Auf vielfachen Wunsch hin wird die Abstimmung als geteilte Abstimmung wiederholt, dies ist der zweite Teil:
De Rossi schrieb:
ABSCHNITT V - SCHIEDSSACHEN
§ 9. Zuständigkeit.
(1) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Bei Abstimmungen entscheidet die Vollversammlung mit einfacher Mehrheit.
§ 10. Aufgaben.
-gestrichen-