Die Nordmarkt hat den nun folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation gestellt.
Das Direktorium entscheidet nun,
1. ob wir gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
2. ob gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
3. ob gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums sowie
2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes (was hier der Fall ist), muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
Villem Kristianson schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren des Direktoriums,
im Auftrag der Nordmark stelle ich hiermit einen Antrag auf Gebietsmodifikation.
Uns ist für unsere Simulation wichtig das ehemalige Nachbarland Nugensil zu erhalten und haben es daher in der Simulation unter Schutzherrschaft gestellt. Nun soll es auch auf der Karte der Nordmark zugeordnet werden.
a. Vereinigtes Königreich der Nordmark
b. Nordmark
c. NM
d. nordmark.mikronation.de/forum/index.php
e. nordmark.mikronation.de/ oder mn-wiki.de/index.php?title=Nordmark
f. mikronationen [et] gmail.com
g. Rot markiert ist das beantragte Gebiet, um welches die vereinigte Nordmark erweitert werden soll:
h. vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen:
Albernia
Branstorvia
Bergen
Eldeyja
Freesland
Fuchsen
Glenverness
Turanien
Sobald ich in Albernia und Eldeyja freigeschalten bin, reiche ich die Nachweise für die Benachrichtigung nach. Vielen Dank für das Verständnis.
Das Direktorium entscheidet nun,
1. ob wir gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
2. ob gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
3. ob gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums sowie
2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes (was hier der Fall ist), muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.