Diskussion: Regelwerksvorschlag

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    • Ich habe gerade betont, dass ich ebenfalls zu einem Abschluss kommen will, aber nicht um den Preis der Eindeutigkeit und minderer Qualität.

      Wenn also das Ganze abgeschlossen werden soll, schlage ich vor, dass man nun noch die Schlussbemerkungen erstellt und dann das gesamte Regelwekt mit den Optionen "Ja" und "Nein" zur Abstimmung stellt(Enthaltung halte ich dabei für eine lächerliche Option). Dann wird man schnell fertig.
    • Original von Yaashur al-banabi
      Wenn also das Ganze abgeschlossen werden soll, schlage ich vor, dass man nun noch die Schlussbemerkungen erstellt und dann das gesamte Regelwekt mit den Optionen "Ja" und "Nein" zur Abstimmung stellt(Enthaltung halte ich dabei für eine lächerliche Option). Dann wird man schnell fertig.

      Natürlich haben Sie da recht. Das wäre theoretisch die einfachste Lösung.

      Aber praktisch stellt sich die Frage, WER denn überhaupt darüber abstimmen darf. Schon das ist nicht klar: Nur die zum Zeitpunkt der Fusionsverhandlungen auf der GF und der AIC eingetragenen Staaten (Minimallösung) oder alle Interessierten (Maximallösung, was ist ein Interessierter? Dürfen Futuna und Kasatschok mitabstimmen?).

      Am besten wäre ein Gründervertrag. Die MNs A bis Z beschliessen die Gründung der CartA mit dieser Karte und jener Satzung. Und dazu Übergangsbestimmungen (bis dann und dann hat jede Gründer-MN die für eine Eintragung notwendigen Bedingungen zu erfüllen, ansonsten sie wieder ausgetragen wird).
      aktuell für das Schwarzhahnland unterwegs
    • Je mehr diskutiert wird desto besser hört sich für mich der Vorschlag zu Grimmbergs an.

      Die Verfahrensweise der AIC hat gezeigt, dass das zwar nett bürokratisch und geregelt ist aber nicht zu Erleichterungen führt. Aber das ist nur meine Meinung.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Original von Charles Lanrezac
      Am besten wäre ein Gründervertrag. Die MNs A bis Z beschliessen die Gründung der CartA mit dieser Karte und jener Satzung. Und dazu Übergangsbestimmungen (bis dann und dann hat jede Gründer-MN die für eine Eintragung notwendigen Bedingungen zu erfüllen, ansonsten sie wieder ausgetragen wird).

      Das wäre wohl das beste, denke ich: ein Gründungsvertrag wird aufgesetzt, wer diesen unterschreibt, ist dabei, wer nicht mitziehen will (aus welchen Gründen auch immer), eben nicht.

      Zum Thema sofortige vs. sanfte Reservierung: eben diese sofortige Reservierung soll gerade vermieden werden, damit es nicht zu einer anstrengenden und womöglich aussichtslosen Platz-Rally kommt, sondern vorher bereits eruiert wird, ob der Platz überhaupt päßlich ist - das sage ich jetzt wahrscheinlich schon zum fünften Mal. Und zum dritten Mal: wem diese Regelung nicht gefällt, der mache bitte einen konkreten Gegenvorschlag, da wir nur abschließend darüber befinden können, wenn es eben zwei konkrete Vorschläge gibt und nicht einen konkreten und einen abstrakten.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Original von Henry Louis zu Grimmberg
      Original von Charles Lanrezac
      Am besten wäre ein Gründervertrag. Die MNs A bis Z beschliessen die Gründung der CartA mit dieser Karte und jener Satzung. Und dazu Übergangsbestimmungen (bis dann und dann hat jede Gründer-MN die für eine Eintragung notwendigen Bedingungen zu erfüllen, ansonsten sie wieder ausgetragen wird).

      Das wäre wohl das beste, denke ich: ein Gründungsvertrag wird aufgesetzt, wer diesen unterschreibt, ist dabei, wer nicht mitziehen will (aus welchen Gründen auch immer), eben nicht.

      Soll ich mal einen Entwurf aufsetzen? Die Zeit hätte ich eventuell, da ich mich seit gestern strikt weigere, weiterhin grottige EM-Fussballspiele anzusehen.
      aktuell für das Schwarzhahnland unterwegs
    • Sofern es keinen Gegenentwurf gibt, werde ich folgenden Abschnitt in das Regelwerk einarbeiten:

      §37) Findung eines Kartenplatzes

      (1) Mindestens vierzehn Tage, bevor ein Antrag auf Reservierung gemäß §38 GO gestellt werden kann, muß eine formlose Interessensbekundung im Forum der CartA erfolgen.

      (2) Ebenso sind bereits vor einem Reservierungsantrag potentielle Anreinerstaaten zu informieren und um eine Stellungnahme bezüglich eines möglichen Antrages zu bitten.

      (3) Daß die Anreinerstaaten informiert wurden, ist auf Verlangen des Direktoriums nachzuweisen.

      §38) Reservierung eines Kartenplatzes

      (1) Bevor ein Antrag auf Eintragung erfolgen kann, muß ein Antrag auf Reservierung eines Kartenplatzes gestellt werden. Dabei muß der antragstellende Staat über ein Forum sowie über eine vom Forum getrennte Webpräsenz mit klarem Bekenntnis zur Virtualität verfügen.

      (2) Ein Antrag auf Reservierung muß folgende Informationen enthalten:

      1. Voller Name der Nation,
      2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
      3. URL zum Forum,
      4. URL zur Website,
      5. eMail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
      6. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.

      (3) Ist nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten, verfällt die Reservierung automatisch. Ein Direktoriumsbeschluß ist hierzu notwendig und hinreichend.

      (4) Die Reservierung verfällt ebenso automatisch, wenn nach 100 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wird.

      (5) Das Direktorium kann einen Reservierungsantrag durch Mehrheitsbeschluß ablehnen, sofern sich deutlich abzeichnet, daß der folgende Eintragungsantrag wenig Aussicht auf Erfolg haben wird.

      [(6) Die Reservierung ist die Voraussetzung für einen Antrag auf Eintragung. Dieser kann frühestens vierzehn Tage nach Erteilung einer erfolgreichen Reservierung erfolgen.] Entfällt.

      Anmerkung: daß eine Eintragung frühestens 14 Tage nach einer Reservierung erfolgen kann, wird dann im Paragraphen über das Eintragungsverfahren stehen.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Dies mag ich überlesen haben:

      (1) Mindestens vierzehn Tage, bevor ein Antrag auf Reservierung gemäß §38 GO gestellt werden kann, muß eine formlose Interessensbekundung im Forum der CartA erfolgen.


      Das kommt ja einer Assoziation gleich.

      (3) Daß die Anreinerstaaten informiert wurden, ist auf Verlangen des Direktoriums nachzuweisen.


      Dies könnte/sollte man auf öffentlich zugängliche Nachweise beschränken.
      ICQ/IRC/PN -Logs sollten dazu nicht ausreichen.
    • Original von Lion Lorgar
      Dies mag ich überlesen haben:

      (1) Mindestens vierzehn Tage, bevor ein Antrag auf Reservierung gemäß §38 GO gestellt werden kann, muß eine formlose Interessensbekundung im Forum der CartA erfolgen.


      Das kommt ja einer Assoziation gleich.


      Richtig, darum gehts ja, ist nur unbürokratischer.

      (3) Daß die Anreinerstaaten informiert wurden, ist auf Verlangen des Direktoriums nachzuweisen.


      Dies könnte/sollte man auf öffentlich zugängliche Nachweise beschränken.
      ICQ/IRC/PN -Logs sollten dazu nicht ausreichen.


      Wäre sinnig.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Auch wenn ich her vll. gerade in die Diskussion platze bzgl. der Reservierung/ Assoziation.

      Ein Anliegen, was mir auch am Herzen liegt:

      §18) Entsendung von Delegierten


      Einige, wenn auch die wenigsten, sind nur in einer einzigen MN unterwegs.
      Viele haben hier oder da noch ein paar IDs versteckt.

      Wer, wo, wie, mit wem, warum, wie oft und überhaupt sollte hier nicht das Problem sein.
      Dennoch sollte das Thema hier behandelt werden.
      Denn hier sollte auch nur jede RL-Person eine Stimme haben.
      Das sollte meiner Meinung auch in die Regel.

      Sollte eine MN keinen eigenen Vertreter entsenden können, dann spricht halt wie bei der Forenfusion ein Delegierter für alle.

      forum.aic.mn-orga.de/thread.php?threadid=233

      Ein Forum = ein Delegerter
      Eine RL-Person = eine Stimme
    • Original von Lion Lorgar
      Denn hier sollte auch nur jede RL-Person eine Stimme haben.
      Das sollte meiner Meinung auch in die Regel.

      Sehr richtig. In der GF hat man diese Regel nach intensiven Diskussionen und viel Kritik nachträglich eingeführt; ihr Fehlen hat vorher wesentlich dazu beigetragen, den Ruf der Organisation zu beschädigen.
      Jonathan Metternich Hughes
    • Original von Jonathan Metternich
      Original von Lion Lorgar
      Denn hier sollte auch nur jede RL-Person eine Stimme haben.
      Das sollte meiner Meinung auch in die Regel.

      Sehr richtig. In der GF hat man diese Regel nach intensiven Diskussionen und viel Kritik nachträglich eingeführt; ihr Fehlen hat vorher wesentlich dazu beigetragen, den Ruf der Organisation zu beschädigen.


      Ich unterstütze das.
      Zijne Majesteit
      Piet van Hasseldijk

      President der Hollunderlande (klick!)
    • Ich sollte dringend die Gesamtheit der Regeln lesen.

      Original von Yaashur al-banabi
      Um mal auf §49 zu sprechen zu kommen: Was wäre, wenn sich Nöresund auf der Karte eintragen lassen würde? Würde es wegen dem Vorhandensein eines zu Nöresund gehörenden Freilands abgelehnt werden? Denn offensichtlich wird ja hier Störtebeckerfreiland als Original anerkannt.

      Ich erkenne hier nichts und niemanden an und ich spreche mich entschieden dagegen aus, dass diese Gründungskonferenz ohne demokratische Legitimation irgendwie Originale von Kopien trennt.
      Jonathan Metternich Hughes
    • Es ist Teil der Regeln und wenn Freiland Teil der neuen Karte wird, muss klar sein, was das Original und was das Plagiat ist. Meiner Meinung nach ist Störtebecker der Rechte-Inhaber, aber andere sehen das sicher verschieden.

      Und das ist eben nur ein Beispiel. §49 ist Teil der Regeln und ein guter Artikel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gilgamesh ()