Besetzung des Schiedsgerichts / Losverfahren

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Besetzung des Schiedsgerichts / Losverfahren

      Werte Delegierte,

      der Direktor hat folgenden Antrag gestellt:

      Denne Ziang Belai schrieb:

      Antragsteller: Denne Ziang Belai (Direktor/Delegierter Chinopiens)
      Antragsgegenstand: Besetzung des Schiedsgerichts / Losverfahren

      1. Änderung des Losverfahrens zur Besetzung der Schöffen in einem dreistufigen System zu einem einstufigen, um Zeit zu sparen;
      2. Diskussion darüber, ob es aufgrund des Arbeitsaufwandes des Schiedsgerichtes (ganze zwei Anträge seitdem die CartA existiert) wirklich notwendig ist, dass der Richter kein weiteres Amt innerhaben darf.


      Der Antragsteller hat das erste Wort.
      Die Aussprache dauert zunächst 168 Stunden an.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Liebe Delegierte,

      der erste Teil dieses Antrags resultiert aus dem derzeitigen Losverfahren zur Besetzung des Schiedsgerichtes. Die Besetzungsmodalitäten wurden nach dem Verfahren zur Eintragung Fuchsens im besten Wissen zum heutigen System mit zwei Schöffen aus der Vollversammlung, einem zusätzlichen Ersatzschöffen und deren Auswahl durch drei Losverfahren geändert. Ich denke, wir sind uns einig, dass das System so viel zu schwerfällig ist: Im besten Fall zieht es sich "nur" über drei Tage hin, aber: Samstag und Sonntag gibt es keinen EZB-Dollar-Kurs, was schon alleine zwei Tage "Verlängerung" mit sich bringt. Jetzt braucht es nur noch einmal eine Gewinnzahl, die nicht zugeteilt ist, und schon verschiebt es sich noch einen Tag nach hinten. So kommt schnell fast eine gesamte Woche zusammen!

      Ich schlage daher vor, aus diesem dreistufigen System wieder ein einstufiges zu machen. Ein konkreter Entwurf liegt jetzt noch nicht in meiner Schublade, aber meine Überlegungen gehen - etwas in Anlehnung an die Aufnahmekommission - dahin:

      1. Zuteilung der Zahlen wie bisher,
      2. Ziehung der Gewinnzahl wie bisher,
      3. der erste Schöffe ist derjenige, dessen Zahl gezogen wird,
      4. gleichzeitig sind als zweiter und als Ersatzschöffe diejenigen gezogen, die sich alphabetisch in der Namanesliste direkt vor und hinter dem "Gewinner" befinden,
      5. wenn die Gewinnzahl ungerade ist, ist der alphabetisch vorstehende der zweite Schöffe, der nachstehende der Ersatzschöffe - bei einer geraden Gewinnzahl eben umgekehrt.

      Der zweite Teil des Antrags ist vielleicht etwas selbsterklärend: Inwiefern ist es sinnvoll, dass der Richter weiterhin "hauptamtlich" tätig ist und ansonsten keinerlei Amt bei der CartA führen darf? Die bisherige Arbeitsbelastung des Schiedsgerichtes hat das für mich nicht unbedingt gerechtfertigt, und nur weil er z. B. nebenher Delegierter sein dürfte, heißt das ja nicht, dass er immer zugunsten der Vollversammlung entscheiden würde.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Denne Ziang Belai schrieb:

      Die Besetzungsmodalitäten wurden nach dem Verfahren zur Eintragung Fuchsens im besten Wissen zum heutigen System mit zwei Schöffen aus der Vollversammlung, einem zusätzlichen Ersatzschöffen und deren Auswahl durch drei Losverfahren geändert.


      Was waren die Gründe für die Änderung zur aktuellen Form?

      Denne Ziang Belai schrieb:

      Inwiefern ist es sinnvoll, dass der Richter weiterhin "hauptamtlich" tätig ist und ansonsten keinerlei Amt bei der CartA führen darf?


      Hierbei würde ich mich anschließen, wobei mich auch auch hier interessieren würde, warum ursprünglich die Hauptamtlichkeit festgelegt wurde.
      Astor
    • Aus der Begründung für zweitens sehe ich keine Notwendigkeit erstes zu ändern. Dann dauert es mal ein paar Tage länger - na und? Es ist ja nun wirklich nicht so als wenn hier irgendwas mit Schallgeschwindigkeit erledigt werden würde oder erledigt werden müßte. Außerdem, so selten wie das vorkommt, siehe Begründung für zweites, ist das schlicht hinnehmbar.

      Bei zweitens solltest Du bitte sagen welches Amt genau ein Richter denn zusätzlich übernehmen können sollte? Alle Ämter fallen schlicht flach. Denn da gibt es nur das Direktorium, selbstverständlich darf der Richter nicht gleichzeitig Direktor sein da selbier garantiert in jedem Fall direkt involviert war der da zur Verhandlung kommt.
      Bleibt nur die Möglichkeit das er noch Delegierter ist. Darüber kann man sich hingegen unterhalten. Allerdings besteht dann auch wieder die Gefahr das es zu einer Verwicklung kommt da er möglichwerweise in der Aufnahmekommission tätig war bei der er hinterher als Richter tätig werden soll.

      Mich persönlich nervt das Schiedsgericht aber grundsätzlich. Wie wir ja beim Urteil davor gesehen habe konnte man schon nach der Zusammensetzung sehen wie später das Urteil lauten würde.
      Welche Berechtigung hat das Schiedsgericht zB jetzt überhaupt ein Grundsatzurteil zu fällen? Denn die aktuelle Klage samt Ergebnis ist gleichzeitig Richtungsweisend für folgende Fälle. 2/3 des Gerichts sind durch ein Losverfahren legitimiert ...

      Weg mit dem Schiedsgericht! Ganz und gar.
      Wenn solche Fälle auftreteten dann legt man sie statdessen der Vollversammlung vor. Da wird diskutiert, am Ende eine Abstimmung formuliert, darüber abgestimmt und fertig.
    • Claire Gerard schrieb:

      Was waren die Gründe für die Änderung zur aktuellen Form?


      Der Grund war die Erfahrung aus dem Verfahren bzgl. der Eintragung Fuchsens. Die Idee des Ersatzschöffens erstand daraus, dass hier ein Schöffe ausgelost worden ist, der sehr lange nicht mehr zugegen war. Und wie es kommen musste, hat er sich auch nicht am Verfahren beteiligt, so dass letzlich nur zwei Personen das Urteil zu fällen hatten, ohne dass man den inaktiven Schöffen hätte auswechseln können. Dass zwei Schöffen aus der Vollversammlung bestimmt werden, kam demgegenüber aus der allgemeinen Überlegung, dass in den allermeisten Fällen Entscheidungen des Direktoriums oder seiner Mitglieder "beklägt" werden/würden und der Direktoriumsschöffe somit entweder seine eigene oder zumindest die Arbeitsweise seiner Kollegenen zu bewerten hätte.

      Jade Thrace schrieb:

      Aus der Begründung für zweitens sehe ich keine Notwendigkeit erstes zu ändern. Dann dauert es mal ein paar Tage länger - na und? Es ist ja nun wirklich nicht so als wenn hier irgendwas mit Schallgeschwindigkeit erledigt werden würde oder erledigt werden müßte. Außerdem, so selten wie das vorkommt, siehe Begründung für zweites, ist das schlicht hinnehmbar.


      Nein, ist es nicht. Wir können nicht Tag und Nacht hier auf den Laden aufpassen. Wer dieses Verfahren einmal als Direktor anwenden musste, der wird sehen, was das für eine völlig unnötige - im Sinne, dass man es einfacher und vor allem effektiver haben könnte - und zeitraffende Arbeit ist, und das nicht nur einmal, sondern mindestens drei Mal, wenn nicht vier oder fünf Mal. Der Herr Direktor braucht in dieser einen Woche nur an einem Tag mal keine Zeit für die CartA zu haben und schon haben wir den Salat.
      Es geht eben nicht darum, ein Verfahren schneller anzugehen, sondern darum, unnötigen Ballast für alle Beteiligten abzuwerfen. Es gibt einfachere Verfahren, die dazu zeitgünstiger und effizienter sind.

      Zur anderen Frage: Aber ja, es geht explizit um die Vereinbarkeit von Richteramt und Delegiertenposten.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Wenn es explizit nur um den Delegiertenstatus geht wäre es hilfreich nicht mit "z.B." Delegierter zu argumentieren.
      Aber ich bin auch hier nach kurzer Überlegung dagegen. Ein Richter sollte möglichst unabhängig sein, und als Delegierter ist man zu schnell in irgendwelche Verfahren aktiv verstrickt die hinterher vor Gericht landen.

      Am wenigsten Arbeit usw. gibt es übrigens nach wie vor wenn man meinem Vorschlag folgen würde und dieses Schiedsgericht abschafft.
      Gibt es überhaupt irgendeinen vernünftigen Grund warum es ein solches Schiedsgericht gibt und nicht in Zweifelsfällen die Vollversammlung entscheidet?
    • Mhm, soweit ich mich erinnern kann, war das auslösende Argument, warum es ein Schiedsgericht bei der AIC gab, ein Eintragungsverfahren bei der OIK: Neu Babylon, woraus später das heutige Téngóku erstehen sollte, hatte in seiner Ausgestaltung nicht nur "erd-menschliche" Zivilsationen (Ryu Chishu kann dazu bestimmt mehr sagen können). Dagegen wurde von einem Anrainer Veto eingelegt, was aber das OIK-Direktorium mit der Begründung zurückwies, dass es alles humanoide seien. Jedenfalls gab es eine riesige Diskussion samt einer Beiratsabstimmung, in der zwei Fragen beantwortet worden sollten: 1. Ob der Beirat Entscheidungen des Direktoriums überstimmten kann, 2. ob entsprechend die Eintragung Neu Babylons zurückgenommen werden muss. Wie es kommen musste, wurde Frage 1 knapp verneint, Frage 2 wurde bejaht. Totaler Blödsinn, aber ...
      Im Endeffekt hieß das Ergebnis, dass niemand das Direktorium wirklich kontrollieren konnte. Daraufhin - und noch wegen einiger anderer Dinge - hat man in die AIC-Planungen eben ein unabhängiges Schiedsgericht eingeplant. Es war auch noch viel stärker als heute bei der CartA, z. B. konnte es auch die Aufnahmekommission überstimmen, wenn diese einen Eintragungsantrag abgelehnt und der Antragsteller sich an das Schiedsgericht (besetzt mit bis zu drei oder gar fünf gewählten Richtern) gewandt hatte. Die Abstimmung der Aufnahmekommission musste dafür nicht einmal fehlerhaft gewesen sein.
      Aus dieser AIC-Tradition heraus hat man das Schiedsgericht für die CartA übernommen, jedoch mit schwächerer Stellung und einer Modifizierung in der Zusammensetzung der Richter.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Ist das noch zeitgemäß?
      Ich denke es ist heute unbestriten das die Volversammlung das höchste Gremium ist und als solches logischerweise auch das Direktorium überstimmen könnte - schließlich kann es auch die Grundordnung ändern.

      Also ich plädiere immer noch für schiedsgericht abschaffen und wie oben beschrieben in Fällen wo das Schiedsgericht entscheiden würde die Vollversammlung entscheiden lassen.
      Da kann dann zunächst diskutiert werden (sagen wir eine Woche), dann fomuliert der "Kläger" einen Antrag über den die Vollversammlung abstimmt und wenn der durchkommt ist es so, ansonsten ist die "Klage" abgeschmettert.