Gebietserweiterung Livorniens

  • Vergrößerung

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Gebietserweiterung Livorniens

    Antrag auf Gebietsmodifikation

    a. Livornisch Garùpano (KBA) / St. Etienne (KBA) / Transmartinien (KBA)
    b. Livornisch Garùpano (KBA) / St. Etienne (KBA) / Transmartinien (KBA)
    c. KBA
    d. Livornisch Garùpano / St. Etienne / Transmartinien
    e. Livornisch Garùpano / St. Etienne / Transmartinien
    f. livornien at yahoo punkt de
    g. Kartenausschnitt im Dateianhang
    h. Dreibürgen, Turanien, Aurora, Pahlawan, Futuna
    Bilder
    • Livornisch Garùpano (KBA) Kopie.png

      68,63 kB, 337×250, 331 mal angesehen
    • St. Etienne (KBA).png

      68,72 kB, 445×200, 291 mal angesehen
    • Transmartinien (KBA).png

      26,38 kB, 206×266, 376 mal angesehen
    Hofrat Dr. Louis Moumont
    Zeremonienmeister des Königs
    Königreich beider Archipele Livornien und Melba
  • Der Antrag ist ungültig, hier finden Sie die dafür nötige Regel:



    § 16. Änderungen einer Eintragung

    (1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Direktoriums.

    2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.

    3. Eine Vergrößerung des Gebietes ist nur auf einer gem. § 13 (1) Ziffer 3 freien Fläche zulässig.

    4. Die Gebietsveränderung muss gem. § 13 (2) frei von Plagiarismus sein.

    5. Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für
    die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste
    aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren
    Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.

    6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.


    Weiterhin gilt §13(1)5 als logische Konssequenz aus §16.6, um logisch einem kartenweiten Zuspruch von Gebiet entgegenzutreten.

    Die Erweiterung Livorniens um eines der Gebiete oder um ähnliche angrenzende ist frühestens am 3. März 2016 zulässig. Sollten dazu Fragen bestehen, bitte ich um die Verlegung der Diskussion in der allgemeine Forum.

    Antrag geschlossen.