ABSCHNITT IV - DAS DIREKTORIUM
§ 6. Zusammensetzung.
(1) Das Direktorium besteht aus:
1. dem Direktor, der dem Direktorium vorsteht, das Forum administriert
und Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung und der
Aufnahmekommission leitet;
2. dem Vizedirektor, der Kartenanträge bearbeitet und an die entsprechenden Entscheidungsträger weiterleitet;
3. dem Direktor für Kartographie, der die Karte erstellt und pflegt.
(2) Die Mitglieder des Direktoriums können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren und vertreten sich gegenseitig.
(3) Der Direktor kann einzelne Aufgaben an
Delegierte der CartA übertragen und sie zu HiWis ernennen, insofern dies
notwendig wird. Die VV kann der Ernennung eines HiWis mit der einfachen
Mehrheit widersprechen.
(4) Die VV kann einen der Delegierten zum
Leiter der VV mit einfacher Mehrheit wählen, insofern die Notwendigkeit
besteht, den Direktor von dieser Aufgabe zu entlasten.
Der Antragsteller hat das erste Worte es sei denn er nutzt dieses in 48 Stunden Zeit, dann ist die Aussprache für alle eröffnet.