Tir na nÒg

  • Reservierung

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  • Der Antrag müsste nochmal überarbeitet werden, alle reinen Wasserflächen sind gesperrt und müssten erst entsperrt werden. Eine Reservierung ohne die Insel wäre möglich, die Flächen könnte derweil jemand entsperren. Bis dahin kann ich den Antrag nicht als gültig anerkennen.


    § 10. Eintragungsbedingungen.
    (1) Jede Nation kann auf der Karte der CartA eingetragen werden oder einen Kartenplatz reservieren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    1. Die Nation muss sich ausdrücklich zur Virtualität bekennen.
    2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen. Als Ersatz für eine Webpräsenz darf eine aussagekräftige Artikelsammlung (Wikiportal) vorgestellt werden, sofern sie im Rahmen eines einschlägigen Angebotes mit eindeutigem Bezug zu den virtuellen Nationen (Mikronationen) existiert.
    3. Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig. Sofern bereits ein zuvor von einem anderen Staat gestellter Antrag auf Reservierung, Eintragung oder Gebietsmodifikation die entsprechende Fläche betrifft, gilt diese bis zu dem Zeitpunkt, an dem über diesen Antrag abschließend entscheiden wurde, als nicht mehr frei. Im Falle eines Eintragungsantrag gilt die vom antragstellenden Staat gem. § 11 reservierte Fläche für ihn als frei.
    4. Alle Planquadrate, die nur aus Wasserfläche bestehen, sind zunächst zur Besiedelung gesperrt. Auf Beschluss der Vollversammlung können bestimmte Planquadrate, gleich ob Land- oder Wasserfläche, für Reservierungen und Eintragungen ge- und entsperrt werden.
    5. Eine Reservierung gem. § 11 oder eine Eintragung gem. § 12 mit geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer
    Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
    (2) Plagiarismus wird nicht geduldet. Jeder Antrag ist abzulehnen, wenn er durch einen Staat gestellt wird, dessen Name oder Konzept
    offensichtlich von einem anderen Staat kopiert wurde oder wenn er der heimtückischen Schädigung eines anderen Staates dient.
    (3) Veränderungen der Küstenlinien können bei der Eintragung oder im Falle einer Gebietsmodifikation vorgenommen werden.
    (4) Reservierungs-, Eintragungs- und Gebietsmodifikationsanträge sind vom Serviceteam abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (1) und (3) verstoßen.
  • Da immer wieder Probleme auftauchen, die aus mangelnder Kenntnis des Regelwerks entstehen an dieser Stelle ein paar Erläuterungen:

    1. Die Küstenlinien der Kontinente sind bis zur Eintragung von Veränderungen geschützt. Dies ist nötig, damit nicht bei jeder Reservierung eventuell größere Massen an Land versenkt werden und die ursprüngliche Form gewahrt wird.
    2. Auf vorgelagerte Inseln in nicht-reinen Wasserflächen trifft das nicht zu, da man diese ja einfach mit Wasser übermalen kann.
    3. Die Sperrung aller reinen Wasserflächen bezieht sich auf alle Flächen, die mit der für Wasser stehenden Farbe gefüllt sind (das Längen- und Breitennetzwerk ist schwarz und Schwarz ist bekanntermaßen keine Farbe - nur um Spitzfindigkeiten bezüglich der "Füllung" zu vermeiden). Dabei spielt es keine Rolle, woran die Fläche grenzt.
    4. Es ist kein Problem, bei der Eintragung unmittelbar angrenzende Landmassen (Angrenzende Planquadrate) in mittlerweile entsperrte Wasserflächen einzutragen. Bei der Reservierung kann daher auch darauf verzichtet werden. Im extremsten Fall haben Anrainer und Serviceteam ja Vetorechte.
    5. Jeder Delegierte, etwa auch der des IL (Zaunpfahl), kann parallel zur laufenden Reservierung einen Antrag auf Entsperrung stellen. Dann gilt es nur eine Mehrheit in der Vollversammlung zu finden.

    Diese Hinweise sind natürlich powered by Serviceangebot der CartA.
  • Ich glaube, um Spitzfindigkeiten zu vermeiden, wäre es am besten, Ross und Reiter klar zu benennen. Wenn klar ist, worum es überhaupt geht, kann meinetwegen auch ich die Sache in die Vollversammlung bringen.

    Die unteren zwei Planquadrate der Hauptinsel sind ganz offensichtlich nicht gesperrt. Von den oberen ist das westliche ganz offensichtlich im Moment gesperrt. Beim östlichen ist es auf der PNG-Karte nicht wirklich zu erkennen, aber auf der SVG-Karte mit starker Vergrößerung sehe ich, dass der Kontinent minimal in das Planquadrat hineinragt (ob absichtlich oder unabsichtlich weiß ich nicht). Wenn diese Karte also maßgeblich ist - wovon ich ausgehen würde, weil sie in der Kartenbibliothek offiziell genannt wird und die genaueste (im Sinn von höchst auflösende) Karte ist, die wir haben - dann ist das Planquadrat nicht gesperrt und es müsste nur die Entsperrung des westlichen Planquadrats beantragt werden.

    Aber natürlich ist das nicht eindeutig, sondern nur meine Auffassung. Sind wir uns damit denn einig?
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • In der Sache des Antrags bitte das Direktorium die verschiedenen Interessenten Tir und Verland darum, sich noch einmal zusammen zu setzen, um einen möglichen Kompromiss zu finden. Gerne kann dies auch vor Ort unter Moderation geschehen. Ich setze dafür die Dauer von 7 Tagen an, danach wird das Serviceteam eine Entscheidung treffen.