Das Direktorium hat gemäß §19, Absatz 2, Satz 2 der Grundordnung die Inaktivität des Schahtum Futuna festgestellt.
Gemäß §19, Absatz 4, Satz 2, ist die MN somit zunächst für 14 Tage als inaktiv zu kennzeichnen (Absatz 4). Das Schahtum Futuna kann somit bis Dienstag, den 19. November, 20.22 Uhr, der Löschung widersprechen.
Gemäß §19, Absatz 4, Satz 2, ist die MN somit zunächst für 14 Tage als inaktiv zu kennzeichnen (Absatz 4). Das Schahtum Futuna kann somit bis Dienstag, den 19. November, 20.22 Uhr, der Löschung widersprechen.
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.
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