Barnstorvia

    • ​Inaktivität

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    • Das Direktorium hat gemäß §19, Absatz 2, Satz 2 der Grundordnung die Inaktivität von Barnstorvia festgestellt.

      Gemäß §19, Absatz 4, Satz 2, ist die MN somit zunächst für 14 Tage als inaktiv zu kennzeichnen (Absatz 4). Ein Vertretungsberechtigter kann somit bis Montag, den 21. September, 17:00 Uhr, der Löschung widersprechen.