Gebietsmodifikation Royal Realm of Glenverness

  • Gebietsmodifikation Royal Realm of Glenverness

    Das Royal Realm of Glenverness hat folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation gestellt:

    Original von Francis L. MacErgyll
    Sehr geehrtes Direktorium,

    das Ryal Realm o Glenverness möchte sein Gebiet um die "Mathildian Islands" erweitern und stellt daher folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation:

    Voller Name der Nation:
    Ryal Realm o Glenverness

    Kurzname:
    Glenverness

    Kürzel:
    GVS

    Forum:
    glenverness.de/board

    Webseite:
    glenverness.de

    E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
    francis[dot]macergyll[at]glenverness.de

    Kartenausschnitt:


    Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten:
    - Albernia (forum.albernia.org/thread.php?threadid=5624)
    - Medianisches Imperium (medianisches-imperium.de/forum…tserweiterung-glenverness)
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Werte(r) Kollege(n),

    es liegt nun am Direktorium,
    1. gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO zu entscheiden, ob es selbst ein Veto einlegt;
    2. gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO über die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten zu entscheiden;
    3. gem. § 16 Abs. 5 GO eine Feststellung über die Erfüllung der Voraussetzungen zu treffen; diese Voraussetzungen sind gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO:

    1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums, sowie
    2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes [hier der Fall] muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
    3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.

    Darf ich daher fragen, ob Aussprachebedarf in Bezug auf ein eigenes Veto des Direktoriums, in Bezug auf die ausreichende Ausgestaltung oder in Bezug auf die Erfüllung der Sechs-Monate-Regel besteht?
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Ich leite die ersten Abstimmungen ein:

    1. Legt das Direktorium im hiesigen Verfahren ein Veto ein?
    2. Ist das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet?
    3. Erfüllt Glenverness die Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 4 GO? [In den letzten 6 Monaten keine Gebietsmodifikation abgeschlossen.]


    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 24. August 10:53 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Da eine umunstößliche Mehrheit vorliegt, beende ich die Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen, dass

    1. es kein Veto im hiesigen Verfahren einlegen wird;
    2. das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet ist;
    3. Glenverness die Bedingung von § 16 Abs. 4 GO erfüllt, in den letzten 6 Monaten keine Gebietsmodifikation durchgeführt zu haben.

    Über alles weitere kann erst zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt werden.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Da der Vizedirektor zur Zeit nicht zugegen ist und das Verfahren noch nach der alten GO-Fassung vonstatten geht, leite ich nun die entsprechende Abstimmung ein:

    Die Frist zur Einlegung eines Vetos im besagten Verfahren ist abgelaufen, ohne dass ein solches bekanntgemacht worden ist. Daher entfällt eine Entscheidung des Direktoriums bzgl. der Stichhaltigkeit eines etwaigen eingelegten Vetos gem. § 18 (2) S. 3 GO a. F.

    Es liegt nun am Direktorium, gem. § 16 (5) GO a. F. darüber zu befinden, ob die in § 16 (1) Ziffer 1 GO a. F. genannte Bedingung (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist.

    Stellt das Direktorium fest, dass im Änderungsverfahren bzgl. der Gebietsmodifikation Glenverness' keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums eingelegt wurden?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 3. Spetember 11:57 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, beende ich die Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt, dass im Änderungsverfahrung bzgl. der Gebietsmodifikation Glenverness' kein gültiges Veto eingelegt wurde, und damit gem. § 16 (5) GO a. F. festgestellt, dass diese Bedingung erfüllt ist.

    Somit hat das Direktorium gleichzeitig festgestellt, dass alle in § 16 Abs. 1 und 4 GO a. F. genannten Bedingungen erfüllt sind, womit der Antrag angenommen ist.

    Ich bitte den Herrn Vizedirektor, dies dem Antragsteller mitzuteilen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser