Diskussion: Regelwerksvorschlag

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    • Diskussion: Regelwerksvorschlag

      Na dann mal los. Zur Erläuterung: habe mich im wesentlichen an den Vorschlag von Madame Spondylos gehalten, diesen aber in einigen Punkten, wie etwa der Zugehörigkeit der Direktoriumsmitglieder zum Kuratorium, leicht modifiziert, um ein möglichst reines parlamentarisches System zu erhalten. Einige generelle Kommentare noch:

      Direktorium: die Bezeichnung sollte, denke ich, klar sein. Eine Troika hat sich bisher bei allen Organisationen (ja, ich weiß, die GF ist eigentlich eine Stiftung ... aber was soll's) bewährt, weshalb sie, um zwei Gutachter ergänzt, übernommen werden sollte.

      Kuratorium: den Begriff finde ich sehr passend, daher wurde er von der GF übernommen. Gemeint ist damit das sonst "Kleine Versammlung" genannte Organ.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • RE: Diskussion: Regelwerksvorschlag

      Original von Henry Louis zu Grimmberg
      Kuratorium: den Begriff finde ich sehr passend, daher wurde er von der GF übernommen. Gemeint ist damit das sonst "Kleine Versammlung" genannte Organ.


      Ich finde den Begriff überhaupt nicht passend.
      Nicht nur, dass man alte Zöpfe besser abschneidet, sondern grad in der Außenwirkung könnte es einen ungünstigen Nebeneffekt bewirken, wenn sich Kritiker und Außenstehende wieder mit einem viel kritisierten "Kartenkuratorium" konfrontiert sehen, ganz gleich welche Bedeutung der Begriff in dieser neuen Orga haben wird.
      Ich denke man sollte sich etwas neutraler halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von De Rossi ()

    • RE: Diskussion: Regelwerksvorschlag

      Original von Toni de Lippi
      Original von Henry Louis zu Grimmberg
      Kuratorium: den Begriff finde ich sehr passend, daher wurde er von der GF übernommen. Gemeint ist damit das sonst "Kleine Versammlung" genannte Organ.


      Ich finde den Begriff überhaupt nicht passend.
      Nicht nur, dass man alte Zöpfe besser abschneidet, sondern grad in der Außenwirkung könnte es einen ungünstigen Nebeneffekt bewirken, wenn sich Kritiker und Außenstehende wieder mit einem viel kritisierten "Kartenkuratorium" konfrontiert sehen, ganz gleich welche Bedeutung der Begriff in dieser neuen Orga haben wird.
      Ich denke man sollte sich etwas neutraler halten.


      Auch wenn ein gewisser..(.ich sag, nein. schreibe, nicht was ich denke,) mich nunmehr noch einmal "Knopf an fremder Jacke" nennt...Wo er Recht hat, hat er Recht! Nicht der gewisse Jemand, sondern mein geschätzter Vorredner aus Gran Novara.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Marcus Flavius Celtillus ()

    • Zu meiner Fortsetzung. Im Prinzip blieb der TC-Abschnitt der AIC-GO vollständig erhalten, was damit zu begründen ist, daß diese Institution bisher bei keiner anderen Kartenorganisation vorhanden ist und ich das Rad nicht neu erfinden wollte.

      Zum vorbelasteten Begriff "Kuratorium". Die hier skizzierte Gefahr sehe auch ich, dennoch findet er in meinem Vorschlag Verwendung. Vielleicht sehe ich in ihm maßgeblich eine Möglichkeit, einen gewissen Personenkreis abzuhalten, nämlich jene, die sich mit unseren Regularien nicht beschäftigen und deshalb ohnehin ständig nachfragen müssen, was wo warum steht. Bei genauem Hinsehen wird dem interessierten Leser gewahr werden, daß das Kuratorium der GF und der UTK (Unsere tolle Kartenorganisation) identisch nicht sind. Vielleicht wird aus der Hoffnung eine Tatsache, mich würde es freuen.
    • Original von Ryu Chishu
      Kann ich da nur anschließen, einen weniger bekannten und assoziierten Ausdruck innerhalb der MN-Welt sollte man vorziehen. Mir persönlich gefällt Wolframs Synode auch sehr gut, oder Konzil oder was auch immer.

      Das hier ist eine Kartenorganisation und keine Religionsgemeinschaft. Ich finde es bemerkenswert, wie man sich hier demonstrativ an sachlich präzisen Begriffen stört, ohne den Inhalt des Vorschlags auch nur mit einem Wort zu würdigen. Wir können das "Kuratorium" gerne aus marketingstrategischen Gesichtspunkten diskutieren, aber dann wäre es hilfreich, wenn die kritisierenden Teilnehmer auch marketingstrategische Argumente vorbringen würden. Derzeit entsteht stark der Eindruck, dass es eher um persönliche Befindlichkeiten geht, wenn Sie erlauben.

      Zu 3/3: Inwiefern soll das Kuratorium auch rückwirkend tätig werden? Ich bin da nicht ganz entschieden: Einerseits sehe ich eventuelle Demokratiebeschwerden, wenn das nicht möglich wäre; andererseits könnte eine solche Option die Handlungsfähigkeit der Organisation einschränken.

      Zu 7/1: Sind das die Amtszeiten der AIC-Vertreter und wenn ja, haben sie sich bewährt? Sechs Monate erscheinen mir auf den ersten Blick sehr lang (auch wenn die ExCom-Posten der GF unbefristet sind, was sich stellenweise bewährt hat, stellenweise aber nicht). Insbesondere im Vergleich mit den Gutachtern, deren Amtszeit mir wiederum sehr kurz erscheint. Wäre eine 4-2- oder 6-3-Regelung nicht sinnvoller und übersichtlicher für das Direktorium und Außenstehende?

      Zu 9: Ich weiß nicht, ob ein konstruktives Misstrauensvotum bei einem doch recht kleinen Personenkreis sinnvoll ist. Wenn mit drei Mitgliedern bereits eine Hemmschwelle geschaffen wird, könnte man darauf verzichten. Ich sähe es aber umgekehrt lieber, wenn jeder Kurator einen solchen Antrag stellen könnte, aber zugleich einen Nachfolgekandidaten präsentieren müsste. Wir wollen die Organisation natürlich stabil sehen, aber nicht vollkommen änderungsunfähig.

      Abgesehen von diesen Anmerkungen ein guter Vorschlag.

      Nun zum TC-Part: Ist es sinnvoll, den Begriff einzudeutschen, wenn dadurch eine falsche Aufgabe des Gerichts suggeriert wird? Schiedsgericht oder Schiedskommission oder dergleichen fände ich angesichts der Aufgaben des Gerichts präziser und aussagekräftiger.

      Zu 11/1: Ich erkenne die Vorteile einer langen Amtszeit für Richter an, da es ihre Unabhängigkeit stärkt. 15 Monate finde ich jedoch eindeutig zu lang; das ist für die MNs kein angemessen überschaubarer Zeitraum. Eine deutliche Verkürzung wird wahrscheinlich von AIC-Seite nicht gewünscht, aber eine Reduzierung wäre hier durchaus angebracht.

      Ansonsten denke ich, dass uns drei Richter auch reichen sollten, oder? Die zeitlichen Ressourcen der Mitspieler sollen ja nicht hier, sondern in den Projekten selbst gebunden werden.

      Zu 11/2: Wieso die Beschränkung auf die ablaufende Amtszeit? Ein neu gewählter Richter hat meines Erachtens die notwendige Legitimation für den gesamten Zeitraum, wie lang er am Ende auch ausfallen mag.

      Zu 11/4: Drei Verfahren sind recht viel, oder? Ebenso hier meine Frage nach der Notwendigkeit der Beschränkung der Amtszeit.

      Zu 16: Ist dies, gerade am Anfang, eine sinnvolle Regelung? Ich bin mir da noch etwas unsicher und auch nicht überzeugt, die Intention dieser Vorschrift vollkommen zu erfassen. Vielleicht wären die Initiatoren bereit, dort ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten?

      Ansonsten auch hier: ein insgesamt gelungener Vorschlag.
      Jonathan Metternich Hughes
    • Original von Jonathan Metternich
      Nun zum TC-Part: Ist es sinnvoll, den Begriff einzudeutschen, wenn dadurch eine falsche Aufgabe des Gerichts suggeriert wird? Schiedsgericht oder Schiedskommission oder dergleichen fände ich angesichts der Aufgaben des Gerichts präziser und aussagekräftiger.


      Meinetwegen auch Schiedsgericht.

      Zu 11/1: Ich erkenne die Vorteile einer langen Amtszeit für Richter an, da es ihre Unabhängigkeit stärkt. 15 Monate finde ich jedoch eindeutig zu lang; das ist für die MNs kein angemessen überschaubarer Zeitraum. Eine deutliche Verkürzung wird wahrscheinlich von AIC-Seite nicht gewünscht, aber eine Reduzierung wäre hier durchaus angebracht.


      Auf 12 Monate würde ich mich auch einlassen.

      Ansonsten denke ich, dass uns drei Richter auch reichen sollten, oder? Die zeitlichen Ressourcen der Mitspieler sollen ja nicht hier, sondern in den Projekten selbst gebunden werden.


      Da dem Gericht eine nicht unbedeutende Rolle zufällt, bieten sich mehrere Meinungen zu einem Streitfall an, weshalb sich seinerzeit auf fünf Richter geeinigt wurde. Hinsichtlich der Bindung von Mitgliedern an die eigene MN stimme ich Ihnen natürlich zu, möchte aber anmerken, daß das Gericht nicht im Dauereinsatz ist. Es genügt demnach, einmal in der Woche in das Forum des Gerichts zu schauen, was eine Sache von Sekunden ist.

      Zu 11/2: Wieso die Beschränkung auf die ablaufende Amtszeit? Ein neu gewählter Richter hat meines Erachtens die notwendige Legitimation für den gesamten Zeitraum, wie lang er am Ende auch ausfallen mag.


      Momentan fällt mir der Grund dafür nicht mehr ein, pardon.

      Zu 11/4: Drei Verfahren sind recht viel, oder? Ebenso hier meine Frage nach der Notwendigkeit der Beschränkung der Amtszeit.


      Könnte man auf zwei reduzieren.

      Zu 16: Ist dies, gerade am Anfang, eine sinnvolle Regelung? Ich bin mir da noch etwas unsicher und auch nicht überzeugt, die Intention dieser Vorschrift vollkommen zu erfassen. Vielleicht wären die Initiatoren bereit, dort ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten?


      Was die Besetzung von Ämtern im Generellen betrifft, so sollten dies nur von Personen getan werden, die mit unserer Kartenorganisation auch etwas zu schaffen haben. 12 Monate deshalb, um eine Identifikation mit der UTK herzustellen beziehungsweise ihre Abläufe zu erfassen; kann auch auf sechs reduziert werden, keinesfalls aber weniger! Weshalb ein Richter keinen anderen Posten haben soll, sondern nur diesen einen, erklärt sich ganz einfach aus der Möglichkeit, daß er auch einmal selbst vor Gericht, entweder als Klagender oder Beklagter, stehen kann und dann nicht unbedingt neutral entscheidet.
    • Original von Jonathan Metternich
      Das hier ist eine Kartenorganisation und keine Religionsgemeinschaft. Ich finde es bemerkenswert, wie man sich hier demonstrativ an sachlich präzisen Begriffen stört, ohne den Inhalt des Vorschlags auch nur mit einem Wort zu würdigen. Wir können das "Kuratorium" gerne aus marketingstrategischen Gesichtspunkten diskutieren, aber dann wäre es hilfreich, wenn die kritisierenden Teilnehmer auch marketingstrategische Argumente vorbringen würden. Derzeit entsteht stark der Eindruck, dass es eher um persönliche Befindlichkeiten geht, wenn Sie erlauben.


      Ein Konzil oder eine Synode ist lediglich eine "Zusammenkunft", die Prägung in irgendeine Richtung ist daher rein subjektiv. Ebenso könnte man den Begriff des Kuratoriums manigfaltig auslegen und in irgendwelche Zwänge pressen. Zumal es des weiteren auch recht deutlich wird warum dieser Begriff, ganz sachlich, nicht wirklich auf Gegenliebe stößt. In der MN-Welt steht er nunmal für die GF und die GF hat sicher auch nicht überall das beste Image, von daher sollte man eine Assoziation mit diesem Begriff vorab ausschließen.

      Hier auf die Vernunft des Einzelnen zu setzen ist denke ich sehr gewagt, man werfe nur mal einen Blick in die Geschichte.

      Und ja, ich persönlich halte den Begriff aus den oben angeführten Gründen für kontraproduktiv, ebenso wie Ihre Art den Standpunkt Ihres Gegenüber herabzusetzen.
      Ryu Chishu
    • Mir wäre es lieber, wenn der boykottierende Teilnehmer aus Gran Novara sich für eine schlüssige Argumentation entscheiden und mir diese herleiten könnte. Diese hintergründige Beliebigkeit ist sachlich nicht gerechtfertigt und ich glaube nicht, dass sich eine Herabsetzung dieser "Argumentation" verbietet. Wenn mein Ton an einigen Stellen für einige zu scharf sein sollte, bitte ich um entsprechende Hinweise und ich werde zurückhaltender darauf aufmerksam machen, warum diese Argumentation aus marketingstrategischen Gründen nicht gerechtfertigt ist.

      Original von Dr. Friedrich McClane
      Meinetwegen auch Schiedsgericht.

      Mir soll es gleich sein, es ging mir dabei gar nicht um den "AIC-Terminus" oder dergleichen, sondern lediglich um die Aussagekraft. Ich habe da auch noch nicht den Stein der Weisen gefunden.

      Auf 12 Monate würde ich mich auch einlassen.

      Das wäre in meinen Augen eine gute Spanne.

      Da dem Gericht eine nicht unbedeutende Rolle zufällt, bieten sich mehrere Meinungen zu einem Streitfall an, weshalb sich seinerzeit auf fünf Richter geeinigt wurde. Hinsichtlich der Bindung von Mitgliedern an die eigene MN stimme ich Ihnen natürlich zu, möchte aber anmerken, daß das Gericht nicht im Dauereinsatz ist. Es genügt demnach, einmal in der Woche in das Forum des Gerichts zu schauen, was eine Sache von Sekunden ist.

      Gut, dann belassen wir es bei dieser Bestimmung in Verbindung mit dem TC-GO-Passus.

      Was die Besetzung von Ämtern im Generellen betrifft, so sollten dies nur von Personen getan werden, die mit unserer Kartenorganisation auch etwas zu schaffen haben. 12 Monate deshalb, um eine Identifikation mit der UTK herzustellen beziehungsweise ihre Abläufe zu erfassen; kann auch auf sechs reduziert werden, keinesfalls aber weniger! Weshalb ein Richter keinen anderen Posten haben soll, sondern nur diesen einen, erklärt sich ganz einfach aus der Möglichkeit, daß er auch einmal selbst vor Gericht, entweder als Klagender oder Beklagter, stehen kann und dann nicht unbedingt neutral entscheidet.

      Das leuchtet mir ein. Von mir aus können es zwölf Monate bleiben.
      Jonathan Metternich Hughes

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jonathan Metternich ()

    • Original von Jonathan Metternich
      [...]

      Dazu einige Erläuterungen von mir:

      §3,3: Sofern eine Entscheidung eindeutig formell korrekt zustandegekommen ist und sich inhaltlich nicht mit den sonstigen Regularien beißt, sehe ich keinen Grund dazu, dem Kuratorium die Möglichkeit der Revision zu geben. Ich sehe ferner auch keine akute Gefahr diesbezüglich, da das Direktorium idealerweise immer die Mehrheit des Kuratoriums hinter sich hat, da es von diesem gewählt wird und auch wieder abgewählt werden kann.

      §7,1: Ich halte lange Amtszeiten für unverzichtbar, wobei hier natürlich zu beachten ist, daß dies auch auf die Kuratoriumsmitglieder angewandt werden muß: das Problem der OIK ist, daß einfach viel zu häufig rasche, unüberlegte, dumme Entscheidungen von einer sich oft spontan bildenden Mehrheitsfaktion getroffen werden - oder umgekehrt, daß sinnvolle Entscheidungen aus nichtigen Gründen abgelehnt werden. Dies zu verhindern ist ein zentraler Punkt, der sich wie ein roter Faden durch das AIC-Regelwerk zieht, ein Teilaspekt sind die langen Amtszeiten verbunden damit, daß es zwar möglich, aber nicht zu leicht ist, die Amtsträger abzusetzen. Das soll die Administration gegen temporäre, populäre Strömungen absichern.

      §9: Die Möglichkeit des Mißtrauensvotums ist ein wichtiger Aspekt, der das Funktionieren eines parlamentarischen Systems gewährleistet - wenn das Direktorium keine Mehrheit mehr im Kuratorium hat, dann tritt eine sehr ungünstige Situation ein: da das Kuratorium stärker ist, kann das Direktoium nicht mehr richtig arbeiten, zumindest nicht mehr machen als das reine Tagesgeschäft führen. Das entspräche aber nicht meinem Direktoriumsideal, das vielmehr darauf abzielt, eine Art "Regierung" zu schaffen, die nicht zuletzt auch eine entscheidende Rolle bei der Legislation spielt.
      Wie genau man nun die Hürde setzt, das ist eben die Frage. Zu hoch ist ungünstig, da das Direktorium dann zu fest im Sattel säße, zu niedrig aber auch, da es dann womöglich Absetzversuche im Wochentakt gäbe. Drei Kuratoren erachte hier als vernünftigen Mittelweg.

      Thema TC/Gericht: das TC ist schon ein Verfassungsgericht, da es die Möglichkeit zur abstrakten sowie zur konkreten Normenkontrolle hat, nur erschöpft sich seine Funktion nicht darin. Wer einen passenden Namen hat - nur her damit.
      Bei den Amtszeiten gilt das gleiche wie beim Direktorium: diese sollen die Richter möglichst unabhängig von der populären Meinung machen, so daß diese einen größtmöglichen Handlungsspielraum haben.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Vielleicht sollte man noch erwähnen wie lange denn die Wahlen für die einzelnen Ämter abgehalten werden, sonst müsste man ja theoretisch warten bis alle Delegierten, bzw. ein Drittel davon abgestimmt haben. Ich wäre daher für eine feste "Wahlzeit" damit evtl. Entscheidungen ect. nicht unnötig in die Länge gezogen werden.
      Ryu Chishu
    • Das würde ich wie gehabt in den Geschäftsordnungen unterbringen, um die GO so schlank als möglich zu halten. Hier ein Auszug aus der GsO VV der AIC:

      §9 Wahlen
      (1) Die Wahlen des Direktoriums der AIC sowie des Tribunal Constitutionnel sind geheim und vom Direktor im Forum in Form einer Umfrage einzuleiten und zu beenden.
      (2) Die Wahldauer beträgt 168 Stunden. Sollten vor Ablauf der Frist alle Delegierten ihre Stimme abgegeben haben, kann die Wahl vorzeitig beendet werden.