Gibt es innerhalb der CartA eigentlich eine Festlegung bezüglich der Hoheitsgewässer? 
Wurde das innerhalb der CartA mal Seevölkerrechtlich festgelegt, geht man einfach von dem RL-Seerechtsübereinkommen von 1982 aus oder sieht das jeder Staat so, wie er lusitg ist?
									
									
								Wurde das innerhalb der CartA mal Seevölkerrechtlich festgelegt, geht man einfach von dem RL-Seerechtsübereinkommen von 1982 aus oder sieht das jeder Staat so, wie er lusitg ist?
 
											 
									