Liebe Kollegen,
Irkanien hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
Irkanien hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
Wolfram Lande schrieb:
a. voller Name der Nation: Irkanische Union
b. Kurzname, Irkanien
c. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,IRK
d. URL zum Forum,http://ozeania.de/aurora/index.php/Board/59-Irkanien/
e. URL zur Website,http://irkanischeunion.blogspot.de/
f. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,abtacha at gmx.deg. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
Guckst Du hier, Kollegah: Irkanien
Vetobenachrichtigungen:
Drebürgen: dreibuergen.mikronation.de/forum/thread.php?threadid=17493
Astor: vs-astor.org/index.php?page=Thread&postID=292589#post292589
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.