[Gebietsmodifikation] Nambewe

  • [Gebietsmodifikation] Nambewe

    Die Republik Nambewe hat den nun folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation gestellt.

    Original von Charles Lanrezac
    Sehr geehrtes Direktorium


    Nambewe möchte sein Gebiet um das Land Ophir erweitern und stellt deshalb folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation:


    Voller Name der Nation:
    Republik Nambewe

    Kurzname:
    Nambewe

    Kürzel:
    (Mir nicht bekannt, falls nicht vorhanden und nötig, dann halt NAM)

    Forum:
    forum.nambewe-mn.net/index.html?

    Webseite:
    page.nambewe-mn.net/

    E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
    beresina[at]gmx[dot]net

    Kartenausschnitt:

    Das dunkelockerfarbene Gebiet östlich Nambewes

    forum.carta.mn-orga.de/attachment.php?attachmentid=37

    Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten:
    - Albernia (Link)

    Bemerkungen:
    Erstens: Die Gebietserweiterung wird als Land Ophir bereits seit Monaten im Forum Nambewes bespielt. Es ist das Rückzugsgebiet der Société de la Sainte-Croix. An die Tradition des dort früher auf der CartA eingetragenen Natal wird nicht angeschlossen.
    Zweitens: Zur Gebietserweiterung gehört auch die kleine Insel beim südlichen Polarkreis, falls das aus dem Kartenausschnitt nicht deutlich genug ersichtlich ist.
    Drittens: Das ausgesparte Gebiet im Norden bis zur Grenze Medeas wird nicht beansprucht; dieses Gebiet wird aktuell bereits von Gried im Futunaforum als Republik Khotso bespielt.



    Die Spielerschaft Nambewes dankt für die Bearbeitung des Antrags und wünscht ein gutes neues Jahr.


    Das Direktorium entscheidet nun,

    1. ob wir gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
    2. ob gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
    3. ob gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:

    1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums sowie
    2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes (was hier der Fall ist), muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
    3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.
  • Wir müssen mal dringend die Bearbeitungsvorlagen an die neuen Regularien anpassen. Schauen wir daher mal in § 16. Fett markiert ist das, was das Direktorium entscheidet; der Rest obliegt dem Vizedirektor.

    § 16. Änderungen einer Eintragung
    (1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Direktoriums.
    2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
    3. Eine Vergrößerung des Gebietes ist nur auf einer gem. § 13 (1) Ziffer 3 freien Fläche zulässig.
    4. Die Gebietsveränderung muss gem. § 13 (2) frei von Plagiarismus sein.
    5. Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.
    6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
    [...]
    (4) Im Fall von (1) wird die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1) Ziffern 1, 3 und 5 bis 6 vom Vizedirektor, derjenigen gem. (1) Ziffern 2 und 4 vom Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser