Das Direktorium hat gemäß §19, Absatz 2, Satz 2 der Grundordnung die Inaktivität des Dominion of Cranberra festgestellt.
Gemäß §19, Absatz 4, Satz 2, ist die MN somit zunächst für 14 Tage als inaktiv zu kennzeichnen (Absatz 4). Das Dominion of Cranberra kann somit bis Samstag, den 22. September, 19.32 Uhr, der Löschung widersprechen.
Gemäß §19, Absatz 4, Satz 2, ist die MN somit zunächst für 14 Tage als inaktiv zu kennzeichnen (Absatz 4). Das Dominion of Cranberra kann somit bis Samstag, den 22. September, 19.32 Uhr, der Löschung widersprechen.
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.