Nach Beobachtung der jüngsten Reservierungsbearbeitungen drängt sich mir der Verdacht auf, dass Enthaltungen als abgeschwächte Ablehnungen in die Bewertung durch das Direktorium einfliessen.
Ich zitiere "§ 14 (4) GO liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) GO - Freiheit von Plagiarismus - erfüllt ist."
Nach diesem Paragraphen hat das Direktorium eine Einschätzung abzugeben, "ob ein Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird".
Diese Frage ist also laut Regelwerk vom Direktorium mit Ja oder Nein zu beantworten. Spielraum für eine Enthaltung sehe ich in dieser Regel nicht.
Es würde mich freuen, wenn sich die Mitglieder des Direktoriums dazu einmal äussern würden.
Vielen Dank.
Ich zitiere "§ 14 (4) GO liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) GO - Freiheit von Plagiarismus - erfüllt ist."
Nach diesem Paragraphen hat das Direktorium eine Einschätzung abzugeben, "ob ein Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird".
Diese Frage ist also laut Regelwerk vom Direktorium mit Ja oder Nein zu beantworten. Spielraum für eine Enthaltung sehe ich in dieser Regel nicht.
Es würde mich freuen, wenn sich die Mitglieder des Direktoriums dazu einmal äussern würden.
Vielen Dank.