[Gebietsmodifikation] Nordmark

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    • [Gebietsmodifikation] Nordmark

      Sehr geehrtes Direktorenteam,


      folgender Antrag wurde von mir auf Grundlage der Grundordnung als gültig anerkannt:

      Hallvard II. schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren des Direktoriums,

      im Auftrag der Nordmark stelle ich hiermit einen Antrag auf Gebietsmodifikation. Seit 2013 ist das Königreich Nugensil ein Teil der Simulation in der Nordmark. Eine erfolgreiche Gebietserweiterung scheiterte bisher an der fehlenden Zustimmung des Spielleiters von Nugensil und der damit einhergehenden Vermutung des Plagiarismus.
      Inzwischen habe ich mich als Spielleiter des Königreichs Nugensil und als letzter verbliebener Spielleiter des EU mit der Vereinigten Nordmark geeinigt und befürworte die Gebietserweiterung. Ich entlaste damit diesen Antrag vom Verdacht des Plagiarismus. Ich wurde außerdem in die Spielleitung und als Administrator in die Nordmark aufgenommen und als neuer Delegierter der Nordmark bei der CartA benannt. Ich freue mich daher, den Antrag auf Gebietserweiterung erneut zu stellen:

      a. Vereinigtes Königreich der Nordmark
      b. Nordmark
      c. NM
      d. nordmark.mikronation.de/forum/index.php
      e. nordmark.mikronation.de/ oder mn-wiki.de/index.php?title=Nordmark
      f. jdzman[at]ymail.com
      g. Rot markiert ist das beantragte Gebiet, um welches die vereinigte Nordmark erweitert werden soll:



      h. vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen:

      Demokratische Union
      Albernia
      Glenverness
      Eldeyja
      Bergen
      Fuchsen
      Freesland
      Njorlande
      Turanien

      Alle Nationen wurden informiert. Ich hoffe der Antrag ist korrekt und das ich nichts vergessen habe.

      Eine spezielle Bitte habe ich noch, sollte dies möglich sein: Wenn möglich soll, wie schon vorher als Nugensil Teil des Vereinigten Kaiserreichs von Neuenkirchen war, auch der Name Nugensils auf der Karte erwähnt sein und die Grenze zwischen der Nordmark und Nugensil auf der Karte verzeichnet bleiben. Nugensil soll als Zusatz das Kürzel der Nordmark tragen und in gleicher Farbe eingetragen sein.
      Solte dies aus formalen Gründen nicht möglich sein, verstehe ich dies voll und ganz und es kann ganz normal eingetragen werden.

      Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

      Vielen Dank und Grüße,
      Hallvard II.



      Der Antrag ist gültig, da er den Anforderungen nach §16(1)5 entspricht. Es ist nun zu prüfen, ob gültige Vetos von Anrainerstaaten und Direktorium vorliegen, das Gebiet hinreichend ausgestaltet ist und ob Plagiarismus vorliegt. Werden all diese Punkte mit einem negativen Bescheid beantwortet, so gilt der Antrag als erfolgreich.