Sehr geehrtes Direktorenteam,
folgender Antrag wurde von mir auf Grundlage der Grundordnung als gültig anerkannt:
Hierbei ist festzustellen, dass §13(1) erfüllt ist. Es liegt nun am Direktorenteam festzustellen, ob §13(2) kein Plagiarismus und §15(2) die Mindestpunktzahl nach Bewertungsbogen, interne Aktivität von mindestens 90 Tagen sowie das Fehlen von Vetos sowohl von den vetoberechtigten Anrainern als auch durch das Direktorium vorliegen. Für die Prüfung von S15(2) ist die Aufnahmekommission einzuberufen. Sind alle Auflagen positiv zu beurteilen, gilt der Antrag als erfolgreich.
folgender Antrag wurde von mir auf Grundlage der Grundordnung als gültig anerkannt:
Antrag auf Eintragung
Voller Name der Nation:
Kurzname: Kush
Kürzel: VKK
Forum: kush.mn-welt.de/wbb3/
Webseite: kush.mn-welt.de/
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: guardiannrw@msn.com
Kartenausschnitt:
Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten:
Imperium Ladinorum
Bei Fragen,Fehlern bitte gern informieren.Zudem teile ich mit,das zur Zeit der Eintragung noch die Homepage nach meinen begrenzten Möglichkeiten ergänzt wird.Möge man uns das nicht zum Nachteil auslegen.
Hierbei ist festzustellen, dass §13(1) erfüllt ist. Es liegt nun am Direktorenteam festzustellen, ob §13(2) kein Plagiarismus und §15(2) die Mindestpunktzahl nach Bewertungsbogen, interne Aktivität von mindestens 90 Tagen sowie das Fehlen von Vetos sowohl von den vetoberechtigten Anrainern als auch durch das Direktorium vorliegen. Für die Prüfung von S15(2) ist die Aufnahmekommission einzuberufen. Sind alle Auflagen positiv zu beurteilen, gilt der Antrag als erfolgreich.