Antrag zur Änderung der GO §14/4

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    • Antrag zur Änderung der GO §14/4

      Carson Theophrast McSniff schrieb:

      Antragsteller: Carson Theophrast McSniff (Delegierter Victoriens)
      Antragsgegenstand: Verlängerung des Reservierungsbeantragungsvorgangs bis zur eindeutigen Entscheidung des Direktoriums


      Geschätzte Deligierte,

      es ist wiederholt vorgekommen, dass Reservierungsanträge allein deshalb als abgelehnt gelten mussten, weil die Direktoren keine Zeit fanden, die Anträge fristgerecht zu bearbeiten oder weil sie sich aus verschiedenen Gründern Ausserstande sahen, eine Entscheidung für oder gegen den jeweiligen Antrag zu fällen.

      Daher stelle ich den Antrag auf folgende Änderung der GO:

      §14 (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Ja- oder Nein-Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) erfüllt ist.
      Die Bearbeitung des Reservierungsantrags endet erst, wenn das Direktorium eine Entscheidung für oder gegen den Antrag gefällt hat.


      Der Antragsteller hat das erste Wort.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Vielen Dank, Herr Direktor.

      Verehrte Delegierte,

      wie ich Eingangs bereits erwähnte kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Ablehnung eines Reservierungsantrages, weil sich das Direktorium sei es aus Zeitmangel und/oder aus persönlichen Gründen einzelner Direktoren nicht auf ein klares Urteil einigen konnte. Anträge, denen objektiv betrachtet durchaus hätte stattgegeben werden müssen wurden also schlichtweg verbummelt. Um dieses zukünftig zu vermeiden, schlage ich die in rot hervorgehobene Änderung des §14 der GO vor.
      Ggf. könnte man noch Ergänzen, dass der Vorgang zur Reservierung erneut bearbeitet werden muss, wenn sich dieser über das Ende der Amtsperiode der Direktoren hinaus verzögert. Spätestens mit Amtsantritt sollte somit jeder Direktor, egal wie sehr er ausserhalb der MNs eingespannt ist, von den fraglichen Vorgängen Kenntnis nehmen können.
    • Ich halte die bisherige Situation für die betroffenen Staaten für besser, denn im Falle einer Ablehnung können Sie sich so relativ zeitnah an das Schiedsgericht wenden, während anderweitig im schlechtesten Fall Anträge ewig verschleppt werden können ohne wirklich eine Handhabe zu haben außer den Antrag zurückzuziehen, wodurch man sich auch schwierig ans Schiedsgericht wenden kann.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Das ist so nicht richtig.

      Laut §10 (2) der GO können nur Delegierte das Schiedgericht anrufen.
      Da Staaten, die erst einen Reservierungsantrag stellen aber naturgemäß noch keinen Delegierten entsenden können, haben sie keine Möglichkeit, bei Versäumnissen des Direktoriums das Schiedsgericht von sich aus anzurufen.
      Sie sind in einem solchen Fall also immer darauf angewiesen, einen vorhandenen Delegierten als Fürsprecher zu finden. Ansonsten bleibt ihnen dieses Rechtsmittel verwehrt.
    • Ich sähe übrigens gerne die Privatautonomie (Abschlußfreiheit) erhalten. Die CartA ist kein Staat, sondern eine Art Vertragsgemeinschaft, die sich aussuchen kann, wer auf die Karte kommt und wer nicht.

      Sonst müssen wir noch detailierte Regeln aufstellen unter welchen Umständen eine Nation abgelehnt werden kann. Es könnte schließlich auch mal sein, daß völlig absurde Projekte oder Projekte von Anhängern menschenverachtender Ideologien auf die Karte wollen. Da muß dann das Direktorium auch mal mit gesundem Menschenverstand ein "Nein" aussprechen können.

      Man müßte auch mal drüber nachdenken, ob man nicht eine Löschmöglichkeit für solche Fälle einführen sollte.
    • Herr Schündler, ich denke in diesem Fall kann man sich auf das von Ihnen zitierte "kann" berufen.
      Ausserdem denke ich, dass das Direktorium in einem solchen Fall kein Problem haben wird, mit Nein zu stimmen.
      In solch einem Fall sollte man durchaus sagen dürfen "sowas wollen wir hier nicht".

      Im vorliegenden Fall geht es ja lediglich darum eine "technische" Ablehnung zu vermeiden, die sich aus Enthaltung bzw. Nichtbearbeitung ergibt.
    • Davon halte ich offen gesagt wenig. Oder um den Kollegen Schündler zu zitieren: " Ich sähe übrigens gerne die Privatautonomie (Abschlußfreiheit) erhalten. Die CartA ist kein Staat, sondern eine Art Vertragsgemeinschaft, die sich aussuchen kann, wer auf die Karte kommt und wer nicht."


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Also ich kann hier nicht erkennen das dieser Antrag so schlecht ist.
      Die "Privatautonomie" bleibt dich völlig unberührt. Es dreht sich nach wie vor um eine Einschätzung ob ein späterer Eintragungsversuch Erfolg hat. Der wurde in der Vergangenheit aus meiner Sicht eher zu lässig gesehen denn zu streng.
      Hier kann man schon Dinge einfließen lassen wie allgemeines Gefühl bei Sichtung der HP oder auch ob man selbst als Direktor mit Veto stimmen würde - weil die Seite zB ernsthaft radikale politische Ansichten vertritt.
      Fair wäre es nur den Grund für die Ablehnung zu kommunizieren um dem Antragsteller die Möglichkeit einzuräumen nachzubessern.
      Der Antrag ändert hier auch gar nichts - insofern ist mir völlig unklar warum das überhaupt thematisiert wird.

      Was der Antrag ändert:
      1. Es gibt keine Frist mehr. Kann man begrüßen, ein Antrag ist dann erst erledigt wenn er auch tatsächlich bearbeitet wurde.
      Anturien fiel damals auch beim ersten Mal nur durch weil das Direktorium schlicht überhaupt nicht abgestimmt hatte und die 168 h einfach runtertackerten. Was soll hier das Problem an der Änderung sein?

      2. Es gibt keine Enthaltung mehr.
      Sehe ich jetzt auch eher positiv. Eine Enthaltung ist normal sowieso eher eine Nein, denn eine Ja-Stimme. Warum kann man nicht so voten?
      Die von den amtierenden Direktoren gelieferten Argumente sind für mich leider nicht stichhaltig.
      Der eine sagt mehr oder weniger das er keine Lust hat das bei immer wiederkehrenden Anträgen zu prüfen und der andere schützt persönliche Gründe vor.
      Also, Leute, spätestens wenn der Antrag in die nächste Runde geht MÜSST ihr sowieso die Punktetabelle machen.
      Ein mal kurz sich das Ding ansehen und dann sagen paßt oder nicht muß drin sein. Und wenn man sich sagt das einem Form / Platz des Landes nciht paßt und man deshalb später für eine Veto stimmt: Dann sagt man gleich Nein und sagt warum.

      Und Mehregaan: Ich schätze Dich da wohl höher ein als Du Dich selbst. Aber ich habe vollstes Vertrauen das Du in der Lage bist Objektiv nach der Frage ob eine Eintragung Erfolg hat oder nicht eine Entscheidung zu fällen, unabhängig davon welche persönlichen Dinge Dich dazu noch umtreiben. Wenn wir das nicht glauben würden, hätten wir Dich auch nicht gewählt.

      Fazit: Ich persönlich stehe den vorgeschlagenen Änderungen durchaus aufgeschlossen gegenüber.
    • Nun ja, faktisch begründet das wohl dann doch so eine Art Anspruch, daß das Direktorium einen Antrag auch tatsächlich bearbeitet.

      Was der Antrag ändert:
      1. Es gibt keine Frist mehr. Kann man begrüßen, ein Antrag ist dann erst erledigt wenn er auch tatsächlich bearbeitet wurde.
      Anturien fiel damals auch beim ersten Mal nur durch weil das Direktorium schlicht überhaupt nicht abgestimmt hatte und die 168 h einfach runtertackerten. Was soll hier das Problem an der Änderung sein?


      Weil im Extremfall so ein nichtbearbeiteter Antrag monate- oder Jahrelang einen Kartenplatz blockieren könnte. Und genau da liegt ja schon die Selbstbindung:

      Die Bearbeitung des Reservierungsantrags
      endet erst, wenn das Direktorium eine Entscheidung für oder gegen den
      Antrag gefällt hat.


      Normalerweise wäre es nämlich so, daß die Nichtbearbeitung des Antrags zur Ablehnung führt, § 147 BGB. Dito in Österreich § 826 ABGB, für die Schweiz konnte ich auf die Schnelle nichts finden.


      Diese gilt als angenommen, wenn das Direktorium nicht gegen den Reservierungsantrag entscheidet."


      Und hier geht es richtig los: Es könnte ja sein, daß ein zweiter Antrag einer anderen MN eingereicht wird, der sich überschneidet und der angenommen wird. Dann hätte das zur Folge, daß der eine Antrag regulär angenommen wurde und der andere durch Nichtablehnung. Viel Spaß dabei.


      Sehe ich jetzt auch eher positiv. Eine Enthaltung ist normal sowieso eher eine Nein, denn eine Ja-Stimme. Warum kann man nicht so voten?


      Vielleicht, weil man sich seiner eigenen Subjektivität bewußt ist.
    • "Nun ja, faktisch begründet das wohl dann doch so eine Art Anspruch, daß das Direktorium einen Antrag auch tatsächlich bearbeitet."

      Äh? Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit das das Direktorium die Anträge auch bearbeitet.
      Also die zugrundeliegende Haltung die davon ausgeht das Direktorium kann sich faul zurücklehnen und Anträge nicht abarbeiten kann ich leider vom Grundsatz her nicht teilen.

      Wenn das die Philosophie sein soll mit der diese Änderung verworfen wird muß ich leider feststellen das wir keine Gesprächsgrundlage haben um darüber diskutieren zu können.

      In meiner Philosophie ist es die Pflicht des Direktoriums seine Arbeit zu erledigen. Wer das, durchaus auch aus verständlichen Gründen, nicht schafft, möge das Amt aufgeben.
      Völlig unbenommen ist dabei das es zu Verzögerungen kommen kann. Schlußendlich ist das ein Ehrenamt und keine bezahlte Arbeit. Trotzdem muß ich darauf beharren das die letztlich erledigt wird.
    • Es gibt aber einen Unterschied zwischen Selbstverständlichkeit (zum Beispiel einen guten Bekannten zu grüßen) und einem Anspruch (der eine kann etwas verlangen und der andere hat die Pflicht es auch zu tun).

      Man muß da auch unterscheiden, ob die CartA-MItglieder verlangen können, daß das Direktorium arbeitet oder ob das ein außenstehender Interessent verlangen kann. Letzterer hat dieses Recht definitiv nicht, weil die CartA keine amtliche Stelle oder dergleichen ist. Wobei ich selbst das Recht der Mitglieder, etwas zu verlangen, nicht für sehr ausgeprägt halte, da das doch fast eher ein Gefälligkeitsverhältnis ist und der Betreffende auch abgewählt werden kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler ()