Ergänzung § 15 GO

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  • Ergänzung § 15 GO

    Werte Delegierte,

    der Direktor und Delegierte Chinopiens hat folgenden Antrag auf Änderung der Grundordnung gestellt:

    Antragsteller: Denne Ziang Belai (Direktor/Delegierter Chinopiens)

    Gegenstand: Änderung GO

    Es wird folgender § 15 Abs. 6 in die GO eingefügt:

    Sofern ein Antrag auf Eintragung Flächen umfasst, welche nicht durch den Antragssteller gem. § 13 reserviert sind, können mit der Entscheidung der Aufnahmekommission, dass die Bedingung gem. § 13 (1) Ziffer 3 erfüllt ist, die betreffenden Flächen nicht anderweitig reserviert, eingetragen oder durch Gebietsmodifikation belegt werden. Sofern das Eintragungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen wird, sind die betreffenden Flächen wieder frei.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.
    Die Aussprache dauert zunächst 168 Stunden an.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Werte Delegierte,

    dieser Antrag ist die direkte Reaktion auf die Umstände bzgl. des "Bergen-Fuchsen-Überschneidungsfalles" und die Problematiken, welche zu ihm geführt haben. Einer Wiederholung der Situation soll dadurch der Riegel vorgeschoben werden, dass sobald die Aufnahmekommission festgestellt hat, dass die beantragte(n) und zuvor nicht reservierte(n) Fläche(n) frei ist/sind, niemand anderes die betreffende Fläche reservieren, eintragen oder anderweitig besetzen kann.

    Genau dies ist ja das derzeitige Problem, da die Aufnahekommission bereits ihre Feststellung bzgl. der freien Fläche ausgesprochen hatte, diese aber im Nachhinein durch eine andere Reservierung doch belegt wurde.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Verstehe ich nicht.
    Es ist bereits jetzt festgelegt: "Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig"
    Das ist doch völlig ausreichend wenn die handelnden Personen sich an diesen einfachen Grundsatz halten (gehalten hätten).

    Im Falle Fuchsen-Bergen wurde dieser Grundsatz schlicht verletzt. Das hätte zB vermieden werden können in dem man im Antragthread Bergen, Bergen darauf hingeweisen hätte dort offiziell auf den Zipfel zu verzichten und eine entsprechende Karte nachzureichen - so einfach hätte das sein können.
  • Da sind wir ja bekanntermaßen unetrschiedlicher Auffassung, selbstverständlich muß das
    a) Im Antrag erfolgen, alles außerhalb ist inoffiziell
    b) eine modifizierte Karte vom Antragsteller vorgelegt werden (<- das hat auch diesmal nicht mal inoffiziell vorgelegen)

    Das ganze Thema basiert schlicht auf einem simplen Fehler des Vizedirektors. Gegen Fehler helfen aber auch keine zusätzlichen Regeln, die passieren nun einmal und immer wieder mal.
  • Original von Jade Thrace
    Verstehe ich nicht.
    Es ist bereits jetzt festgelegt: "Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig"
    Das ist doch völlig ausreichend wenn die handelnden Personen sich an diesen einfachen Grundsatz halten (gehalten hätten).


    Lassen wir einmal die interpretationsfähigen Angelegenheiten außen vor: Eine solche Überschneidung von Aufnahmekommissionsentscheid und zwischenzeitlicher Reservierung kann immer vorkommen, da verschiedene Zeiträume, Verfahren und Regularien aufeinanderprallen. Bergen-Fuchsen war/ist an sich in seiner Komplexheit natürlich eine Ausnahmesituation, ähnliche Probleme kann es aber immer wieder geben.

    Allerdings ist mir gerade aufgefallen, dass der Antrag in dieser Form nicht ausreicht. Ein gültiges Veto führt nicht zu einem gänzlich abgelehnten Antrag, sondern zu einer Unterbrechung des Verfahrens, und das theoretisch unendlich lange. Dazu werde ich mir noch etwas ausdenken, wie auch zu der Frage des offiziellen Threads.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Verhindert / hilft dieser Antrag auch in der Situation wo die Doppelbelegung erst bei der Eintragung entdeckt wird?
    Hier wäre es ja nun gut möglich gewesen das man das ganze erst bemerkt hätte nachdem der Kartenzeichner auch wirklich die Einzeichnung vorgenommen hätte.

    @al-banabi:
    Wenn Du die Aussagen des Direktors in dem anderen Thread zur Kenntnis nehmen würdest, dann würdest Du keine unhaltbaren Behauptungen aufstellen.

    Es reicht alleine schon
    "2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten ...
    7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes."
    So, der Antragssteller MUSS nach den Regeln also die geänderte Karte vorlegen, und zwar im Antrag (siehe 2) wenn er auf den Zipfel verzichtet - wo hat er das getan?
  • Verstehe die ganze Aufregung überhaupt nicht. Es gibt doch immer ein Vorher und ein Nachher bei Anträgen. Ist das erste Verfahren eröffnet, kann in dem Bereich keine Reservierung/Eintragung erfolgen. Geschieht dies aus Versehen doch, so wäre dieser zweite Antrag von Anfang an ungültig und erfolglos. Ob das sofort oder später festgestellt wird, tut da nichts zu Sache. Bsp: Wenn ich promoviere, dann habe ich abgeschlossenes Studium (also im übertragenen Sinne einen positiv beschiedenen Antrag), wenn sich aber rausstellt, dass die Abiturnoten falsch sind, entfällt die Grundlage fürs Studium und damit die Grundlage für die Promotion. Dann kann das auch nachträglich nix werden.

    War das verständlich, auf was ich hinaus will?
    His Grace the Duke of Ergyll
    Francis Lucifer MacErgyll
  • Dieser Fall ist ja aber doch noch einmal anders. Hier geht es darum, dass du nicht mehr promovieren darfst, wenn jemand anderes während deines Studiums sein Abitur in gleichen Fach macht und damit eben schneller ist als du mit deiner Promotion. (Abitur ist dann die Reservierung, die Promotion die Eintragung und das Fach der Kartenplatz)

    Du kannst jetzt schlecht argumentieren, dass man dich dein Studium dann gar nicht anfangen lassen hätte sollen, weil ja als das entschieden wurde, noch gar nicht klar war, dass der andere sein Abitur auch tatsächlich macht.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Hmm, OK, ich sehe den Punkt. Aber das eliminiert ja nicht das "Nacheinander" gewisser Abläufe. In sofern muss ich Thrace zustimmen, dass "Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig" eigentlich ausreichen müsste, wobei ich Gebiete auf denen Verfahren laufen ebenfalls als nicht "freie Fläche" im Sinne der Regelung ansehen würde.
    His Grace the Duke of Ergyll
    Francis Lucifer MacErgyll
  • Das scheint mir noch ein wichtiger Punkt zu sein:
    "wobei ich Gebiete auf denen Verfahren laufen ebenfalls als nicht "freie Fläche" im Sinne der Regelung ansehen würde"

    Wenn man das so hinstellt ist aus meiner Sicht jede Erweiterung der Regeln nach wie vor überflüssig. Da geht es dann nur darum wann welcher Antrag gestellt wurde, und das läßt sich ja Minutengenau feststellen.
  • Der Direktor hat seine Meinung, ich habe meine. Aber das sind eben Meinungen. Der Direktor hätte ganz einfach gegen die Eintragung stimmen können, hat sich jedoch für den sinnlos komplizierten Weg über das Schiedsgericht entschieden, in dessen Verfahren ich wohl kaum gegen meine eigenen Ansichten stimmen werde, weil dies shizophren wäre . . .

    Ich weiß, dass du die Eintragung Fuchsens krankhaft verhindern willst, aber das wird langsam einfach nur lächerlich.
  • Zur Sache:

    ------------------

    3. Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig. Eine Fläche gilt bereits dann nicht mehr als frei, wenn ein Antrag betreffend Reservierung, Eintragung oder Reservierung bearbeitet wird.

    --------------------

    a) Holprig formuliert.
    b) Könnte zu Zorres führen, wenn aus irgendeinem Grund Anträge nicht chronologisch behandelt werden, oder so wie ich das aus Bequemlichkeit während meiner Amtszeit gemacht habe umgekehrt chronologisch vorgeht.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Original von Yaashur al-banabi
    Der Direktor hat seine Meinung, ich habe meine. Aber das sind eben Meinungen. Der Direktor hätte ganz einfach gegen die Eintragung stimmen können, hat sich jedoch für den sinnlos komplizierten Weg über das Schiedsgericht entschieden, in dessen Verfahren ich wohl kaum gegen meine eigenen Ansichten stimmen werde, weil dies shizophren wäre . . .

    Ich weiß, dass du die Eintragung Fuchsens krankhaft verhindern willst, aber das wird langsam einfach nur lächerlich.


    Ich halte das nicht für eine Meinung sondern ich halte das für ein Faktum das sich aus den Regeln ergibt.
    Im übrigen sehe ich nicht was dies mit einer Eintragung Fuchsens zu tun hat. Ich werde mich jetzt nicht zum xten male wiederholen das ich grundsätzlich überhaupt keine Einwände gegen eine Fuchseneintragung habe. Wer sich da informieren will sollte in das Fuchsen-Forum gehen und dort meine Einlassungen im Abstimmungsthread darüber einfach mal lesen.

    Ansonsten gehört das aus meiner Sicht jetzt nicht mehr zum hier diskutierten grundsätzlichen Thema, ich schlage vor die Beiträge in den Fuchsen-Diskussionsthread zu verschieben.

    Ich für meinen Teil könnte mir zB vorstellen das man nun schlicht pragmatisch mit den Eintragungen abwartet bis Bergen seinen Eintragungsantrag stellt, der dann so abgefasst ist das sich keine Überschneidungen mehr ergeben.
  • Original von Mehregaan
    Zur Sache:

    ------------------

    3. Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig. Eine Fläche gilt bereits dann nicht mehr als frei, wenn ein Antrag betreffend Reservierung, Eintragung oder Reservierung bearbeitet wird.

    --------------------

    a) Holprig formuliert.
    b) Könnte zu Zorres führen, wenn aus irgendeinem Grund Anträge nicht chronologisch behandelt werden, oder so wie ich das aus Bequemlichkeit während meiner Amtszeit gemacht habe umgekehrt chronologisch vorgeht.


    Steht das so schon in den Regeln? Dann ist doch eigentlich alles klar. Das finde ich jetzt nicht holprig sondern glasklar.
    Richtig ist allerdings das es ungerecht sein kann wenn man hier nicht chronologisch vorgeht. Da würde ich sagen könnte man "bearbeitet" in "gestellt" ändern.

    "Eine Fläche gilt bereits dann nicht mehr als frei, wenn ein Antrag betreffend Reservierung oder Eintragung gestellt wird."
    Ich habe auch das zweite Reservierung entfernt - oder hat das einen Sinn?
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