchtes Gebiet hinzusetzen.
    Die bisherige Begründung "Die Form muss erhalten bleiben. Sonst haben wir auf der CartA eine Küste, wo auf der OIK keine ist." ist für Anturien nicht hinreichend. Die CartA hat mit der OIK nichts zu tun und umgekehrt. Es besteht kein Anrecht darauf seine OIK-Eintragung 1:1 auf die CartA zu übertragen. Im Gegenteil bringt jede Veränderung der Küstenlinie immer die Gefahr das vorhandenes Kartenmaterial bereits eingetragener CartA Staaten angepaßt werden muß. Deshalb sollte das nur erfolgen wenn es für die Sim unbedingt erforderlich scheint, und selbst dann haben die Interessen der Anrainer wenn im Widerspruch dazu stehend Vorrang.

    Das rote Gebiet im Osten sehen wir sogar noch kritischer. Hier wird die vorhandene Küstenlinie massiv geändert, es wird wieder ohne jede Plausible Begründung eine relativ große ungenutzte Landmasse neu angefügt. Hier greift noch nicht einmal mehr das zweifelhafte OIK-Argument da auf den vorhandenem Kartenmaterial dieses Gebiet so nicht dargestellt wird.

    Konkret erwartet Anturien:
    1. Überarbeitung des Kartenmaterials und der Beschreibung auf der HP von Fuchsen.
    2. Wiederherstellung der bisherigen Küstenlinien. Möglicherweise, müßte man austesten, wäre es hier möglich die bisherige Küsten nach außen zu schieben um so Raum für Fuchsen zu gewinnen.


    Es ist nun an uns, über dessen Rechtmäßigkeit zu befinden.

    In meinen Augen ist das Veto nicht rechtmäßig, da durch keine dieser Veränderungen die Ausgestaltung Anturiens betroffen ist. Ich kann auch nicht feststellen, inwieweit die erste Erwartung Anturiens relevant ist, schließlich hat es seine Homepage für den Zweitantrag auf der OIK selbst nicht angepasst(Beweislink).
    Zudem bezweifle ich, dass die im zweiten Punkt beschriebene Alternative nicht komplizierter und schwerer umzusetzen ist.

    Ich bin der Ansicht, dass dieses Veto aus einem falschen Verständnis des Vetorechts herausresultiert. Ein Veto dient dazu, die eigene Ausgestaltung und Simlogik zu schützen, nicht die einzutragenden Staaten der persönlichen Ansicht zu unterwerfen. Das Veto ist daher persönlich und in meinen Augen unzulässlich.
  • § 18
    (2) Ein Veto muss nachvollziehbar und schlüssig begründet werden. Als Vetogrund gelten Inkompatibilitäten in der Ausgestaltung des Antragstellers; persönliche oder politisch motivierte Vetos sind unzulässig. Über die Stichhaltigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


    Ich kann dem Gesagten voll und ganz zustimmen. In bzw. mit dieser Begründung kann das Veto gem. der GO nicht stichhaltig sein, da das Veto keinerlei Bezug zu einer tangierten Ausgestaltung Anturiens aufweist bzw. keine damit zusammenhämgende Inkompatibilität belegt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Blöd, dass mitten in einer Abstimmung der Sachverhalt geändert wird. Daher hat jeder hier das Recht, seine Abstimmung zu korrigieren. Ich halte den neuen Grund für noch seltsamer, da es sich eindeutig um einen OIK-Kartenausschnitt handelt und nirgendwo geschrieben steht, dass sich der auf der Homepage befindliche Kartenausschnitt auf die CartA beziehen muss. Viele Staaten haben nicht mal Karten auf ihren Homepages. . .


    Ansonsten:

    1. Nein

    2. Nein

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  • Das mit dem Veto des Direktoriums hat sich ja nun bereits erledigt, und hätte sich es auch im anderen Falle, da ich in der Kürze der Zeit keinen Anlass für ein Direktoriumsveto gesehen hätte.

    Was das Veto Anturiens anbelangt, bitte ich noch um etwas Geduld bzgl. meiner Entscheidung. Momentan steht die heiße Phase dessen an, was man aus dem Abwesenheitsthread und seiner Verlinkung erlesen kann. Daher habe ich nicht die Zeit gefunden, mir alles durch den Kopf gehen zu lassen - das muss ich aber, da meiner Meinung nach ganz verschiedene Ebenen (Veto-Wortlaut, Argumentationskern, Sinn, Hintergründe etc.) zu einer Gesamtentscheidung vereint werden müssen. Man verzeihe es mir, aber das alles wird wohl erst ganz zum Schluss der hiesigen Abstimmungsfrist (2. Juni 11:38 Uhr) erfolgen können.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Nun denn, im Wissen, dass es wahrscheinlich unbefriedigend ist. Aber es muss eine Entscheidung getroffen werden:

    Ich persönlich kann das Veto Anturiens durchaus nachvollziehen. Es geht hierbei ja nicht "nur" um die gemalte Karte und die Bezeichnungen darauf, sondern darum, was diese anzeigt: Dass sich Fuchsen nicht in die Gegebenheiten der CartA integriert hat und damit sehr wahrscheinlich ist, dass die OIK-Gegebenheiten als "Simulationsgrundlage" weitergeführt werden. Dass dies Anturiens Simulation, welche trotz ebenfalls vorhandener Doppeleintragung auf die CartA ausgerichtet ist, zumindest stört, kann mit Fug und Recht gesagt werden.

    Das Gegenteilige ist allerdings, was eine solche Entscheidung für Auswirkungen hätte: Nämlich dass Doppeleintragungen zumindest in gewissen Konstellationen untersagt werden. Darüber würde sich ja theoretisch reden lassen, aber derzeit gibt dies das Regelwerk nicht her - und durch die Hintertür darf etwas solches nicht eingeführt werden, auch da das Direktorium eine etwaige solche Entscheidung an dieser Stelle auch für die Zukunft anwenden müsste.

    Bei der bestehenden Möglichkeit der Doppeleintragung kann es eben zu solchen Situationen kommen. Dass Fuchsen sich allerdings so oder so etwas so oder so bewegen muss, dürfte auch klar sein. Denn die Eintragung kann so nicht vollzogen werden. Darüber hinaus wäre es für alle Beteiligten sehr wünschenswert, wenn sich Fuchsen etwas mehr der CartA-Gemeinschaft zuwenden würde, und die Eintragung auf dieser Karte nicht nur als ungeliebtes Stiefkind behandeln würde.

    Daher: Nein.

    Allerdings bitte ich den Herrn Vizedirektor mit allen weiteren Schritten zu warten, da ich gegen die Entscheidung der Aufnahmekommission in diesem Verfahren Klage vor dem Schiedsgericht einreichen muss, da jene so nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Diese Zeit sollte auch Fuchsen nutzen, um die Streitpunkte, die beim besten Willen nicht aus der Luft gegriffen sind, auszubessern. Meiner Meinung nach muss dieses Verfahren sogar wiederholt werden. Darauf bitte ich bereits jetzt alle Beteiligten sich einzustellen; jedoch hat das Schiedsgericht nun das letzte Wort.

    PS: Man möchte mir zum einen den eher suboptimalen Schreibstil verzeihen, da alles in extremer Zeitnot geschehen musste, zum anderen meine teils offenen Worte in Richtung Fuchsen. Ich möchte im Übrigen auch für die Vollversammlung anmerken, die Regeln (vor allem den Bewertungsbogen) so anzupassen, dass eine gleiche Situation einer Grauzone - nichts anderes ist diese gesamte Begebenheit, was ich gerne an anderer Stelle und zu anderer Zeit näher beleuchte - nicht mehr eintreten kann.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser