Liebes Kollegium,
Victorien hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
Victorien hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
Original von Carson Theophrast McSniff
Hallo geschätzte CartA-isten,
Victorien möchte heute seinen Antrag auf Eintragung stellen.
Wenn möglich, so möge für die Bewertung noch bis zum Montag, den 21.10.2013 Zeit gegeben werden, da aufgrund von RL-Verpflichtungen auch Victorien etwas auf Sparflamme lief und ich gerne die Homepage über das Wochenende noch komplettieren würde.
In diesem Zusammenhang noch einen ganz herzliczhen Dank an Friedrich Alexander I.
Ich hatte damit gerechnet, noch einmal einen Reservierungsantrag stellen zu müssen.
Somit hier der Antrag auf Eintragung:
Voller Name der Nation: Republic of Victoria
Kurzname: Victorien
Kürzel: VIC
Forum: victorien.de/forum/index.php
Webseite: victorien.de/hp/index.htm
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: Administrator[ät]victorien[dot]de
Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten: Chinopien chinopien.mn-welt.de/forum/ind…page=Thread&threadID=7634
Kartenausschnitt:
Mit freundlichem Gruss,
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Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.