Moin nochmal,
Ladinien hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
Ladinien hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
Original von Carson Theophrast McSniff
Geschätze Mitglieder der CartA,
als Beauftragter Ladiniens für CartA-Eintragungsangelegenheiten (hier meine Akkeditierung] möchte ich auch für das "Imperium Ladinorum" zum 21.10.2013 die Eintragung auf der CartA beantragen. Der Ladiner bittet ebenfalls darum, seine Homepage noch bis Montag auf Vordermann bringen zu können.
Auch hier gilt im Namen von Marcus Flavius Celtillus einen herzlichesten Dank an Friedrich Alexander I.
Mit freundlichen Grüssen,
Eintragungsantrag:
Voller Name der Nation: Imperium Ladinorum
Kurzname: Ladinien
Kürzel: IL
Forum: imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/index.php?page=Index
Webseite: imperium-ladinorum.de
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: Kiwi_Kea(ät)web.de (Marcus Flavius Celtillus) oder Administrator(ät)Victorien.de
Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten: Alcasalsa http://www.forum.alcasalsa.de/thread.php?threadid=772
Kartenausschnitt:
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.