[Reservierung] Notschistan (Andro)
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Werte Kollegen,gemäß § 14 (4) GO liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) GO - Freiheit von Plagiarismus - erfüllt ist.Gibt es hierzu Aussprachebedarf?
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Kein Plagiarismus. Erfolg für Eintragung erachte ich vom momentanen Zeitpunkt der Ausgestaltung nicht gegeben außer ich hab bei meinem Durchgang mit dem Bewertungsbogen einiges übersehen. Kein weiterer Aussprachebedarf meinerseits.
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Der selbe Antrag wurde ident nocheinmal gestellt ohne, dass es bisher Änderungen in der Dichte der Website oder sonst wo gegeben hätte. Ich würde daher noch einmal ident stimmen, v.a. da der Antragssteller nicht gewillt ist Verbesserungen vorzunehmen, sondern schlicht mit für die GO irrelevanten Argumenten darauf beharrt, dass es ein Recht auf Reservierung gäbe.
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Ich verstehe die Begründung des androsischen Delegierten im Antragsthread leider überhaupt nicht. Notschistan soll besser sein/werden als jede MN, soll aber nur reserviert und niemals eingetragen, weil man mit einer reservierten MN (die ja in dem Fall nur eine Erweiterung wäre) besser simulieren kann? Tut mir leid, das ist zu hoch für mich.
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